Beschlussvorlage - 0287/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Konzeption zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat der Einrichtung eines Baby-Lotsendienstes für Hagen am 04.05.2022 (Vorlage 0386/2022) zugestimmt.

Bis zur Erstellung der beigefügten Konzeption waren im Vorfeld viele Details zu klären.

Für die Durchführung des Baby-Lotsendienstes konnten die beiden Träger gewonnen werden, die seit Jahren im Bereich der Frühen Hilfen das Angebot der Familienhebammen/FGKiKP durchführen (Caritasverband Hagen e.V. und ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH).

Zwischen diesen beiden Trägern, dem Agaplesion Allgemeinen Krankenhauses Hagen, als Standort für den Baby-Lotsendienst, und der Stadt Hagen wurde hierzu Ende 2022 ein Kooperationsvertrag geschlossen.

Da die verpflichtenden Weiterbildungsmodule zur Babylotsin bundesweit ausschließlich für Mitglieder des Qualitätsverbundes Babylotse e.V. angeboten werden, ist die Stadt Hagen im Juli 2022 dem Qualitätsverbund beigetreten.

Beide Babylotsinnen haben die Zusatz-Qualifikation zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen.

Des Weiteren musste zwischen den beiden Trägern und dem Agaplesion Allgemeinen Krankenhauses Hagen eine Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), KDG und DSG-EKD geschlossen werden. Auch dies ist Ende 2002 erfolgt.

Zur verbindlichen Abstimmung der Verfahrensabläufe in Bezug auf das Aufnahmegespräch und die Weiterleitung an die Babylotsinnen, haben zu Beginn des Jahres 2023 Informationsveranstaltungen mit den pflegerischen, pädagogischen und therapeutischen Fachkräften, den Ärztinnen und Ärzten der Klinik, sowie den Babylotsinnen und der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen des präventiven Kinderschutzes der Stadt Hagen stattgefunden.

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 10.11.2022 (Vorlage 0848/2022) wird der Baby-Lotsendienst ab 2023 aus den Konnex-Mitteln des Belastungsaus-gleichs für die Umsetzung der Aufgaben des Landeskinderschutzgesetzes NRW finanziert.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Der Baby-Lotsendienst ist inklusiv aufgestellt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Ratsvorlage 0848/2022 beschlossen.

 

 

  1.    Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen