Beschlussvorlage - 0230/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.08.2023 bis zum 31.07.2026 mit der Option einer einjährigen Verlängerung bis zum 31.07.2027.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2026, mit der Option einer einjährigen Verlängerung bis zum 31.07.2027, die Lieferung von Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen zu vergeben.

 

Durch den kontinuierlichen Ausbau der städtischen Kindertageseinrichtungen steigt die Zahl der Einrichtungen, die ein warmes Mittagessen anbieten. Laut § 26 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuung ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme an der Mittagsverpflegung zu ermöglichen, sofern es von der Tageseinrichtung angeboten wird.

 

In dem Kindergartenjahr 2022/2023 nehmen in 25 städtischen Kindertageseinrichtungen bis zu 1.200 Kinder an der warmen Mittagsverpflegung teil. Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 soll in 27 Einrichtungen eine Mittagsverpflegung angeboten werden, an der dann voraussichtlich ca. 1.400 Kinder teilnehmen werden.

Die Auftragssumme wird auf rund 1.031.520 €hrlich geschätzt. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden durch Kostenbeiträge der Eltern zu 100 % refinanziert.

 

Es wird vorgeschlagen, den oben genannten Bedarf der Stadt Hagen europaweit auszuschreiben.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Es entstehen Aufwendungen für die Kosten der Mittagsverpflegung, welche durch Kostenbeiträge der Eltern refinanziert werden.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Auftrag:

855436504106

Bezeichnung:

Mittagsverpflegung für städt. Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

442100

Bezeichnung:

Erträge aus Verkauf

 

528150

Bezeichnung:

Aufwendungen für den Erwerb von Waren

 

 

Kostenart

Ab 08/2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

442100

-          429.800 €

-1.031.520 €

-1.031.520 €

- 1.031.520 €

-601.720 €

Aufwand (+)

528150

429.800 €

1.031.520 €

1.031.520 €

1.031.520 €

601.720 €

Eigenanteil

 

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen