Berichtsvorlage - 0213/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

An den 28 Hagener Grundschulen werden aktuell (Stichtag: 15.10.2022) 7.425 Schülerinnen und Schüler beschult. Für diese stehen derzeit ca. 3.200 OGS-Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Quote von 43,1 %.

 

Nach jetzigem Planungsstand wird von einem Ausbau von 350 OGS-Plätzen für das Schuljahr 2023/2024 ausgegangen. In der Anlage sind die Ist- und Planzahlen schulscharf detailliert dargestellt.

 

Der rechtsverbindliche Individualanspruch auf eine Ganztagsbetreuung gilt ab dem Jahr 2026. Allerdings gilt der Rechtsanspruch zunächst nur für die Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe und weitet sich in den folgenden Jahren auf die nachrückenden Jahrgänge aus. In den Bundesländern Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in denen es bereits einen Rechtsanspruch gibt, liegt die Inanspruchnahme bei ca. 85 %. Überträgt man diese Quote auf Hagen würden aktuell ca. 3.120 OGS-Plätze fehlen.r den ersten Jahrgang des Schuljahres 2026/2027 werden voraussichtlich ca. 1650 Plätze benötigt.

 

In Nordrhein-Westfalen fehlt trotz der vor kurzem abgeschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung weiterhin ein entsprechendes Ausführungsgesetz, sodass sowohl in quantitativer wie qualitativer Hinsicht die Planungsgrundlagen fehlen. Nach dem hier vorliegenden Kenntnisstand ist damit voraussichtlich erst Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Auch eine ausreichende Finanzierung der den Kommunen entstehenden Kosten steht noch aus. Ohne die Klärung dieser Voraussetzungen ist eine konkrete Planung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in NRW derzeit noch nicht verlässlich möglich, sondern die Kommunen gehen mit ihren Aktivitäten in Vorleistung. Damit gefährden die fehlenden Rahmenbedingungen in NRW die rechtzeitige Umsetzung des Rechtsanspruchs auch in Hagen.

 

Unabhängig davon ist der aktuelle Fortschritt bei dem Ausbau der OGS-Plätze nicht ausreichend, um die oben genannte Quote anderer Bundesländer von 85 % erfüllen zu können, Gleichwohl sei an dieser Stelle erwähnt, dass Engagement und Motivation der Schulen und Träger enorm sind. Dies ist umso bemerkenswerter, da die Arbeitsbedingungen oftmals sehr herausfordernd sind.

 

Aktuell wird priorisiert der Ausbau des rhythmisierten offenen Ganztags betrieben. Bei diesem Modell werden Unterricht und Betreuung stärker miteinander verzahnt. Daher können die Klassenräume nicht nur für den Unterricht, sondern ebenso für die OGS-Betreuung genutzt werden. Die Erfahrungen der Schulen mit dem rhythmisierten offenen Ganztag werden aus pädagogischer Sicht positiv bewertet, daher steigt die Bereitschaft in den Schulen, diese Art des Ausbaus weiter zu betreiben. Dadurch werden Räume umfassender genutzt und somit das Platzproblem bei einem gleichzeitig pädagogischen Mehrwert abgemildert. Die Personalakquise seitens der OGS-Träger bleibt jedoch für diese eine ständige Herausforderung, wobei davon auszugehen ist, dass der Fachkräftemangel noch zunehmen wird und zu einem erheblichen begrenzenden Faktor werden kann.

 

Das Engagement der Schulen, auch ohne größere bauliche Veränderungen zusätzliche OGS-Plätze anzubieten, ist nach wie vor sehr groß. Hierbei wird jedoch zunehmend deutlich, dass die Küchen- und Esssituation bzw. die Lagerung und Aufbereitung des Mittagessens einen zentralen Engpassfaktor darstellen. An den meisten OGS-Standorten sind daher Umbaumaßnahmen im Bereich der Küchen zwingend erforderlich, um die mögliche Anzahl der zuzubereitenden Essen und damit der OGS-Plätze erhöhen zu können. Ergänzend wird aktuell nach anderen Verpflegungsmöglichkeiten im Umfeld von Schulen gesucht.

 

Bei aktuellen Baumaßnahmen wird die OGS-Thematik immer berücksichtigt. Trotz der fehlenden Klarheit über die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird auch in den nächsten Jahren der OGS-Ausbau weiter vorangetrieben und den Gremien regelmäßig berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Auch Kinder mit Behinderung können OGS-Plätze in Anspruch nehmen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Martina Soddemann, Beigeordnete

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.03.2023 - Schulausschuss