Beschlussvorlage - 0234/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau des aufgestockten zweigeschossigen Gebäudetraktes an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums hier: Kostensteigerung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Marco Milanovic
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.03.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.03.2023
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen des „Gute Schule“-Förderprogramms wurde der Anbau an das bestehende Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen. Mit den Vorlagen 0401/2021 und 0149/2022 hat der Rat der Stadt Hagen zuletzt am 17.02.2022 den bis dahin bekannten Mehrkosten in verschieden Positionen zugestimmt.
Aktuell
Die Fertigstellung des Bauvorhabens wird sich auf Anfang der Sommerferien 2023 verschieben.
Die Gründe dafür sind
- die Insolvenz der ausführenden Firma Elektrotechnik,
- die Lieferschwierigkeiten bei den elektrotechnischen Bauteilen und sonstige Materiallieferungen sowie
- die zeitlichen Verzögerungen der ausführenden Firmen, die aufgrund der aktuellen Marktlage kaum Kapazitäten zur Ausführung mehr haben.
Auswirkung
Im Rahmen der Bauendphase am Theodor-Heuss-Gymnasium haben sich Kostenerhöhungen auf verschiedenen Positionen von rund 167.400 € beim Neubau ergeben (siehe hierzu Anlage 1 -Übersicht Mehrkosten THG-).
Die Mehrkosten entstehen größtenteils aus Nachtragsleistungen und zusätzlichen Beauftragungen wegen der Insolvenz der ausführenden Firma Elektrotechnik (Mehraufwand und Bauzeitenverlängerung), als auch durch die längere Standzeit der Containeranlage.
Die Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich somit nach aktueller Hochrechnung auf insgesamt 5.870.000 € (Stand 4. Quartal 2022).
Finanzierungsvorschlag
Die Mehrkosten können über das „Gute Schule 2020“-Förderprogramm aufgrund von Minderausgaben bei anderen Förderanträgen innerhalb der Maßnahme refinanziert werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Gesamtkosten für den Neubau Theodor-Heuss-Gymnasium haben sich auf insgesamt 5.870.400 € erhöht. Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Förderprogramms aus der Gute-Schule-Maßnahme BK Käthe-Kollwitz. |
- Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2117 | Bezeichnung: | Gymnasien, Kollegs |
Finanzstelle: | 5000324 | Bezeichnung: | Theodor-Heuss-Gymnasium (Gute Schule 2020) |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition
| Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 |
Einzahlung (-)
|
|
|
|
|
Auszahlung (+) 785100 | 167.400 € | 167.400 € |
|
|
Eigenanteil | 167.400 € | 167.400 € |
|
|
x | Die Finanzierung ist innerhalb des Förderprogramms Gute-Schule-2020 sichergestellt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die zusätzlichen Ausgaben für die Baumaßnahme am Theodor-Heuss-Gymnasium in Höhe von 167.400 € sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 70 Jahren ergibt sich eine zusätzliche Abschreibung in Höhe von 2.391,43 € pro Jahr (= 167.400 € über 70 Jahre). |
Passiva:
Da die Mehrausgaben für die Baumaßnahme am Theodor-Heuss-Gymnasium zu 100 % aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 finanziert werden, ist ein zusätzlicher Sonderposten in Höhe von 167.400 € zu bilden. Bei einer Nutzungsdauer von 70 Jahren ergibt sich eine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 2.391,43 € pro Jahr |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 2.391,43 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 2.391,43 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 2.391,43 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
| |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
77,4 kB
|
