Mitteilung - 0176/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Beteiligung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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16.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der dritten Beteiligung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Stadt Hagen aufgefordert Stellung zu nehmen.
Begründung
Veränderte Rahmenbedingungen und die Auswertung der im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde eingegangenen Stellungnahmen haben dazu geführt, dass der Entwurf des Regionalplan Ruhr noch einmal geändert worden ist und eine dritte Beteiligung durchgeführt wird.
Der geänderte Planentwurf, seine angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht sind vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 unter anderem auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr unter
https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/dritte-beteiligung/
abrufbar. In diesem Zeitraum besteht die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der dritten Offenlage den Beteiligten die Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den gegenüber der zweiten Entwurfsfassung (Stand 2021) geänderten Teilen zu äußern. Stellungnahmen sollen ausschließlich zu den geänderten Planinhalten erfolgen.
Auf Hagener Stadtgebiet wurden folgende zeichnerischen Festlegungen geändert (siehe Anlage neue Festlegungen):
Der südlich des Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzung am Hengsteysee gelegene Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich mit den Freiraumfunktionen "Regionale Grünzüge" und "Grundwasser- und Gewässerschutz" wird entsprechend der Anregung der Stadt Hagen zusätzlich als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung festgelegt.
Der bisherige Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) an der Wannebachstraße wird als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung festgelegt. Begründet ist dies damit, dass sich gemäß der Starkregenhinweiskarte NRW bei seltenen oder extremen Starkregenereignissen Überflutungen mit Wassertiefen von über 2 m ergeben können. Zudem ist die Fläche im Bebauungsplan vollständig als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt, die bereits realisiert wurden. Die Rücknahme des GIB ist begründet und aus Sicht der Verwaltung unkritisch.
Der südöstliche Teil des Steinbruchs Steltenberg wird, wie im ersten Entwurf des Regionalplans Ruhr von 2018 bereits vorgesehen, als Bereich zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze festgelegt. Dies ergibt sich aus dem gesamträumlichen Konzept insbesondere im Zusammenhang mit der Landesrohstoffkarte. Von daher ist die geringfügige Erweiterung in südöstliche Richtung nachvollziehbar.
Folgende Anregungen der Stadt Hagen wurden aus den angeführten Gründen nicht berücksichtigt und führten von daher auch nicht zu Änderungen im Entwurf des Regionalplans Ruhr:
Im Bereich Rehstraße bleibt es, entgegen der Anregung der Stadt Hagen hier einen GIB festzulegen, bei der Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB). Grundsätzlich ist in einem ASB wohnverträgliches Gewerbe möglich. Da der Bebauungsplan nicht wesentlich störendes Gewerbe festsetzt und die tatsächliche Nutzung überwiegend Bildungseinrichtungen sind, spricht dies für die Festlegung eines ASB.
Die Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) werden weiterhin ohne Eignungswirkung festgelegt. Die Bedenken der Stadt Hagen bzgl. der Abgrabungsanträge außerhalb der festgelegten Bereiche werden seitens des Regionalverbands Ruhr (RVR) nicht geteilt, weil in diesen Fällen, die jeweils geltenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans zu beachten sind.
Die Erweiterung des Steinbruchs Ambrock bleibt weiterhin bestehen, weil der RVR keinen veränderten Sachverhalt gegenüber der inhaltsgleichen Anregung aus der ersten Beteiligung sieht.
Der Anregung, einen besonderen Schutzbereich für das Haselhuhn festzulegen, wurde nicht gefolgt, da die regionalplanerische Sicherung von Flächen für speziell eine Art nicht verfolgt wird. Die Festlegung der Waldbereiche wird zudem als Sicherung der Flächen gesehen. Der RVR verweist auf die Möglichkeit der Stadt Hagen hier selbst naturschutzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die der Sicherung des Haselhuhns dienen.
Die SPNV-Haltepunkte Bathey und Eilpe werden nicht aufgenommen, da die Standorte nicht als Maßnahmen in den Bedarfsplanungen des Landes enthalten sind.
Fazit:
Der Entwurf des Regionalplans Ruhr wurde lediglich in drei Teilbereichen geringfügig geändert. Diese Änderungen, zu denen im Rahmen der dritten Beteiligung Stellung genommen werden könnte, sind schlüssig und begründet. Die teilweise Nichtberücksichtigung der von der Stadt Hagen im Rahmen der zweiten Beteiligung vorgebrachten Anregungen ist ebenfalls nachvollziehbar begründet. Angesichts dessen wird seitens der Verwaltung grundsätzlich keine Notwendigkeit der Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr im Rahmen der dritten Beteiligung gesehen. Vielmehr wäre es wünschenswert, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen und damit Ansiedlungsvorhaben wie z. B. an der Grundschötteler Straße oder auch den Einzelhandel Fleyer Straße zu ermöglichen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. |
Henning Keune (Technischer Beigeordneter) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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