Beschlussvorlage - 0279/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anmietung von Räumlichkeiten in der Wehringhauser Str. 57 als Treffpunkt für suchtkranke Menschen wird befürwortet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In den Sitzungen des SID vom 29.03.2022, der Bezirksvertretung Mitte vom 27.04.2022 und des JHA vom 09.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, Räumlichkeiten für einen Treffpunkt für suchtkranke Menschen als Ersatz für den Unterstand auf der Grün- und Freizeitanlage „Bohne“ zu suchen und erneut zu berichten. Geeignete Räumlichkeiten wurden zwischenzeitlich gefunden.

 

 

Begründung

 

Die Arbeit der Streetworker*innen im Bereich „Bohne“, Bodelschwinghplatz und Villa Post hat sich bewährt. Die Klientel (Menschen mit einer psychischen Störung) konnte erreicht werden. Es haben sich dadurch signifikante Verbesserungen dergestalt ergeben, dass die Klientel mittlerweile bereits selbst Kontakt zu den Streetworker*innen/Sozialarbeiter*innen aufnimmt, die Versorgung akzeptiert hat und die Hilfen annimmt.

 

Da eine Verlagerung des Unterstandes an der Bohne nicht möglich ist, fehlt allerdings die Gelegenheit, in einem geschützten Rahmen die persönlichen Angelegenheiten der Klientel ansprechen zu können. Es ist daher erforderlich, vor Ort einen barrierefreien Raum zur Verfügung zu haben. Dieser soll zukünftig im Rahmen eines Öffnungskonzepts niederschwellig als Anlaufstelle für die Klientel genutzt werden, z.B. um vertrauliche Einzelgespräche zu führen oder Behördenangelegenheiten zu regeln. Da der Sozialpsychiatrische Dienst über Laptops zur externen Nutzung durch Bürger*innen verfügt, wäre sogar eine Zurverfügungstellung dieser Geräte im Rahmen eines Internet-Cafés“ denkbar.

 

Perspektivisch könnten in den Räumlichkeiten zusätzlich Gruppenangebote stattfinden, sowie Kooperationen für eine zusätzliche Nutzung durch weitere Hilfeanbieter angestrebt werden.

 

Mittlerweile konnte in dem von der HEG verwalteten Haus Wehringhauser Straße 57 ein geeignetes leerstehendes Ladenlokal mit einer Größe von 36 m² gefunden werden. Ein den Erfordernissen der zukünftigen Verwendung entsprechender Umbau würde durch die HEG vor Anmietung erfolgen. Gespräche sind in dieser Hinsicht bereits erfolgt. Nach Auskunft der HEG sollte sich der Mietpreis nach Abschluss der Umbauarbeiten bei rund 6 Euro/qm bewegen. Die jährlichen Gesamtkosten für die Anmietung dürften sich damit auf 2.500 Euro 3.000 Euro belaufen. Mit einer Fertigstellung ist zum Beginn des kommenden Jahres zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Bei dem zu betreuenden Personenkreis liegt oftmals bereits eine Behinderung vor.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Es entstehen jährliche Mietkosten in Höhe von 2.500 Euro bis 3.000 Euro, die als laufendes Geschäft der Verwaltung verfügbar sind.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Kostenstelle:

1123

Bezeichnung:

Budgetkostenstelle

Kostenart:

542200

Bezeichnung:

Mieten

 

542203

Bezeichnung:

Nebenkosten

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

542200 542203

0

0

0

0

3.000

Eigenanteil

 

 

 

 

 

3.000

 

 

gez. i.V. Schulz

(Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.05.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2023 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen