Beschlussvorlage - 1121/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 02.11.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe sowie dessen 4. Änderung aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollte dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Haspe, Flur 24 die Flurstücke 127, 129, 131, 132, 133 und tlw. 115. Ferner im Flur 26 die Flurstücke 285, 286 sowie tlw. 298. Zusätzlich umfasstes es in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9 die Flurstücke 384 sowie tlw. 531, 532 und 533. Die Fläche umfasst ca. 3,9 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnlinie Köln Dortmund und südlich der Grün- und Sportfläche Ennepepark, östlich der Stephanstraße und westlich der Erzstre im Stadtteil Haspe.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r eine gewerbliche Nutzung des alten Bahnhofs Haspe ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. In dieser Vorlage werden die abwägungsrelevanten Anregungen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangen sind, mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt. Mit Beschluss dieser Vorlage und der Veröffentlichung des vom Rat der Stadt Hagen gefassten Satzungsbeschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

Begründung

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Nach Aufgabe des Bahnbetriebes ist die Fläche des ehemaligen Hasper Bahnhofes am 28.06.2006 von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden und somit in die Planungshoheit der Kommune zurückgefallen. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist derzeit in bestehenden Bebauungsplänen als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Ziel der aktuellen Planungen ist es, diese Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und an ein westlich angrenzendes Gewerbegebiet anzuknüpfen. In der Regionalplanung ist die Fläche bereits als Bereich für gewerblichen und industrielle Nutzung dargestellt. Durch die Reaktivierung der brachliegenden und belasteten Fläche soll zum einen dem Defizit an gewerblich nutzbarer Fläche im Hagener Stadtgebiet, zum anderen dem Verbrauch an ökologisch wertvollen Grünflächen entgegengewirkt werden.

 

Verfahrensablauf

 

Am 22.02.2007 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 09.03.2007.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis zum 01.03.2021 statt. Parallel dazu erfolgten die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021.

 

Am 23.06.2022 hat der Rat der Stadt Hagen die öffentliche Auslegung des Verfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 08.07.2022 im Amtsblatt.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten im Zeitraum vom 18.07.2022 bis zum 31.08.2022.

 

Aufgrund der Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und einer geringfügigen Änderung der Planung fanden vom 21.11.2022 bis zum 02.12.2022 die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Bekanntmachung der erneuten Offenlage erfolgte am 11.11.2022 im Amtsblatt.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum und Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ dar. Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Der abschließende Ratsbeschluss zur Teiländerung Nr. 89 Alter Bahnhof Haspe - des Flächennutzungsplans (Drucksachennummer 0978/2022) erfolgte am 15.12.2022. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 20/77 „Sanierung Haspe“, welcher hier noch eine Fläche für Bahnanlagen festsetzt, sowie dessen 4. Änderung, welche eine öffentliche Grünfläche im Bereich der geplanten Erschließung im Westen festsetzt. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1/07 werden die entgegenstehenden Festsetzungen derr dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungspläne aufgehoben.

 

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung

 

Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes und des städtebaulichen Vertrags sind folgende Maßnahmen im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung vorgesehen:

  • Sanierungskonzept zum Umgang mit der Altlastenproblematik
  • Festsetzung von Gründächern im gesamten Plangebiet
  • Festsetzung von Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien
  • Maßnahmen zum Überflutungsschutz
  • 10 % der Gewerbefläche sind als Intensivrasen / Staudenrabatte anzulegen und dauerhaft zu erhalten
  • Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
  • Begrünung und Beschattung von Stellplätzen
  • Errichtung von Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energieformen
  • Bewässerung von Grünflächen durch Zisternen
  • Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Nutzung der Elektromobilität bei den Stellplätzen.
  • Wetterfeste Radabstellanlagen / Lademöglichkeiten

 

Zu a)

 

Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (01.02.2021 bis einschließlich 01.03.2021)

 

  1. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

  1. Stadt Hagen, FB öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen 32/03, 29.01.2021
  2. Pledoc, Leitungsauskunft, 01.02.2021
  3. Feuerwehr 37/03, 01.02.2021
  4. Amprion, Leitungsauskunft, 01.02.2021
  5. Westnetz, Leitungsauskunft 01.02.2021
  6. ENERVIE Vernetzt GmbH, 01.02.2021
  7. LWL Außenstelle Olpe, 08.02.2021
  8. Stadt Hagen, Untere Denkmalbehörde, 08.02.2021
  9. GASCADE, 09.02.2021
  10. Stadt Hagen, Service Zentrum Sport, 04.08.2020
  11. Bez.-Reg. Arnsberg, Bergbau, 18.02.2021
  12. Enervie, 01.03.2021
  13. Stadt Hagen, Umweltamt, 01.03.2021
  14. Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, 01.03.2021
  15. Stadt Hagen, Untere Bauaufsicht, 25.02,2021
  16. WBH Hagen, 08.03.2021
  17. DB AG Kundenteam Eigentumsmanagement – Baurecht, 26.03.2021

In den Stellungnahmen Nrn. 1 - 12, 14 - 17 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind bei den Originalen der Stellungnahmen in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.

 

Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022)

 

  1. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

  1. ENERVIE Vernetzt GmbH, 15.07.2022: Hinweise, keine Bedenken
  2. Westnetz, 15.07.2022, nicht betroffen
  3. LWL Außenstelle Olpe, 15.07.2022: Hinweis, keine Bedenken
  4. Pledoc, 15.07.2022: Übersichtsplan Leitungen, keine Bedenken
  5. Stadt Hagen, Untere Denkmalbehörde, 18.07.2022 keine Bedenken
  6. WBH Hagen, 20.07.2022: keine Bedenken
  7. Stadt Hagen, FB öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (32/03), 20.07.2022: Verweis
  8. GASCADE Gastransport GmbH, 22.07.2022: Hinweis, keine Bedenken
  9. ENERVIE, 04.08.2022, Hinweis keine Bedenken
  10. BUND-Kreisgruppe Hagen, 23.08.2022
  11. Stadt Hagen, Umweltamt, 24.08.2022
  12. dwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, 30.08.2022
  13. DB AG Kundenteam Eigentumsmanagement Baurecht, 30.08.2022: Hinweise, keine Bedenken
  14. Stadt Hagen, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, 30.08.2022
  15. DB AG Kundenteam Eigentumsmanagement Baurecht, 27.09.2022: Hinweis Freistellung, keine Bedenken

 

In den Stellungnahmen Nrn. 1, 2, 4 - 9, 12, 13 und 15 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind bei den Originalen der Stellungnahmen in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.

 

Anpassungen im Bebauungsplan und in der Begründung

 

Nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Änderung der Gliederung der Teilflächen bei der Geräuschkontingentierung:

  • Aufgrund einer Stellungnahme der unteren Immissionsschutzberde wurde das Schallgutachten überarbeitet. Dies schlägt nur die Festsetzung von fünf statt vier Teilflächen mit Geräuschkontingenten vor. Planzeichnung und textliche Festsetzungen wurden an das aktualisierte Schallgutachten angepasst. 

 

Anpassung des Geltungsbereiches an die aktuelle Katastergrundlage

  • Zwischenzeitlich erfolgte eine neue Einmessung des Geländes bzw. der vom Vorhabenträger erworbenen Grundstücksfläche. Geringfüge Abweichungen der nördlichen Grenze des Plangebiets wurden angepasst.
  • Infolge dieser Anpassung ergaben sich in der Eingriffsbilanzierung eine geringfügige Verringerung der erforderlichen Ökopunkte zum Ausgleich des Eingriffes. Die Festsetzung wurde entsprechend angepasst.

Aktualisierung des Hinweises zum Bodendenkmalschutz aufgrund der Neufassung des Denkmalschutzgesetztes vom 01.06.2022.

 

Die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend der genannten Änderungen angepasst. Zudem wurde detaillierter auf Klimaschutz und Klimaanpassung eingegangen. Die Begründung und der Umweltbericht vom 02.11.2022 ersetzten die Fassungen vom 24.06.2022.

 

Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen der Planung wurden eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB (21.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022)

 

  1. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung:

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der erneuten Beteiligung ist folgende Stellungnahme eingegangen:

  1. Stadt Hagen, Umweltamt untere Naturschutzbehörde, 22.11.2022

In der Stellungnahme wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen zu den durchgeführten Änderungen geäert.

 

Zu b)

 

Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.

 

Zu c)

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem 10.06.1982 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 Sanierung Haspe Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe sowie dessen seit dem 18.10.2013 rechtsverbindliche 4. Änderung. Diese bestehenden Bebauungspläne legen innerhalb des Geltungsbereiches des neuen Bebauungsplanes eine Fläche für Bahnanlagen bzw. öffentliche Grünfläche im Bereich der geplanten Erschließung im Westen fest.

 

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe sind die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe sowie dessen 4. Änderung aufgehoben. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollte dieser Plan keine Rechtsverbindlichkeit erlangen oder unwirksam werden, gilt der vorgenannte alte Bebauungsplan für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Bestandteile der Vorlagendrucksache

 

  • Übersichtsplan des Geltungsbereiches
  • Begründung (Teil A - Städtebau und Teil B - Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe vom 02.11.2022
  • Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und TöB
  • Abwägungsrelevante Stellungnahmen:
    • Stadt Hagen, Umweltamt, 01.03.2021
  • Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung und Behörden / TöB Beteiligung
  • Abwägungsrelevante Stellungnahmen:
    • LWL Außenstelle Olpe, 15.07.2022
    • BUND-Kreisgruppe Hagen, 23.08.2022
    • Stadt Hagen, Umweltamt, 24.08.2022
    • Stadt Hagen, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, 30.08.2022
  • Darstellung überplanter Bebauungspläne

 

Anlagen der Beschlussvorlage

 

Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

  • Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe
  • Originale der Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung, Behörden / TöB
  • Originale der Stellungnahmen öffentliche Auslegung und Behörden / TöB Beteiligung
  • Umgang mit Gehölzen im Plangebiet
  • Verkehrsgutachten, Ambrosius Blanke, Nov. 2020
  • Fachbetrag zum Artenschutz Stufe I, Dr. Fritz Ludescher, Feb. 2021
  • Schallprognose, ITAB GmbH, Sep. 2022
  • Altlasten, Altlastenrelevante Wertermittlung, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Dez 2019
  • Altlasten, Sanierungskonzept, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Okt. 2021

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2023 - Bezirksvertretung Haspe

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15.03.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.03.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.03.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen