Beschlussvorlage - 0230/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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27.04.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Die Stadt Hagen hat für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2026, mit der Option einer einjährigen Verlängerung bis zum 31.07.2027, die Lieferung von Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen zu vergeben.
Durch den kontinuierlichen Ausbau der städtischen Kindertageseinrichtungen steigt die Zahl der Einrichtungen, die ein warmes Mittagessen anbieten. Laut § 26 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuung ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme an der Mittagsverpflegung zu ermöglichen, sofern es von der Tageseinrichtung angeboten wird.
In dem Kindergartenjahr 2022/2023 nehmen in 25 städtischen Kindertageseinrichtungen bis zu 1.200 Kinder an der warmen Mittagsverpflegung teil. Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 soll in 27 Einrichtungen eine Mittagsverpflegung angeboten werden, an der dann voraussichtlich ca. 1.400 Kinder teilnehmen werden.
Die Auftragssumme wird auf rund 1.031.520 € jährlich geschätzt. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden durch Kostenbeiträge der Eltern zu 100 % refinanziert.
Es wird vorgeschlagen, den oben genannten Bedarf der Stadt Hagen europaweit auszuschreiben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Es entstehen Aufwendungen für die Kosten der Mittagsverpflegung, welche durch Kostenbeiträge der Eltern refinanziert werden. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtung für Kinder |
Auftrag: | 855436504106 | Bezeichnung: | Mittagsverpflegung für städt. Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 442100 | Bezeichnung: | Erträge aus Verkauf |
| 528150 | Bezeichnung: | Aufwendungen für den Erwerb von Waren |
| Kostenart | Ab 08/2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ertrag (-) | 442100 | - 429.800 € | -1.031.520 € | -1.031.520 € | - 1.031.520 € | -601.720 € |
Aufwand (+) | 528150 | 429.800 € | 1.031.520 € | 1.031.520 € | 1.031.520 € | 601.720 € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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X | Die Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Martina Soddemann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
