Beschlussvorlage - 0116/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. hier: Arbeits- und Maßnahmenpaket 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.03.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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15.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. (Biostation Hagen) gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert. Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit dem Jahre 2008 nach den vom Umweltministerium des Landes NRW (MKULNV) vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die in 2011 überarbeitet wurden und den Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiraum in der Erledigung ihrer Aufgaben einräumen.
Das Aufgaben- und Maßnahmenpaket (AMP) für das Jahr 2023 ist im Anhang einsehbar. Der Biostation Hagen werden für das neue AMP des Jahres 2023 insgesamt 3.654 Verrechnungseinheiten zur Verfügung stehen, was einem Volumen von 222.711,30 € entspricht. Der Landesanteil in Höhe von 80 % beträgt 178.169,04 €. Da der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ab 2022 auf 10 % deutlich erhöht wurde, hat der 10 %–Anteil der Stadt Hagen nur eine geringe Steigerung auf 22.271,13 € erfahren. Ein Eigenanteil seitens der Biostation Hagen und des NABU-Stadtverbandes – wie in den letzten Jahren gewährt – ist damit seit dem Jahr 2022 nicht mehr erforderlich.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte FÖBS verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biostation Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung des Hagener Flora Fauna Habitat (FFH) FFH-Gebietes „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ umgesetzt; auch 2021 werden weiterhin vertiefende Untersuchungen wie das Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt.
In den Naturschutzgebieten (NSG) „Holthauser Bachtal“, „Saure Epscheid“ und „Hasper Bachtal“ werden ebenfalls auf Wunsch des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Biotoptypenkartierungen durchgeführt, die wegen der Berichtspflicht des Landes NRW an die EU erforderlich sind.
Im NSG „Alter Yachthafen“ wird das 2019 begonnene Pflegekonzept in Form eines Beweidungsprojektes mit einer kleinen Ziegen- und Schafherde eines Pflegebetriebes aus dem Nachbarkreis weitergeführt. Das erforderliche Equipment wurde 2021 aus Ersatzgeldern angeschafft; im Jahr 2023 ist beabsichtigt, weitere Flächen wie die Brache Brockhausen einzubeziehen, um auch sie nachhaltig durch die kleinen Weidetiere zu pflegen.
Die zeitweilige Absenkung des Hengsteysees im Jahr 2021 hat im NSG „Ruhraue Syburg“ massive Probleme bei der Sicherung des Mindest-Wasserstandes der großflächigen Blänken mit sich gebracht und die Zusammenhänge des Stauziels des Hengsteysees mit dem Wasserstand in den Blänken aufgezeigt. Da aufgrund der zukünftig zu erwartenden trockenen Sommer die typischen Lebensgemeinschaften der Stillgewässer und Feuchtwiesen zunehmend gefährdet sind, sollen geeignete Maßnahmen bis zur Umsetzungsreife konzipiert und die erforderlichen Förderanträge zur gesonderten Finanzierung gestellt werden (Anlage von Rückstaumöglichkeiten, Abflachung der mit Steinschüttungen befestigten Bachufer, Ausbaggerung einzelner Abschnitte der Blänken). Weiterhin soll die Offenhaltung der nassen Hochstaudenfluren auf annähernd 10 ha Fläche zukünftig durch eine extensive Beweidung mit Wasserbüffeln erfolgen. Die zwingend erforderliche aufwändige Einzäunung der Fläche muss ebenfalls über gesondert zu beantragende Förderung gesichert werden.
Das überaus erfolgreiche Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden und umfasst als größtes Einzelvorhaben innerhalb des AMP 350 VE. Die Erhöhung des Förderbeitrages des RVR wurde im Jahr 2017 mit der Erfordernis und der regionalen Ausrichtung (Einzugsgebiet des RVR) dieses Projektes begründet, zumal seit Beginn des Projektes aufgrund der erfolgten Beratungstätigkeiten von den Wohnungsgenossenschaften mittlerweile über 6.000 Nisthilfen installiert werden konnten. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage der speziellen Nisthilfen wurden in enger Abstimmung mit der Biostation Hagen bereits 5 neue Nisthilfen-Typen mit einer Betonbau-Firma entwickelt; schwerpunktmäßig im Verbandsgebiet des RVR wurden innerhalb von 3 Jahren bereits über 1.500 davon verbaut! In diesem Jahr wird mit fachkundiger Beratung durch die Biostation Hagen ein weiteres Quartier für fassadenbewohnende Fledermäuse sowie eine in die Fassadendämmung integrierbare Insektennisthilfe entwickelt, die dann zukünftig die Angebotspalette erweitern werden.
Wie in jedem Jahr werden auch wieder eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt. Für besonders bedrohte Arten wie Geburtshelferkröte, Schlingnatter, Kammmolch, Haselmaus, Steinkauz, Schleiereule oder Hohltaube werden begleitend zu den Kartierungsarbeiten konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt. Aufgrund aktueller Nachweise der Wildkatze in den Jahren 2021 und 2022 im Hagener Süden werden auch hier erneut spezielle Erfassungsmethoden eingesetzt. Als besonders geschützte Art wird der Hirschkäfer in ein Monitoring einbezogen und eine Erfassung der Bestände begonnen. In geeigneten artenreichen Laubwaldbereichen des WBH, des RVR und auch Privateigentümern sollen zudem „Brutmeiler“ errichtet werden, die den Larven eine sichere Entwicklungsstätte bieten können.
Dem Rückgang von Kleingewässern entgegen zu wirken ist ein zunehmend bedeuten-des Aktionsfeld: auch im Jahr 2023 werden mehrere Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. der Neuanlage durchgeführt. Aufgrund des Klimawandels trocknen viele Kleingewässer bereits frühzeitig aus, so dass es in den letzten Jahren wiederholt zu einem Totalverlust der Reproduktion bei einigen Amphibienarten gekommen ist. Die dauerhafte Sicherung des Wasserstandes wichtiger Fortpflanzungsgewässer hat deshalb oberste Priorität und es sollen jedes Jahr – wie bereits in den letzten Jahren praktiziert - mehrere bestehende Kleingewässer optimiert oder auch neue angelegt werden.
Der sich an den mehreren Amphibienschutzzäunen im Stadtgebiet massiv abzeichnen-de Rückgang aller Amphibienarten soll am NSG „Kaisbergaue“ intensiver untersucht werden: Das hier im Jahr 2005 fest installierte Amphibienleitsystem mit 15 für die Durchwanderbarkeit von Kleintieren geeigneten Tunneln wird während der gesamten Frühjahrswanderung täglich kontrolliert. Damit wird erstmalig seit dem Jahr 2006 eine vollständige Erfassung aller wandernden Amphibienermöglicht. Im Jahr 2006 konnten acht Amphibienarten mit insgesamt mehr als 23.000 Tieren erfasst werden; das Ergebnis im Jahr 2023 wird trotz des allgemeinen Rückganges dieser Tiergruppe hoffentlich ein ähnlich gutes Ergebnis wie vor 17 Jahren bringen.
Im Juni wird die überaus erfolgreiche Veranstaltung „Tag der Artenvielfalt“ mit Beteiligung vieler lokaler Vereine und Initiativen durchgeführt und dabei eine familienfreundliche, umfassende Informations- und Mitmachmöglichkeit rund um das Themenfeld Natur geboten. Nach zwei Jahren coronabedingtem Verzicht auf größere Veranstaltungen werden am Standort der Biostation Hagen am Haus Busch alle Akteure ein abwechslungsreiches Programm präsentieren.
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Maßnahmenpaket, das mit der Bezirksregierung, der LANUV, dem RVR und der Stadt Hagen am 08.08.2022 abgestimmt wurde. Die Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. hat dem Entwurf am 27.09.2022 zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Die Pflege, Entwicklung und der Erhalt von Schutzgebieten mit seinen Grünstrukturen und sonstigem Arteninventar ist gleichzeitig praktischer Klimaschutz. Die Berücksichtigung gebäudebesiedelnder Arten bei energetischen Gebäudesanierungen ist eine Maßnahme der Klimafolgenanpassung. Gleiches gilt für den erhöhten Aufwand des Amphibienschutzes.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X | Es entstehen folgende Auswirkungen. |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Jährlicher Zuschuss Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5520 | Bezeichnung: | Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft |
Auftrag: | 1552040 | Bezeichnung: | Naturschutz |
Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 531800 | 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 |
Eigenanteil |
| 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 | 22.271,13 |
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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89,3 kB
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