Beschlussvorlage - 0303/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Beschaffung des Nachfolgesystems TraffiDesk pro für das auslaufende Auswertesystem TraffiDesk II der Firma Jenoptik zu.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Firma Jenoptik schränkt das Serviceportfolio für die am 31.12.2024 auslaufende Auswertesoftware TraffiDesk II ab sofort ein.

 

Die Beschaffung des Nachfolgesystems TraffiDesk pro ist insofern zwingend erforderlich, da nur diese Software die erzeugten biff-Dateien ohne aufwändige Konvertierung öffnen kann. Die Auswertung der Fotodateien / Geschwindigkeitsverstöße in der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist ohne das Nachfolgesystem schon in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet.

 

Als Folge würde sich die Nichtbeschaffung untragbar auf die Verkehrssicherheit im Hagener Stadtgebiet auswirken und zu enormen Einnahmeverlusten im fließenden Verkehr führen.

 

Begründung

 

Folgende Einschränkungen bezüglich der auslaufenden Auswertesoftware TraffiDesk II treten ab sofort ein:

 

  • Der Verkauf von neuen TraffiDesk II-Arbeitsplätzen jeglicher Art ist eingestellt, da die Gewährleistungszeit nicht eingehalten werden kann und keine neuen Systeme in den Umlauf gebracht werden können, die keine DGUV-Konformität aufweisen können.
  • Neues Windows Betriebssystem:

Die Installation eines vorhandenen TraffiDesk II Systems von einem alten auf ein neues Windows Betriebssystems ist ab sofort nicht mehr möglich.

  • Neue Windows Office Programme:

Anpassungen an neue Windows Office Programme erfolgen ab sofort nicht mehr.

  • Sonderlösungen können nicht mehr entwickelt werden.

 

Zum 31.12.2024 werden die Serviceleistungen seitens der Firma Jenoptik komplett eingestellt.

 

Da die Firma die Software TraffiDesk selbst entwickelt hat und auch nur selbst vertreibt, ist eine Beschaffung ausschließlich über die Firma Jenoptik gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen zu der o. g. Software stellen sich wie folgt dar. Für die lfd. Pflege- und Anpassung der Software fallen jährlich 9.260,50 an. Diese ist nicht budgetiert, kann aber aus den zusätzlichen Erträgen der Verwarngelder aus demselben Teilplan gedeckt werden. Die Anschaffungskosten für die Software liegen bei 60.000 , wovon die Deckung sich wie folgt auf die Teilpläne aufteilt: 47.000 (1220), 8.500 (1260) und 4.500 (4140).

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit

Auftrag:

1.12.20.42

Bezeichnung:

Verkehrsrecht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

456150

Bezeichnung:

Verwarngelder

 

529100

Bezeichnung:

Aufwendungen für besondere Dienstleistungen

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

456150

- 4630,25

- 9260,50

- 9260,50

- 9260,50

     - 4630,25

Aufwand (+)

529100

4630,25

9260,50

9260,50

9260,50

4630,25

Eigenanteil

 

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und Zentrale Dienste

Finanzstelle:

5000778

Bezeichnung:

Auswertesoftware TraffiDesk

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen    

 

Finanzposition

(5000778)

Gesamt

2023

 

 

 

 

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

60.000,00

60.000,00

 

 

 

 

Eigenanteil

60,000,00

60.000,00

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1220

Bezeichnung:

1220 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Finanzstelle:

5800315

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung IPM

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Minderaus-zahlung (+)

783100

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen    

 

47.000,00

 

 

 

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erw. Fahrzeuge u. Zubehör Feuerwehr

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Minderaus-zahlung (+)

783100

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen    

 

8.500,00

 

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheits- und Verbraucherschutz

Finanzstelle:

5800072

Bezeichnung:

Medizinische Geräte, IPM

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Minderaus-zahlung (+)

783100

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen    

 

4.500,00

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez.

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen