Beschlussvorlage - 0109/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Neu-/Ersatzbeschaffung von zwei Einsatzfahrzeugen zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 1.640.000 €. (brutto).

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung ist in den Jahren 2023/2024/2025 die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF20) und die Neubeschaffung einer Drehleiter mit Rettungskorb (DLA) nach Brandschutzbedarfsplan 2020 erforderlich. Mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von voraussichtlich rd. 1,6 Mio. ist nach Sondierung des Marktes zu rechnen. Anm.: Es sind weitere Neu - / Ersatzbeschaffungen im Jahr 2023 geplant, die in späteren Vorlagen behandelt werden sollen.

 

Pos

Fahrzeugtyp

Kenn-zeichen

Erst-zulas-sung

IST-Standort

Verwendung Altfahrzeug

Bemerkung

1

Hilfeleistungs-Löschgruppen-fahrzeug HLF 20

HA - 203

Bj. 2006

Gerätehaus „AltBoeEck“schgruppe Altenhagen/ bzw. Reservefahrzeug (BF/FF)“

Ausmuste-rung über die Zoll-Plattform

Beschaffung gemäß BSBP (2020)

2

Drehleiter mit Rettungskorb DLA (K) 23/12

 

 

 

 

Beschaffung gemäß BSBP (2020)

 

Grundsätzliche Betrachtung der Beschaffungen:

Derzeit gibt es Probleme im Bereich der Lieferketten mit Auswirkungen auf die Fahrgestelle, die Ersatzteilversorgung und durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise. Aktuell gibt es einen sehr angespannten Fahrzeugmarkt, der sich auf die Preisgestaltung und in langen Lieferzeiten widerspiegelt.

 

Begründung

 

Pos. 1

1 x Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20

HA - 203

 

Ersatzbeschaffungen eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, gem. Brandschutzbedarfsplan, der kreisfreien Stadt Hagen, Ausgabe 2020

 

Es ist geplant, ein neues HLF 20 mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20 dient zur Brandbekämpfung sowie zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen sowie aufgrund seiner relativ umfangreichen Hilfeleistungsbeladung z. B. zur Unterstützung bei schweren Verkehrsunfällen eingesetzt. Mit dem HLF können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 690.000 € inkl. MwSt. Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell und Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren vorgegeben. Dieses Fahrzeug (Bj.: 2006) ist 17 Jahre alt. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Wirtschaftlichkeit: Das Altfahrzeug HA-FW 203 wurde seit Indienststellung im Jahr 2006 an der FRWMitte im ersten Abmarsch eingesetzt und nach entsprechender Ersatzbeschaffung an die Löschgruppe Altenhagen weitergegeben und dient seitdem als Reservefahrzeug für die Berufsfeuerwehr FRWMitte. Das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem sehr beanspruchten Allgemeinzustand. (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell, Aufbau, Halterungen und Lagerungen.)

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über die Internetplattform Zollauktion verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2020 wird durch diese Ersatz-beschaffung nicht vergrößert. Die laut NKFRahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei dem vorgenannten Einsatzmittel überschritten.

 

Zu Pos. 2

Drehleiter mit Rettungskorb

gemäß Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan

 

Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/ Technische Hilfeleistung, gem. Brandschutzbedarfsplan der kreisfreien Stadt Hagen, Ausgabe 2020

 

Es ist geplant, ein neues Hubrettungsfahrzeug mit Rettungskorb zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Menschenrettung, Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehören u. a. ein Vollautomatikgetriebe, ein Rettungskorb ausgelegt für vier Personen, eine Hinterachszusatzlenkung, eine Hochspannungswarneinrichtung und ein Leitersatz mit Gelenkteil.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 950.000 € inkl. MwSt. Alternativ soll geprüft werden, ob mit einer Ausschreibung von auf dem Fahrzeugmarkt befindlichen Vorführfahrzeugen der Beschaffungszeitraum stark verkürzt werden kann. Dies hängt von einer entsprechenden Marktanalyse ab.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell u. Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

Das Fahrzeug soll am Gerätehaus „HaTüWe“ stationiert werden und dem Ausrückebereich der FRWWest zugeordnet werden. Die Neubeschaffung ist für die Durchführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2020 wird durch diese Ersatz-beschaffung um ein Fahrzeug vergrößert.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5.000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

Finanzposition:

681150

Bezeichnung:

Investitionspauschale vom Land

 

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen  r  den Erwerb von Vermögens-gegenständen > 800 Euro

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681150

- 350.000,- €

 

 

 

-350.000,-

 

Auszahlung (+)

783100

1.640.000,- €

 

 

 

1.640.000,- €

 

Eigenanteil

1.290.000,- €

 

 

 

1.290.000,- €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

Bezeichnung

Fahrzeuge

Anschaffungs- und

Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt. Städtischer Abschrei-

bungstabelle

hrliche

Abschreibung

1 HLF 20

690.000,00 €

19 Jahre

36.316,00 €

1 DLK

950.000,00 €

15 Jahre

63.333,00 €

Gesamtbeträge:

1.640.000,00 €

 

99.649,00 €

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben i. H. v. 1.640.000,- Euro für die zwei Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Her-stellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Entsprechend der Nutzungsdauer der Fahrzeuge entsteht eine jährliche Abschreibung von 99.649,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung anteilig aus der Brandschutzpauschale erfolgt, wird ein Sonderposten i. H. v. 350.000,- Euro auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer der Drehleiter ertragswirksam aufgelöst.

Dadurch entsteht ein Ertrag von 23.333,- Euro in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

24.600,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

99.649,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

124.249,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

23.333,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

100.916,00 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen