Beschlussvorlage - 0125/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Vergabe der Planungsleistung des Lenneradweges (erster Abschnitt) in Höhe von bis zu 40.000.

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 25.11.2021, sowie im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 08.12.2021 wurde die Vorzugsvariante zur Führung des Lenneradweges beschlossen (0893/2021). Zur weiteren Bearbeitung ist die Erarbeitung einer Ausbauplanung erforderlich.

 

Sachstand

 

Nach Beschluss der Vorzugsvariante sollte in 2022 die Planung der gesamten Trasse (Leistungsphase 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) extern an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Die im März 2022 durchgeführte Ausschreibung wurde jedoch aufgrund des Volumens des Auftrags, der Komplexität der Abschnitte 2 und 3 sowie der vorhandenen Kapazitäten der Büros zurückgewiesen sodass kein Angebot eingereicht wurde. 

 

Die Abschnitte 2 und 3, von der Langenkampstraße bis zur Stadtgrenze, beinhalten noch sehr undurchsichtige Bereiche (siehe Anlage 2). Herausforderungen stellen im 2. Abschnitt neben den beengten Verhältnissen auf dem Grundstück der Firma Bilstein auch der Übergang von der Oeger Straße in die Feldstraße dar. Zudem sind für die angedachte Brücke über die Lenne, welche die Langenkampstraße an das Grundstück der Firma Bilstein anschließen soll, umfangreiche und zeitintensive Planungen erforderlich. Die alte Fußwegetrasse im 3. Abschnitt ist zurzeit noch dicht zugewachsen und somit nicht einsehbar. Für die weitere Bearbeitung ist zunächst ein Freischnitt der Trasse sowie eine Vermessung erforderlich. Da sich die Trasse der Abschnitte 2 und 3 zu großen Teilen nicht in Besitz der Stadt Hagen befindet sind zunächst erste Gespräche mit den Eigentümern zu führen.  

 

Um den Ausbau des Lenneradweges dennoch zügig voranzutreiben schlägt die Verwaltung vor die Planung sowie Umsetzung der Trasse in mehrere Abschnitte aufzuteilen. Ziel ist es zeitnah die Planung des ersten Abschnitts zu vergeben. Parallel soll an Abstimmungen und der Klärung für den zweiten Abschnitt weitergearbeitet werden. 

 

 

Inhalt des Auftrages

 

Angefragt sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Entwurfsplanung inklusive Kostenermittlung sowie die erforderlichen Vermessungen für den genannten Abschnitt in Anlehnung an die Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnungr Architekten und Ingenieure (HOAI).

Dieser umfasst, wie in der Übersicht im Anhang (Anlage 1) dargestellt, den Bereich ausgehend von der Kettenbrücke am Lennepark über den Betriebsparkplatz der Firma Bilstein. Die Trasse soll auf der Ostseite des Parkplatzes, an der Lenne, verlaufen. Wegen der Grundstücksverhältnisse sind noch Gespräche mit der Firma Bilstein zu führen. Von dort aus soll der Radweg in unmittelbarem Uferbereich der Lenne verlaufen. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf eine angemessene Breite und die notwendige Absicherung des Uferbereiches zu achten. Im weiteren Verlauf verbreitert sich das Ufergelände deutlich, bis der Radweg auf Höhe des Rathauses auf die Stadtseite der Hochwasserschutzmauer geschwenkt werden soll. Dies soll durch die dort befindliche Hochwasserschleuse geschehen. Ein geeigneter Umbau ist zu prüfen. Der Letzte Teil des 1. Abschnittes verläuft im bestehenden Straßenraum bis zum Ende der Fußngerzone an der Bahnstraße.

 

 

Kostenrahmen und Vergabe

 

r die Planung sind im laufenden Jahr 2023 insgesamt 40.000 Euro im Haushalt festgesetzt und die Vergabe der Maßnahme wird für Ende April 2023 angesetzt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Straßen

Finanzstelle:

4000001

Bezeichnung:

Vorplanung

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

 

 

 

40.000 €

 

 

Eigenanteil

 

 

 

40.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Planungskosten in Höhe von 40.000 € sind im Zuge der Realisierung der Maßnahme als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und über die Nutzungsdauer des Radweges abzuschreiben. Die Nutzungsdauer für separate Geh- und Radwege beträgt 40 Jahre, sodass für die Planung eine jährliche Abschreibung in Höhe von 1.000 € anzusetzen ist.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

600 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

1.600 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.600 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.04.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.05.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen