Berichtsvorlage - 0207/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Haushaltslage

1.1. Vorläufiges Ergebnis 2022

 

Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW wird zurzeit der Jahresabschluss erstellt. Der durch den Oberbürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung und bis zum 30.04.2023 der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt. Das vorläufige Ergebnis zeigt einen Jahresüberschuss von rd. 2,5 Mio. €. Damit weist die Bilanz weiterhin ein negatives Eigenkapital von etwa -91,2 Mio. € aus. Das Jahresergebnis 2022 beinhaltet die unten aufgeführten Sondereffekte. Die weiteren Einflussgrößen können nach Fertigstellung dem Jahresabschluss und dem Controllingbericht entnommen werden.

           PLAN         IST

Gewerbesteuer:    101,0  Mio. €  143,2  Mio. €

Corona-Bilanzierungshilfe:       15,9  Mio. €         0  Mio. €

Ukraine-Bilanzierungshilfe:             0  Mio. €      1,2 Mio. €

 

Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz -NKF-CUIG) ermöglicht durch den Ansatz der Bilanzierungshilfe und mit dem damit verbundenen außerordentlichen Ertrag einen Ausgleich in der Ergebnisrechnung. Bezüglich der Corona-Pandemie gleichen sich Mehrbelastungen und Mehrerträge im abgelaufenen Jahr aus, somit erübrigt sich hierfür die Bilanzierungshilfe. Dies gilt allerdings nicht für die Folgen des Ukrainekriegs. Hierzu sind per Saldo Belastungen von rd. 1,2 Mio. € festzustellen, die den Ansatz der o. a. Bilanzierungshilfe implizieren. Erfreulicherweise führt der doch nun in Summe deutlich geringere Ansatz der Bilanzierungshilfe zu einer entsprechend reduzierten jährlichen Abschreibung (ab 2026) als noch im Plan unterstellt worden ist (Plan 0,3 Mio. vs. IST 0,02 Mio. €). r die Beseitigung von Hochwasserschäden ist die Genehmigung des Wiederaufbauplans in Höhe von 76,5 Mio. € im vergangenen Jahr erfolgt, somit werden die Billigkeitsmittel projektbezogen abgerufen und anfallende Aufwendungen entsprechend erstattet. Bereits im Jahresabschluss 2021 wurden Aufwendungen ausgewiesen, deren Erstattung im abgelaufenen Jahr erfolgte. In Summe bleiben die Auswirkungen aus den Hochwasserschäden ergebnisneutral, mit Ausnahme der überplanmäßigen Personalkosten, die nicht förderfähig sind.

 

1.2. Haushaltssicherungskonzept 2023

 

Die Geltung des Stärkungspaktgesetzes endete am 31.12.2021. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO NRW. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Verfügung vom 13.06.2022 das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 genehmigt. Der Bericht zum Haushaltssicherungskonzept für das abgelaufene Jahr wird zurzeit bearbeitet und der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 30.04.2023 vorgelegt.

 

1.3. Gewerbesteuer

 

Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den ersten Änderungslauf auf knapp 103 Mio. €. Mittlerweile liegt das Anordnungssoll bei rund 110 Mio. € (Stand 01.03.2023). Da sich insgesamt eine verlässliche Prognose aufgrund der bestehenden Unsicherheiten als schwierig gestaltet, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

2.  Schuldenstand

 

10.02.2023

Vorjahr

Liquiditätskredite

       896.900.000 €

       951.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           5.184.324 €

5.515.192 €

Liquiditätskredite gesamt

       902.084.324 €

957.015.192 €

Investitionskredite

40.643.530 €

46.854.219 €

rderkredite

4.365.110 €

4.677.030 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

18.492.538 €

19.620.830 €

Investitionskredite gesamt

63.501.178 €

71.152.079 €

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

 

Es scheint, dass der Inflationshöhepunkt in den USA, im Euroraum und in Deutschland überschritten wurde und die Wirtschaft widerstandsfähiger ist als erwartet. Um die zwar etwas nachlassende, aber weiterhin zu hohe Inflation zu bekämpfen, halten die Notenbanken grundsätzlich an ihren restriktiven Kursen fest. Wie erwartet hat die EZB am 02.02.2023 beschlossen, die Leitzinsen um weitere 50 Basispunkte anzuheben und für die nächste Sitzung bereits die nächste Erhöhung um ebenfalls 50 Basispunkte angekündigt. Zusätzlich will sie ab März damit beginnen, die in den Anleihe-Ankaufprogrammen erworbenen Vermögenstitel zu verkaufen.

Die Geldmarktzinsen mit kurzfristigen Laufzeiten sind in der Folge der Leitzinsanhebung durch die EZB entsprechend gestiegen, der €STR liegt nun bei
2,40 % (05.01.2023: 1,90 %). Der 12-Monats-Euribor spiegelt die erwarteten weiteren Zinsschritte der EZB wider und liegt aktuell bei rd. 3,47 %. Auf der inversen Zinsstrukturkurve sinken die Zinssätze in den weiteren Laufzeiten. Der 10-Jahres-Swap liegt nach leicht volatilem Verlauf nahezu unverändert bei rd. 2,89 % (05.01.2023: 2,92 %). Mit den zukünftigen Leitzinsanhebungen der EZB werden die kurzfristigen Zinssätze weiter steigen. Bei den langfristigen Zinssätzen gehen die Bankenprognosen für die nächsten zwölf Monate überwiegend von einer leichten Aufwärtsbewegung aus.


 

3. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitäts-abhängigen Margenaufschlägen)

 

 

07.11.2022

05.01.2023

10.02.2023

 STR (Tagesgeld)

1,400 (-0,575)

1,900 (-0,578)

2,401 (-0,572)

  3 Monats-Euribor

        1,742 (-0,572)

        2,178 (-0,576)

        2,621 (-0,528)

12 Monats-Euribor

2,820 (-0,501)

3,303 (-0,500)

3,465 (-0,325)

  3 Jahre Swapsatz

3,030 (-0,270)

3,123 (-0,134)

3,159 ( 0,401)

  5 Jahre Swapsatz

3,028 (-0,148)

2,979 ( 0,037)

2,957 ( 0,585)

10 Jahre Swapsatz

        3,105 ( 0,114)

        2,923 ( 0,328)

        2,888 ( 0,758)

 

4. Doppelhaushalt 2024/2025

 

Die Haushaltsplanung 2024/2025 wird erstmalig im neuen SAP-System erfolgen und ist von der Zeitplanung im Einführungsprojekt PROSAP24 abhängig. Eine Änderung im Prozessablauf ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl können durch das neue System aber auch optische Neuerungen im Haushaltsplan umgesetzt werden. Weitere Details werden mit der in Kürze folgenden Aufstellungsverfügung bekanntgegeben.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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09.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen