Beschlussvorlage - 0018/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die HVG die genannten Maßnahmen zur Erstellung des Steges, der Promenade und des Beachclubs umsetzt und stimmt damit den notwendigen Mehrkosten in Höhe von 950.000 € zu.

 

2. Die entstehenden Mehrkosten sind nach dem am 14.11.2019 festgelegten Kostenteilungsschlüssel von der Stadt Hagen (16,36 %) und der HVG (83,64 %) zu tragen. Der vom Rat freigegebene Finanzierungschlüssel erhöht sich damit von 4.750.000 € auf 5.700.000 €.

Davon sind 932.520 € statt bisher 777.100 € durch die Stadt Hagen zu finanzieren.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH das bisherige Konzept unter Konkretisierung der in dieser Drucksache dargestellten Maßnahmen weiterverfolgt und die HAGENBAD GmbH die entsprechenden Maßnahmen beauftragt und umsetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf Basis der stark angestiegenen Materialpreise sowie zusätzlicher Auflagen der Genehmigungsbehörden erhöhen sich die Kosten für das Gesamtprojekt von 4.750.000 € auf 5.700.000 €.

 

Begründung

 

Auf Basis der stark gestiegenen Materialpreise (insbesondere Stahl) sowie der zusätzlichen Auflagen aus der Baugenehmigung (Trennung von Abwasser und Regenwasser im Beachclubbereich, Wiederaufbau der Fischfauna, Entsorgung kontaminierter Erde, Beleuchtungskonzept zum Schutz von Fledermäusen und Fische) haben die Architekten des Projektes eine neue Kostenaufstellung für den 2. Bauabschnitt erstellt.

 

Danach würden sich die Baukosten für den Steg um 492.000 €, die Baukosten für den Beachclub um 218.000 € sowie die Honorare und Planungskosten um 60.000 € erhöhen. Das sind insgesamt Mehrkosten in Höhe von 770.000 €.

 

Rechnet man zu dem ursprünglich verabschiedeten Kostenbudget für das Gesamtprojekt in Höhe von 4.750.000 € die Kostenerhöhung aus der Sanierung des Strandhauses in Höhe von 180.000 € und die jetzt ermittelten Mehrkosten in Höhe von 770.000 €r den 2. Bauabschnitt hinzu, ergibt sich ein neues Kostenbudget in Höhe von 5.700.000 €.

 

Über den mit Ratsbeschluss vom 25.02.2021 (DS 0117/2021) genehmigten Finanzierungsrahmen in Höhe von 4.750.000 € hinaus sind somit 950.000 € Mehraufwendungen zu finanzieren.

 

Entsprechend des Verteilerschlüssels würden hiervon 16,36 % und somit nun 932.520 € und damit 155.420 € mehr als ursprünglich veranschlagt (777.100 €) als Eigenanteil auf die Stadt Hagen entfallen.

Im laufenden Haushalt ist die Finanzierung des Eigenanteils i. H. v. 155.420 € bereits eingeplant und somit sichergestellt. Nach voraussichtlicher Schlussrechnung der Maßnahme Ende des Jahres werden die in 2024 anfallenden Eigenmittel i. H. v. dann noch 777.100 € vorbehaltlich der Zustimmung des Rates im Rahmen der Haushaltsplanung für den kommenden Doppelhaushalt 2024/25 berücksichtigt.

 

Die Option einer zeitlichen Verschiebung des Projekts in der Hoffnung auf sinkende Preise erscheint nicht zielführend, da derzeit kein Indiz dafür besteht, dass die Preise nächstes Jahr sinken werden.

 

Die weitere Option eines Abbruchs des Projekts erscheint noch weniger zielführend, da die alleinige Sanierung des Strandhauses das Gesamtziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Hengsteysee nur unzureichend erfüllt. Es dürfte auch fast unmöglich sein, langfristig einen Pächter für das Strandhaus zu finden, wenn nicht Steg und Beachclub für zusätzliche Gäste sorgen.

 

 

Der Bauausschuss der HVG hat sich daher einstimmig für die Weiterführung des Projekts ausgesprochen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Der Steg stellt ein wesentliches, gestalterisches Element des Gesamtkonzeptes dar und ist zur unmittelbaren barrierefreien Anbindung der Gastronomie, des Strandhauses an Uferpromenade und an den Ruhrtalradweg unverzichtbar.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

s. Drucksachennummer 0117/2021

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Betätigungen

Finanzstelle:

5000433

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse HVG

Finanzposition:

781500

Bezeichnung:

Ausz. verb. Untern.

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

 

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

781500

932.420€

 

 

 

155.420€

777.100€

Eigenanteil

932.420€

 

 

 

155.420€

777.100€

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung des in 2023 anfallenden Eigenanteils ist durch die im laufenden Haushalt berücksichtigten Mittel sichergestellt. Die in 2024 anfallenden Mittel werden - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates - im Rahmen der Haushaltsplanung für den kommenden Doppelhaushalt berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

 

Die Ausgabe in Höhe von 155.420 € an die HVG stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen.

Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 46.626 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

46.624 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

46.624 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

46.624 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT

 

 

 

gez.i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Henning Keune

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.03.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.03.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen