Beschlussvorlage - 0103/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Durchführung der Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für das Kunstquartier für die Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt 4 Jahren (30.09.2027) zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft beabsichtigt die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung im Kunstquartier. Die Ausschreibung ist notwendig, da der bisherige Vertrag ausläuft. Da es sich um einen Dauerauftrag handelt, ist eine erneute Vergabe notwendig.

 

Vertragsdauer:

 

Der Auftrag soll zunächst für den Zeitraum 01.10.2023 30.09.2024 vergeben werden, mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr, bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt vier Jahren (30.09.2027).  

 

Die geschätzten Jahreskosten betragen 30.000 € (2023), 138.000 € (2024), 150.000 € (2025), 162.000 € (2026) und 130.500 € (2027).

Gesamtauftragswert 610.500 € brutto.

 

Vergabe:

 

Es soll ein offenes Verfahren durchgeführt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

11015, 11019

Bezeichnung:

Osthaus-Museum, ESM

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

529102

Bezeichnung:

Externe Unterhaltsreinigung

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

529102

30.000 €

138.000 €

150.000 €

162.000 €

130.500 €

Eigenanteil

 

30.000 €

138.000 €

150.000 €

162.000 €

130.500 €

 

 

1.2

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird bei der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

Erik O. Schulz

Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen