Beschlussvorlage - 0080/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt den Bau der Radabstellanlage am geplanten Standort. Im Frühjahr 2023 soll ein entsprechender Förderantrag beim VRR eingereicht werden.

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 22.04.2021 (0323/2021) wurde die Verwaltung damit beauftragt die Maßnahme Radabstellanlage am Bahnhof Heubing in die Haushaltsplanberatung aufzunehmen.

Aufgrund der Auslastung der bestehenden fünf Radboxen und der Förderung des Radverkehrs durch die Schnittstelle zum ÖPNV (B+R) wird eine Installation einer Sammelabstellanlage für notwendig erachtet. Die Mittel wurden im Haushaltplan 2022/2023 aufgenommen.

 

Standort

Der Parkplatz am Bahnhof Heubing bietet für die Platzierung einer Radsammelabstellanlage, die 20 Fahrräder fassen soll, mehrere Möglichkeiten. Wichtig dabei ist, dass ausreichend Platz für eine bequem Bedienung der Anlage geboten wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Entnahme der Fahrräder nur gerade heraus geschehen kann. Des Weiteren soll der Standort ausreichend Platz bieten um eine Mobilstation nahegelegen zu errichten. Dies setzt das Konzept zur Errichtung von Mobilstationen in Hagen für den Bahnhof Heubing als 2. Priorisierungsstufe an (0496/2022).

Der gewählte Standort für die Sammelabstellanlage liegt im östlichen Bereich des westlichen Parkplatzes (siehe Anlage) und bietet einen großgigen B+R-Bereich mit integrierter Mobilstation. Hier fallen lediglich drei Stellplätze weg. Der großgige Bereich, der im Lageplan als Mobilstation gekennzeichnet ist, diente bisher lediglich den ein- und ausparkenden Autos. Zudem liegt der Standort direkt neben dem Hauptdurchgang zu Bahnsteig 1. Für die Installation sind keine Leuchten, Mülleimer oder Bänke zu versetzen. Die Bodenplatten müssen in dem Bereich allerdings aufgenommen werden und begradigt werden. Der gesamte Parkplatz weißt ein Gefälle von mehr als den akzeptablen 1% auf.

Eine Verortung nahe der bereits installierten Radboxen würde Bodenarbeiten nicht ausschließen. Zusätzlich müssten die Behinderten-Parkplätze umgesiedelt werden und ein neuer Standort für die E-Tretroller gefunden werden.

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung sich dazu entschieden die Sammelabstellanlage wie in der Anlage dargestellt zu platzieren.

 

Kosten

Im Haushalt waren ursprünglich Kosten in Höhe von 70.000 € bei einer Förderung von 57.475 € eingeplant. Aufgrund des aktuellen Preisgefüges sowie der Energiekrise kommt es zu einer Kostensteigerung. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf 131.500 € bei einer Förderung von 71.250 € (Maximalsatz).

Ein Förderbescheid wird im kommenden Jahr erwartet. Die Maßnahme kann dann im Anschluss in 2024 umgesetzt werden. Hierdurch können die Mehrkosten im neuen Haushalt berücksichtigt werden.

 

rderung

Ein Förderantrag wird im Frühjahr 2023 beim VRR eingereicht. Mit einer Zusage ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Alle Maßnahmenzur Stärkung des sogenannten Umweltbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000607

Bezeichnung:

Radabstellanlage Bf. Heubing

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

- 71.250

 

 

- 71.250

 

 

Auszahlung (+)

785200

131.500

 

 

131.500

 

 

Eigenanteil

60.250

 

 

60.250

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im Haushalt 2024/2025 berücksichtigt.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Bau der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Heubing in Höhe von 131.500 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 19 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 6.921 € in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da der Bau der Fahrradabstellanlage durch Fördermittel in Höhe von 71.250 € bezuschusst wird, ist ein entsprechender Sonderposten zu passivieren. Die Auflösung des Sonderpostens, analog zur Abschreibung, führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 3.750 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

    (1,5%)

904 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

1.973 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

6.921 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

9.798 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 3.750 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

6.048 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2023 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen