Beschlussvorlage - 0224/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf einer Schulcontaineranlage auf dem ehemaligen Sportplatz des Post SV (Am Sportpark 18 a) weiter zu verfolgen. Vorbereitend dazu sind die Möglichkeiten der Gesamtfinanzierung zu prüfen und das Ergebnis den politischen Gremien zur abschließenden Entscheidung im Mai des Jahres vorzulegen.
  3. Die Schulcontaineranlage wird bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus durch die Grundschule Henry-van-de-Velde genutzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

 

Begründung

Angesichts der großen Bedarfslage an weiteren Schulplätzen hat der Rat der Stadt Hagen mit der Vorlage 0663/2022 die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Verlagerung der Container vom jetzigen Standort zum neuen Standort auf den ehemaligen Sportplatz des Post SV (Am Sportpark 18 a) zu erarbeiten, und dem Rat der Stadt Hagen abschließend zur Entscheidung über die weitere Anmietung oder den Kauf der Container einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Grundlegender Gedanke dabei war, die vorhandene THG-Containeranlage- wenn auch an einem neuen Standort- für die Stadt durch ein einfaches Verfahren zu sichern.

 

Bei der Umsetzung des Auftrags haben sich Änderungen in der Sachlage ergeben. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat recherchiert, dass es formal-rechtlich nicht zulässig ist, die vorhandene THG-Containeranlage in Form einer pragmatischen bloßen Vertragsverlängerung zu übernehmen. Vielmehr besteht nach den Regularien des Vergaberechts die Notwendigkeit eines neuen Ausschreibungsverfahrens, an dessen Ende durchaus auch ein anderer Anbieter den Auftrag für die Containeranlage auf dem Sportplatz des Post SV erhalten kann.

 

Wie in der Sitzung des Schulausschusses am 08.12.2022 durch den Fachbereich Bildung berichtet, soll die Nutzung der Containeranlage durch die Grundschule Henry-van-de-Velde erfolgen. Angesichts des ohnehin notwendigen neuen Ausschreibungsverfahrens wurde das Raumangebot in Zusammenarbeit mit der Grundschule und der Gebäudewirtschaft erörtert und angepasst.

 

hrend bei der bisherigen Containeranlage örtlich direkt neben dem THG-Gebäude die gesamte Infrastruktur des Gymnasiums mitgenutzt werden konnte, ist im Hinblick auf den neuen Standort der Schulbetrieb eigenständiger zu planen. Dies gilt z.B. bei der Bemessung der WC-Anlagen, die nunmehr größer berücksichtigt sind. Weiterhin sind kleine Räume für die Reinigungsorganisation eingeplant. Angesichts der Flurbreite von 1,90 m können dort keine Tornisterschränke platziert werden. Ersatzweise ist dafür ein kleiner Raum eingeplant.

 

Die neue Containeranlage ist -wie auch die THG-Containeranlage- für die Unterbringung von 6 Klassen (Größe: rund 58 qm) vorgesehen. Davon 3 Klassen, die nach dem jetzigen Erkenntnisstand zumindest während der Hauptphase der Bauzeit vom Standort Blücherstraße ausgelagert werden müssen. Weiterhin werden 3 neue Klassen dort aufgenommen. Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus soll so der 4. Zug der Grundschule Henry-van-de-Velde aufgebaut werden, der dann nach Fertigstellung in das erweiterte Schulgebäude umziehen kann. Die Containeranlage würde ab diesem Zeitpunkt insgesamt "freigestellt" sein. So könnte sie bei weiter bestehenden schulischen Bedarfen direkt für eine Anschlussnutzung verwendet werden.

 

Ebenfalls vorgesehen ist am neuen Teilstandort ein OGS-Angebot. Die OGS-Betreuung wird in Form des rhythmisierten offenen Ganztags (ROG) überwiegend in den Klassenräumen stattfinden; ergänzend kann der Differenzierungsraum zum Teil mitgenutzt werden. Hinsichtlich der Durchführung des Mittagstisches werden derzeit Gespräche geführt, mit dem Ziel, dafür die Mensa des THGs zu nutzen. Da das THG diesen Bereich ebenfalls weiterhin als Ganztagsbereich nutzt, ist hier erkennbar ein hoher Koordinationsaufwand erforderlich.

 

r Außenspielgeräte ist ein kleiner Raum eingeplant. Im Lehrerzimmer sollen zusätzlich Lehrmittel etc. untergebracht werden, für die ansonsten ein eigener Raum berücksichtigt werden müsste.

Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Planskizze entnommen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden mit dem Raumangebot nur die notwendigen Räume berücksichtigt. Dies auch vor dem Hintergrund einer Übergangslösung.

 

Die neue Raumplanung bedeutet auch eine Ausweitung der erforderlichen Fläche. Daraus resultiert u.a. auch, die Containeranlage mit 2 Geschossen zu planen.

 

Unter Berücksichtigung von steigenden Preisentwicklungen sowie insbesondere der dargestellten Flächenausweitung ergibt sich ein höheres Kostenniveau. Nach der Kostenschätzung vom Juni 2022 hat sich zu diesem Zeitpunkt folgender Kostenrahmen für eine Übernahme der THG-Containeranlage ergeben:

- Anmietung für die Dauer von 5 Schuljahren:  1.191.250 €.

- Kauf der Containeranlage:    1.547.500 €.

 

 

Nach aktueller Kostenschätzung ergibt sich für die Neuplanung der Containeranlage folgender Kostenrahmen:

- Anmietung für die Dauer von 5 Schuljahren: 2.310.000 €

- Kauf der Containeranlage:    2.360.000 €

 

Im Vergleich liegt das Finanzvolumen. bei einem Kauf der Containeranlage lediglich mit 50.000 € oberhalb einer vergleichbaren 5-hrigen Anmietung. Da eine überwiegende Wahrscheinlichkeit nach einer Mietzeit von 5 Jahren für einen weiteren Schulraumbedarf spricht, empfiehlt die Verwaltung den Kauf der Containeranlage.

Da sich die Möglichkeit dieser Maßnahme erst in der 2. Jahreshälfte 2022 ergeben hat, ist sie nicht Gegenstand des aktuellen Haushaltsplans. Es ist daher insgesamt eine außerplanmäßige Finanzierung sicherzustellen. Abhängig von der Entscheidung „Kauf oder Miete“ wird die Verwaltung anschließend die Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und das Ergebnis im Mai den politischen Gremien zur abschließenden Entscheidung vorlegen.

 

Ausgehend von einer abschließenden Entscheidung durch den Rat im Mai des Jahres ist von einer Umsetzung einschließlich Inbetriebnahme im Frühsommer 2024 auszugehen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Durch das Aufstellen der Containeranlage entsteht eine zusätzliche überbaute Fläche. Zudem muss der zusätzliche Schulraum in der kalten Jahreszeit beheizt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen:

 

 

 

 

gez. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.03.2023 - Schulausschuss