Beschlussvorlage - 0166/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Vereinfachten Umlegung gem. §§ 80 - 84 BauGB auf den Umlegungsausschuss zur selbständigen Durchführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Harald Lücke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Sachverhalt
Das Grenzregelungsverfahren war 1983 durch Beschluss des Rates dem
Umlegungsausschuss zur selbständigen Durchführung übertragen worden. Im Rahmen
der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde das
Grenzregelungsverfahren durch das Verfahren der Vereinfachten Umlegung ersetzt.
Ob es sich bei der Änderung des Verfahrensnamens lediglich um eine redaktionelle
Änderung handelt oder ob ein neues ( wenn auch sehr ähnliches )
Bodenordnungsverfahren normiert wurde, ist auch nach rechtlicher Würdigung
nicht eindeutig feststellbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es daher
zweckdienlich, dass der Rat seinen im Jahr 1983 gefassten Beschluss bzgl. der
Übertragung der Grenzregelung entsprechend für die Übertragung der
Vereinfachten Umlegung auf den Umlegungsausschuss bestätigt.
Vor der
Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004
Mit der Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes ( DVO BBauG v.
24.11.1982, GV. NW. S. 753 ) hatte die Landesregierung NW die Gemeinden
ermächtigt, Grenzregelungen nach den §§ 80 ff. Bundesbaugesetz zu übertragen.
Der Rat hatte von dieser Ermächtigung mit Beschluss vom 22.09.1983
Gebrauch gemacht und die Grenzregelung auf den Umlegungsausschuss zur
selbständigen Durchführung übertragen.
Das bisherige Verfahren der Grenzregelungen wurde von der Geschäftsstelle
des Umlegungsausschusses vorbereitet und vom Umlegungsausschuss beschlossen. In
diesen Verfahren handelte es sich bei den auszutauschenden bzw. einseitig
zuzuteilenden Flächen um geringe Flächen- und Grundstückswerte.
Nach der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004
Im Rahmen der Novellierung des BauGB ( v. 20.07.2004 in der Fassung der
Bekanntmachung v. 24.06.2004, BGBl. I S. 1359 ) ist die Grenzregelung durch die
Vereinfachte Umlegung der §§ 80 - 84 BauGB ersetzt worden.
Das Grenzregelungsverfahren war auf benachbarte Grundstücke beschränkt
und hatte damit einen eng begrenzten Anwendungsbereich. Mit der Vereinfachten
Umlegung ist dieser erweitert worden.
Nunmehr ist es möglich, Grundstücke in unmittelbarer Nähe in das
Verfahren einzubeziehen und neuzuordnen. Dabei dürfen auch weiterhin
Unterschiede in den Wertverhältnissen und Flächengrössen zwischen
ursprünglichen und neugeordneten Grundstücken nur gering sein.
Die Vereinfachte Umlegung soll einfache, wenig aufwändige und schnelle
Verfahren ermöglichen.
Beratung über die Novellierung im Umlegungsausschuss
Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.12.2005 über die o.
g. Fortentwicklung des Bodenordnungsrechts beraten. Grundsätzlich befürwortet
er es, dass anstelle der Grenzregelung nunmehr die Vereinfachte Umlegung von
ihm durchgeführt wird. Er vermag aber nicht mit ausreichender Rechtssicherheit
festzustellen, dass die Übertragung aus dem Jahr 1983 in analoger Anwendung
auch für die Vereinfachte Umlegung ihre Gültigkeit hat. Aus Gründen der
Rechtssicherheit spricht er sich daher dafür aus, dass der Rat die Übertragung
der Vereinfachten Umlegung zur selbständigen Durchführung auf den
Umlegungsausschuss förmlich beschliesst.
Die Verwaltung bittet somit um einen entsprechenden Beschluss.
