Beschlussvorlage - 0115/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule Gustav HeinemannVergabe der Essenausgabe für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr bis einschließlich Schuljahr 2026/2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen betreibt die Gustav-Heinemann-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an zwei Standorten im Ganztagsbetrieb, an denen Mittagsverpflegung angeboten wird. Es ist beabsichtigt, wie bisher einen Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagsverpflegung für diese Schule abzuschließen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens wird notwendig, da die bisherigen Verträge enden.
Neben der Schule tragen auch die Kommunen als Schulträger bei dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag eine größere Verantwortung für die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten Kinder. Somit wird die Verpflegungsorganisation nach den neuesten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen in Form einer Kind- bzw. altersgerechten, vollwertigen und abwechslungsreichen Ernährung, gemäß dem "Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung", erfolgen. Die Verpflegung in den Schulen muss sich an diesen Empfehlungen orientieren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
An der Gustav-Heinemann-Förderschule werden Schüler*innen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ gefördert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung
X | Keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Essenausgabe durch einen Caterer an der städtischen Förderschule Gustav Heinemann, die durch den aktuellen Haushalt finanziert wird. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2121 | Bezeichnung: | Förderschulen |
Auftrag: | 1212140 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben FÖS |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: |
| Bezeichnung: |
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| 528150 | Bezeichnung: | Aufwendungen für den Erwerb von Waren |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 528150 | 79.252,93 € | 158.505,85 € | 158.505,85 € |
Eigenanteil |
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Die im Haushaltsplan 2023 eingeplanten Mittel sind für diesen Zeitraum ausreichend. Die fehlenden Mittel sind in der Haushaltsplanung für 2024/2025 zu berücksichtigen und werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
