Vorschlag zur Tagesordnung - 0221/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Pläne sie hinsichtlich der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungen der Furhrpark- und Eckeseyerbrücke verfolgt.

 

Dabei ist auch darzustellen, ob, bzw., in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen sie das „Verkehrskonzept B 54 in Hagen“ aus dem Jahre 2017 berücksichtigen will.

 

Gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen hinsichtlich der weiteren Verwendung des Grundstücks der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Altenhagener Brücke.

 

Der Bericht erfolgt parallel auch im UKM und in der BV-Mitte und in der BV-Nord.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

 

Begründung

 

In der WP vom 05. Februar 2023 stellte die Verwaltung ihr Vorgehen im Zusammenhang mit den notwendigen Brückensanierungen dar. Insbesondere betroffen sind die Fuhrparkbrücke und die Eckeseyerbrücke.

 

Hinsichtlich der Erneuerung der Eckeseyerbrücke stellt sich für die SPD-Fraktion die Frage,

ob und in welchem Umfang bei diesem Projekt das „Verkehrskonzept B 54 in Hagen“ aus dem Jahre 2017 berücksichtigt wird.

Das Konzept ist dem damaligen Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 04. Juli 2017 dargestellt worden. Es bestand im Ausschuss die einhellige Auffassung, dass das Konzept in die weitere Arbeit einfließen soll.

 

 

Am 02.07.2019 erfolgte eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss zum Sachstand Brückensanierung.

In dem Bericht (Drucksachen Nr. 0564/2019) wird u.a. zur Auffahrrampe B7 ausgeführt:

 

Die mögliche Entwicklung der Verkehrsachse B 54, die in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017 vom Ingenieurbüro MWM aus
Aachen vorgestellt wurde, sieht die zukünftige Verkehrsführung ohne die Bauwerke
der II. Ebene Altenhagener Brücke und der Volmetalstraße vor.

Vor diesem Hintergrund ist eine kostenintensive Sanierung der Auffahrtsrampe B7
hinter dem Arbeitsamt wirtschaftlich schwer darstellbar.

Die Verwaltung sieht daher die mögliche Lösung in der Sperrung der Brücke nach Verkehrsfreigabe der Bahnhofshinterfahrung, da dann die Verkehrsbelastung aus der Verkehrsbeziehung Graf-von-Galen-Ring – Kegelzentrum deutlich abnehmen wird.

 

 

Nach Abschluss der Diskussion fasst der Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht sowie das geplante Sanierungs- bzw. Erneuerungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Bericht zur weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. Erneuerung der Brückenbauwerke

Marktbrücke, Fuhrparkbrücke und Eckeseyerbrücke (2-Ebene) vorzulegen.

 

Im Jahre 2019 erfolgten im Stadtentwicklungsausschuss dazu keine weiteren Beratungen.

 

Aus der genannten Vorlage wird jedoch deutlich, dass die Verwaltung durchaus die im Rahmen des „Verkehrskonzepts B54 in Hagen“ enthaltenen Maßnahmen für realisierbare Optionen hält.

 

Von daher ist es aus Sicht der SPD-Fraktion notwendig, dass die Politik in die konkreten Planungen und zeitlichen Abläufe eingebunden wird. 

 

Insbesondere die Planungen für die Erneuerung der Eckeseyerbrücke erfordern eine

Entscheidung über die Zukunft der Ebene 2.

 

Dabei stellt sich dann auch die Frage, ob und in welchem Zusammenhang diese Planungen Einfluss auf die weitere Nutzung des Grundstücks der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Altenhagener Brücke haben können.

 

r den Bezirk Mitte bringt dies ggf. maßgebliche Veränderungsprozesse gerade im Innenstadtbereich mit. Die Gremien sollten daher von Anfang an in die Diskussion und

die zu treffenden Entscheidungen mit einbezogen werden.

 

Die SPD-Fraktion belt sich vor auf der Grundlage des Berichts Anträge zu stellen

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

     

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Stellungnahme vom 09.03.2023 genannten weiteren Gutachten, Verkehrsuntersuchungen etc. kurzfristig durch Dritte vornehmen zu lassen. Die erforderlichen Ausschreibungen und Beauftragungen sind bis zur Sommerpause 2023 durch die Verwaltung abschließend vorzunehmen. Die Schaffung einer zusätzlichen Planerstelle zur Koordinierung der Fachplaner wird ausdrücklich begrüßt. Die Bürgerschaft wird im Rahmen von Beteiligungsprozessen bei wesentlichen Verfahrensständen eingebunden.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsplanung priorisiert zu behandeln.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0