Beschlussvorlage - 0166/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt überträgt die Vereinfachte Umlegung gem. §§ 80 ff. BauGB dem Umlegungsausschuss zur selbständigen Durchführung.

Der Ratsbeschluss wird ab 01.04.2006 umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Das Grenzregelungsverfahren war 1983 durch Beschluss des Rates dem Umlegungsausschuss zur selbständigen Durchführung übertragen worden. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde das Grenzregelungsverfahren durch das Verfahren der Vereinfachten Umlegung ersetzt. Ob es sich bei der Änderung des Verfahrensnamens lediglich um eine redaktionelle Änderung handelt oder ob ein neues ( wenn auch sehr ähnliches ) Bodenordnungsverfahren normiert wurde, ist auch nach rechtlicher Würdigung nicht eindeutig feststellbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es daher zweckdienlich, dass der Rat seinen im Jahr 1983 gefassten Beschluss bzgl. der Übertragung der Grenzregelung entsprechend für die Übertragung der Vereinfachten Umlegung auf den Umlegungsausschuss bestätigt.


 
Vor der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004

Mit der Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes ( DVO BBauG v. 24.11.1982, GV. NW. S. 753 ) hatte die Landesregierung NW die Gemeinden ermächtigt, Grenzregelungen nach den §§ 80 ff. Bundesbaugesetz zu übertragen.

Der Rat hatte von dieser Ermächtigung mit Beschluss vom 22.09.1983 Gebrauch gemacht und die Grenzregelung auf den Umlegungsausschuss zur selbständigen Durchführung übertragen.

Das bisherige Verfahren der Grenzregelungen wurde von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses vorbereitet und vom Umlegungsausschuss beschlossen. In diesen Verfahren handelte es sich bei den auszutauschenden bzw. einseitig zuzuteilenden Flächen um geringe Flächen- und Grundstückswerte.

 

Nach der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004

Im Rahmen der Novellierung des BauGB ( v. 20.07.2004 in der Fassung der Bekanntmachung v. 24.06.2004, BGBl. I S. 1359 ) ist die Grenzregelung durch die Vereinfachte Umlegung der §§ 80 - 84 BauGB ersetzt worden.

Das Grenzregelungsverfahren war auf benachbarte Grundstücke beschränkt und hatte damit einen eng begrenzten Anwendungsbereich. Mit der Vereinfachten Umlegung ist dieser erweitert worden.

Nunmehr ist es möglich, Grundstücke in unmittelbarer Nähe in das Verfahren einzubeziehen und neuzuordnen. Dabei dürfen auch weiterhin Unterschiede in den Wertverhältnissen und Flächengrössen zwischen ursprünglichen und neugeordneten Grundstücken nur gering sein.

Die Vereinfachte Umlegung soll einfache, wenig aufwändige und schnelle Verfahren ermöglichen.

 

Beratung über die Novellierung im Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.12.2005 über die o. g. Fortentwicklung des Bodenordnungsrechts beraten. Grundsätzlich befürwortet er es, dass anstelle der Grenzregelung nunmehr die Vereinfachte Umlegung von ihm durchgeführt wird. Er vermag aber nicht mit ausreichender Rechtssicherheit festzustellen, dass die Übertragung aus dem Jahr 1983 in analoger Anwendung auch für die Vereinfachte Umlegung ihre Gültigkeit hat. Aus Gründen der Rechtssicherheit spricht er sich daher dafür aus, dass der Rat die Übertragung der Vereinfachten Umlegung zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss förmlich beschliesst.

Die Verwaltung bittet somit um einen entsprechenden Beschluss.

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Auswirkungen

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  Auswirkungen finanzieller Art sind gegenüber dem bisherigen Grenzregelungsverfahren nicht zu

 

  erwarten.

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen