Beschlussvorlage - 0109/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neu-/Ersatzbeschaffung von 2 Einsatzfahrzeugen zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 1.640.000 Euro (brutto)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung ist in den Jahren 2023/2024/2025 die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF20) und die Neubeschaffung einer Drehleiter mit Rettungskorb (DLA) nach Brandschutzbedarfsplan 2020 erforderlich. Mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von voraussichtlich rd. 1,6 Mio. € ist nach Sondierung des Marktes zu rechnen. Anm.: Es sind weitere Neu - / Ersatzbeschaffungen im Jahr 2023 geplant, die in späteren Vorlagen behandelt werden sollen.
Pos | Fahrzeugtyp | Kenn-zeichen | Erst-zulas-sung | IST-Standort | Verwendung Altfahrzeug | Bemerkung |
1 | Hilfeleistungs-Löschgruppen-fahrzeug HLF 20 | HA - 203 | Bj. 2006 | Gerätehaus „AltBoeEck“ Löschgruppe Altenhagen/ bzw. Reservefahrzeug (BF/FF)“ | Ausmuste-rung über die Zoll-Plattform | Beschaffung gemäß BSBP (2020) |
2 | Drehleiter mit Rettungskorb DLA (K) 23/12 |
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| Beschaffung gemäß BSBP (2020) |
Grundsätzliche Betrachtung der Beschaffungen:
Derzeit gibt es Probleme im Bereich der Lieferketten mit Auswirkungen auf die Fahrgestelle, die Ersatzteilversorgung und durch gestiegene Energie- und Rohstoffpreise. Aktuell gibt es einen sehr angespannten Fahrzeugmarkt, der sich auf die Preisgestaltung und in langen Lieferzeiten widerspiegelt.
Begründung
Pos. 1
1 x Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 | HA - 203 |
Ersatzbeschaffungen eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, gem. Brandschutzbedarfsplan, der kreisfreien Stadt Hagen, Ausgabe 2020
Es ist geplant, ein neues HLF 20 mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 20 dient zur Brandbekämpfung sowie zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen sowie aufgrund seiner relativ umfangreichen Hilfeleistungsbeladung z. B. zur Unterstützung bei schweren Verkehrsunfällen eingesetzt. Mit dem HLF können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 690.000 € inkl. MwSt. Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren vorgegeben. Dieses Fahrzeug (Bj.: 2006) ist 17 Jahre alt. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Wirtschaftlichkeit: Das Altfahrzeug HA-FW 203 wurde seit Indienststellung im Jahr 2006 an der FRW–Mitte im ersten Abmarsch eingesetzt und nach entsprechender Ersatzbeschaffung an die Löschgruppe Altenhagen weitergegeben und dient seitdem als Reservefahrzeug für die Berufsfeuerwehr FRW–Mitte. Das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem sehr beanspruchten Allgemeinzustand. (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell, Aufbau, Halterungen und Lagerungen.)
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über die Internetplattform Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2020 wird durch diese Ersatz-beschaffung nicht vergrößert. Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei dem vorgenannten Einsatzmittel überschritten.
Zu Pos. 2
Drehleiter mit Rettungskorb | gemäß Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan |
Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/ Technische Hilfeleistung, gem. Brandschutzbedarfsplan der kreisfreien Stadt Hagen, Ausgabe 2020
Es ist geplant, ein neues Hubrettungsfahrzeug mit Rettungskorb zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Menschenrettung, Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehören u. a. ein Vollautomatikgetriebe, ein Rettungskorb ausgelegt für vier Personen, eine Hinterachszusatzlenkung, eine Hochspannungswarneinrichtung und ein Leitersatz mit Gelenkteil.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 950.000 € inkl. MwSt. Alternativ soll geprüft werden, ob mit einer Ausschreibung von auf dem Fahrzeugmarkt befindlichen Vorführfahrzeugen der Beschaffungszeitraum stark verkürzt werden kann. Dies hängt von einer entsprechenden Marktanalyse ab.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell u. Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Das Fahrzeug soll am Gerätehaus „HaTüWe“ stationiert werden und dem Ausrückebereich der FRW–West zugeordnet werden. Die Neubeschaffung ist für die Durchführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2020 wird durch diese Ersatz-beschaffung um ein Fahrzeug vergrößert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5.000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen |
Finanzposition: | 681150 | Bezeichnung: | Investitionspauschale vom Land |
| 783100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-gegenständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681150 | - 350.000,- € |
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| -350.000,- € |
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Auszahlung (+) 783100 | 1.640.000,- € |
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| 1.640.000,- € |
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Eigenanteil | 1.290.000,- € |
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| 1.290.000,- € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Bezeichnung Fahrzeuge | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Nutzungsdauer lt. Städtischer Abschrei- bungstabelle | jährliche Abschreibung |
1 HLF 20 | 690.000,00 € | 19 Jahre | 36.316,00 € |
1 DLK | 950.000,00 € | 15 Jahre | 63.333,00 € |
Gesamtbeträge: | 1.640.000,00 € |
| 99.649,00 € |
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben i. H. v. 1.640.000,- Euro für die zwei Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Her-stellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer der Fahrzeuge entsteht eine jährliche Abschreibung von 99.649,- Euro in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung anteilig aus der Brandschutzpauschale erfolgt, wird ein Sonderposten i. H. v. 350.000,- Euro auf der Passivseite der Bilanz gebildet und entsprechend der Nutzungsdauer der Drehleiter ertragswirksam aufgelöst. Dadurch entsteht ein Ertrag von 23.333,- Euro in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 24.600,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 99.649,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 124.249,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 23.333,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 100.916,00 € |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
