Beschlussvorlage - 0681/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt das vorgelegte Konzept mit den aufgezeigten finanziellen Auswirkungen für den kommenden Haushalt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Stadtgebiet von Hagen sollen in den kommenden Jahren in den vom Wirtschaftsbetrieb Hagen gepflegten öffentlichen Grün- und Parkanlagen zur Förderung der biologischen Vielfalt neben der bereits begonnenen Extensivierung von Rasenflächen auch weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Es sollen u. a. in vorhandenen Gehölzpflanzungen der Anteil der heimischen Gehölze erhöht und Flächen mit Bodendeckern durch Einsaat mit Regio-Saatgut zu Wildwiesen entwickelt werden. An ausgewählten Stellen sollen Wild-Staudenbeete gepflanzt werden. Dafür wurde das in der Anlage beigefügte Konzept zur Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements entwickelt.

 

Begründung

Die Stadt Hagen ist seit 2019 Mitglied im Bündnis Kommunen für Biologische Vielfalt. Ziel dieses Bündnisses ist es, mit Best-Practice-Beispielen aus diesen Kommunen die Förderung der biologischen Vielfalt in die kommunale Praxis der Grünflächenunterhaltung einfließen zu lassen und im Sinne der Nachhaltigkeit zu verstätigen.

 

Die Stadt Hagen hat im Jahr 2020 mit der Extensivierung ausgewählter Rasenflächen ihre Bemühungen auf diesem Feld systematisch auf alle Stadtbezirke ausgeweitet. Mit der Hinzunahme weiterer Flächen im Jahr 2022 wurde die Extensivierung fortgesetzt. Seit 2020 sind ca. 16 ha ehemalige Rasenflächen in extensiv gepflegte Wiesenflächen umgewandelt worden. Bereits vor 2020 wurden rund 24 ha Rasenflächen als Landschaftsrasen extensiv gepflegt. Der Anteil Extensivwiesen soll bis 2025 auf rund ein Drittel aller Rasenflächen ausgeweitet werden.

 

Die extensiv gepflegten Wiesenflächen werden nicht mehr wie bisher auf den Intensivrasenflächen mit 12 Arbeitsgängen pro Jahr gepflegt, sondern auf den Flächen finden nur noch 1-2 (3) Pflegegänge pro Jahr ab Ende Juni statt. Das Mahdgut wird nach einer mehrtägigen Trocknungszeit abgefahren, um die Flächen langfristig abzumagern. Es wird auf das Mulchen aus Artenschutzgründen verzichtet und die Flächen werden nicht gedüngt. Durch die Reduzierung der Arbeitsgänge wird von Seiten der Verwaltung langfristig von einer Reduzierung der Pflegekosten ausgegangen. Die Pflegekosten nach ökologischem Standard sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau zu beziffern, da sich mehrere Faktoren, wie z.B. Personalkosten sowie ggf. Entsorgungskosten des Mahdgutes, wenn es nicht als Heu verwendet werden kann, stetig verändern.

 

Ziel der Verwaltung ist es, auf Basis des vorliegenden Konzepts mit weiteren Elementen im öffentlichen Grün zur Verbesserung der biologischen Vielfalt beizutragen. Das Konzept sieht deshalb Maßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Grüns vor, die zunächst verstärkte Investitionen notwendig machen. Im Folgenden werden die Maßnahmen nur kurz erläutert und die anfallenden Kosten aufgezeigt, die ausführlichen Beschreibungen der Maßnahmen sind im Konzept (siehe Anlage 1) aufgeführt. Die mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen abgestimmten Flächenvorschläge für die verschiedenen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet sind in fünf Übersichtskarten in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Im Stadtgebiet sollen bis 2025 an bis zu 40 Standorten vorhandene Fchen mit einer Flächengröße von 25 m² bis maximal je 100 m², die aktuell mit Wechselbepflanzung oder Gebrauchsrasen bestückt sind, in Wild-Staudenbeete umgewandelt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 130 €/m²r die Umwandlung angesetzt. Bei einer Durchschnittsgröße von ca. 40 m² wird mit der Umsetzung dieser investiven Maßnahme bei rund 40 Flächen mit Herstellungskosten in Höhe von ca. 210.000 € zu rechnen sein.

 

r diese Wildstaudenbeete gelten nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, die Teil der investiven Maßnahme sind, ab dem dritten Jahr nach Herstellung ökologische Pflegestandards, die vom derzeitigen Pflegestandard mit bis zu acht Pflegegängen abweichen. Im Rahmen der Herstellung erfolgt eine intensive Bodenvorbereitung und Abmagerung durch das Einbringen von Sand, Schotter oder Kies. Zur Erzielung einer größeren Naturnähe werden die Flächen in Folge nur noch dreimal pro Jahr gepflegt. Nach der Vegetationsperiode erfolgt der Rückschnitt erst zu Ende des Winters, um Überwinterungsmöglichkeiten für verschiedene Tierarten zu erhalten. Die Flächen werden nicht gedüngt, das Schnittgut wird entfernt, um eine langfristige Abmagerung der Flächen zu bewirken. Die Pflegekosten nach ökologischem Standard sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau zu beziffern, da sich mehrere Faktoren, wie z.B. Personalkosten sowie ggf. Kosten für Nachpflanzungen verursacht durch Vandalismus, stetig verändern. Da sich aktuell auf den ausgewählten Flächen für Wildstauden überwiegend Rasen befindet, ist auch langfristig von einer Verteuerung der Pflegekosten für die Staudenbeete innerhalb oder am Rand der Rasenflächen auszugehen.

 

Kleinflächen des Straßenbegleitgrüns mit Flächengrößen von bis zu 25 m², die mit Bodendeckern bepflanzt sind, sollen an geeigneten Standorten mit entsprechendem Regiosaatgut in kleine Wiesenflächen umgewandelt werden. Es entstehen für diese Umwandlungsmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 110 €/m². Bei Umsetzung von nf dieser Flächen ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 15.000 €.

 

r diese Maßnahme erfolgt eine komplette Änderung der Pflegestandards. Bisher wurden die Flächen mit einem regelmäßigem Rückschnitt der Bodendecker gepflegt. Nach der Umwandlung zur extensiven Wiese werden die Flächen dreimal pro Jahr gemäht. Durch die Reduzierung des bisherigen Pflegezyklus auf eine extensive Wiesenpflege ist hier von einer langfristigen Reduzierung der Pflegekosten auszugehen.

 

In Parkanlagen und Grünstreifen soll in Gehölzflächen der Anteil an heimischen Sträuchern erhöht werden. Einzelne Strauchgruppen aus Ziergehölzen können durchgehend umgewandelt werden und mit standortgerechten, heimischen Sträuchern neu hergestellt werden. Hierbei entstehen Kosten von ca. 150 €/m². Bei einem Flächenansatz von durchschnittlich 50 m² pro geplanter Maßnahme, ergeben sich Kosten in Höhe von rund 40.000 €.

 

Durch die veränderte Zusammensetzung der Arten in den Gehölzpflanzungen ergibt sich keine Änderung der Pflegestandards und somit auch keine Änderung am konsumtiven Kostenrahmen.

 

Durch die Neupflanzung von heimischen Beerensträuchern an geeigneten Stellen entsteht jedoch ein höherer Nutzwert, z.B. durch essbare Wildbeeren.

 

Im aktuellen Haushalt sind keine Haushaltsmittel für die Finanzierung dieser Maßnahmen vorgesehen. Für den kommenden Haushalt soll deshalb eine Summe von mindestens 300.000 €r das ökologische Grünflächenmanagement angemeldet werden, um die Maßnahmen in den Jahren 2024/2025 und folgende umsetzen zu können.

 

Bei den veranschlagten Kosten handelt es sich um Schätzungen, die im Frühjahr 2022 ermittelt wurden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen allgemeinen Preissteigerungen in allen Bereichen, ist auch hier von einer aktuell nicht verbindlich bezifferbaren Kostensteigerung auszugehen.

 

Nicht zuletzt ist auf Grund des mit längeren Dürrezeiten voranschreitenden Klimawandels mit deutlichen Preissteigerungen in den kommenden Jahren für Anwuchs- und Fertigstellungspflege zu rechnen. Eine genaue Kostenermittlung - sowohl für die zu tätigenden Investitionen wie auch für die Folgekosten - kann erst im nächsten Arbeitsschritt nach konkreter Flächenbestimmung und mit dann gültigen Preisen erfolgen. Die hier genannten Kosten dienen nur als grober Orientierungsrahmen für die Haushaltsmittel, die im Haushalt 2024/2025 eingestellt werden müssten, um diese Maßnahmen umsetzen zu können.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Henning Keune

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2022 - Naturschutzbeirat - zurückgezogen

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07.03.2023 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität, das vorgelegte Konzept mit den aufgezeigten finanziellen Auswirkungen für den kommenden Haushalt zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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15.03.2023 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt das vorgelegte Konzept mit den aufgezeigten finanziellen Auswirkungen für den kommenden Haushalt.

 

Die Vorlage soll auch den Bezirksvertretungen vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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20.04.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen