Mitteilung - 0076/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Am Gosekolk - Baumfällung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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01.02.2023
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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02.03.2023
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Sachverhalt
Begründung
Die Kita Am Gosekolk ist als integrativer Kindergarten geplant. Das bedeutet, dass auch die Außenanlagen weitestgehend barrierefrei zu gestalten sind. Zurzeit befinden sich noch mehrere Spielhügel auf dem Außengelände, die bei der Umsetzung der Planung abgetragen werden müssen. Ein hierfür erstelltes Bodengutachten hat gezeigt, dass der Boden belastet ist und die Fläche saniert werden muss.
Ein Spitzahorn hat über die Jahre in die Hügel hineingewurzelt. Der erforderliche Bodenaustausch ist nicht möglich, ohne diesen Baum zu schädigen. Es ist davon auszugehen, dass statisch relevante Wurzeln erheblich beschädigt und zerstört werden. Somit ist eine dauerhafte Standsicherheit des Baumes nicht zu gewährleisten. (siehe Anlage Luftbild)
Die Neugestaltung der Außenanlagen wurde in der Beschlussvorlage 0071/2022 vorgestellt und im Jugendhilfeausschuss (09.03.2022) sowie in der BV Haspe (07.04.2022) ungeändert beschlossen.
Der Baum hat einen Stammumfang von rd. 3,30 m. Damit unterliegt er den Regelungen der Baumpflegesatzung der Stadt Hagen. Gemäß § 10 dieser Satzung besteht die Verpflichtung zur Pflanzung von 3 Ersatzbäumen, die in Standortnähe des gefällten Baumes zu realisieren ist.
Eine entsprechende Anzeige zur Beseitigung des Spitzahorns bei der Unteren Naturschutzbehörde, die unter den oben geschilderten Voraussetzungen keine Einwände signalisiert hat, ist bereits erfolgt.
Die Fällung des Baumes, sowie 2 weiterer Hainbuchen, die nicht unter die Baumschutz-satzung fallen, erfolgt außerhalb des Verbotszeitraumes des § 39 Abs.5 Satz 2 BNatSchG (01. März bis 30. September).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Die Fällung von Bäumen hat grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz bzw. die Klimafolgenanpassung, die jedoch durch die Verpflichtung von Ersatzpflanzungen weitestgehend minimiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355,6 kB
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