Beschlussvorlage - 0216/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß §§ 81 sowie 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO BK) in Verbindung mit § 2 (2) 2. und § 2 (6) der Berufskollegs- Anrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO) wird der dreijährige vollzeitschulische Bildungsgang für die Ausbildung zur Hauswirtschafterin / zum Hauswirtschafter am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zum Schuljahr 2023/2024 errichtet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg hat ein umfassendes zukunftsorientiertes Konzept zur vollzeitschulischen Ausbildung von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern erstellt. Als Ergebnis dieses Konzepts hat das Berufskolleg der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang ab dem 01.08.2023 zu errichten.

Diese vollzeitschulische Ausbildung ist eine grundlegende Erstausbildung im Bereich Hauswirtschaft und ist legitimiert durch die Berufskollegs-Anrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKZVO). Die Berufsabschlussprüfung zur Hauswirtschafterin / zum Hauswirtschafter wird von der Landwirtschaftskammer Münster durchgeführt.

 

Der neue ergänzende dreijährige Bildungsgang der Anlage A (APO BK) in Verbindung der der BKAZVO hat keine besondere Zugangsvoraussetzung. Er bietet somit Schülerinnen und Schülern mit einer geringen Ausbildungsperspektive die Chance, einen Ausbildungsberuf zu erlernen. Darüber hinaus ergänzt dieser Bildungsgang die am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg existierenden einjährigen Berufsfachschulen im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Typ 1 und Typ 2) und die Ausbildungsvorbereitung Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Wie alle dualen Ausbildungsberufe bietet dieser Bildungsgang eine hervorragende Anschlussperspektive, da auch der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (erworben in der Ausbildungsvorbereitung), der Hauptschulabschluss Klasse 10 und die Fachoberschulreife (erworben in der Berufsfachschule) als Eingangsqualifikation genutzt werden kann. Mit den unterschiedlichen Eingangsqualifikationen werden folglich unterschiedliche Zielgruppen angesprochen, die auf dem freien Arbeitsmarkt eine geringe Chance haben.

Gleichzeitig wird damit der noch bestehende zweijährige Bildungsgang abgelöst, der nach den Erfahrungen des Berufskollegs leider keine hinreichende Abschlussquote gezeigt hat.

 

Aus dem als Anlage beigefügten Konzept des Berufskollegs können die weiteren Einzelheiten entnommen werden.

 

Für die Durchführung des Bildungsganges sind die erforderlichen Räume mit der entsprechenden Ausstattung vorhanden und können mitgenutzt werden. Zusätzliche Investitionskosten für den Schulträger fallen nicht an.

 

Die Schulkonferenz hat am 08.12.2022 den erforderlichen Beschluss für den neuen Bildungsgang gefasst.

 

Hinsichtlich der Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden die Stadt Dortmund, der Kreis Unna, der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt. Im Ergebnis gibt es aus deren Sicht keine Bedenken bezüglich der Errichtung des Bildungsganges in Hagen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Martina Soddemann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Beigeordnete

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2023 - Schulausschuss

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23.03.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen