Beschlussvorlage - 0238/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Hauptschulgebäudes in Vorhalle durch die FESH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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16.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Nach Verhandlungen der Verwaltung mit der FESH über einen Kauf des Hauptschulgebäudes in Vorhalle hat der Rat am 31.03.2022 beschlossen, das Gebäude in Vorhalle an die FESH zu verkaufen und die Verwaltung beauftragt, hierzu konkretisierende Planungen mit der FESH zu entwickeln. Ziel ist es, dass die FESH ab Sommer 2023 das Gebäude für ihre Zwecke herrichten kann und zum Schuljahr 2024/25 aus Wehringhausen nach Vorhalle umzieht.
Ende 2022 kam die FESH auf Arbeitsebene auf die Stadt Hagen zu und schlug vor, die Stadt solle das Gebäude an einen Investor veräußern, der es dann für die FESH ausbauen und an diese vermieten würde. Grund hierfür sei, dass die FESH Kauf und Umbau allein nicht stemmen könne.
In einem daraufhin organisierten Spitzengespräch Mitte Januar 2023 wurde deutlich, dass beide Seiten nach wie vor großes Interesse an einem Umzug der FESH nach Vorhalle haben - um wie vorgesehen das Gebäude in Wehringhausen für die 4. Städtische Gesamtschule zu nutzen und gleichzeitig den Schulbetrieb der FESH sicherzustellen. Die Stadtverwaltung machte klar, dass aus ihrer Sicht die Veräußerung des Gebäudes an einen Investor nicht in Betracht kommt. Die FESH führte aus, dann müsse man gemeinsam nach Alternativen suchen. Dabei gehe es vor allem darum, nun den "ersten Schritt" zu tun und die Klassen im bestehenden Umfang von Wehringhausen nach Vorhalle zu bringen. Auch hierfür seien in Vorhalle aber Anpassungs- und Sanierungsarbeiten notwendig.
Nach Diskussionen über Erbpacht- und Mietkaufmodelle stellt sich aus Sicht der Stadt Hagen der normale langfristige Mietvertrag als einzige realistische Möglichkeit dar. Er kann durchaus eine Kaufoption bieten, bei der allerdings der Wert noch nicht fixiert ist. In dem Mietvertrag kann der Mieter ermächtigt werden, Sanierung und Umbauten nach Abstimmung vorzunehmen.
Da für die Gründung der vierten städtischen Gesamtschule der Auszug der FESH aus dem Gebäude in Wehringhausen notwendig ist, bittet die Verwaltung um den Auftrag, mit der FESH über die Vermietung des Gebäudes in Vorhalle zu verhandeln.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
