Beschlussvorlage - 0257/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen benennt Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG).

 

2.      Er/Sie wird beauftragt, die Geschäftsführung der HVG mit der Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen betreffend “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder” zu beauftragen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 07.04.2006.

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Sachverhalt

Am 06.04.2006 hält die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beauftragung der Geschäftsführung mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Umsetzung der “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder”. Für diese Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.


 
Die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) findet am 06.04.2006 um 13.00 Uhr im Rathaus am Wasser, Raum A 320, statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

 

 

Einziger Tagesordnungspunkt der Versammlung ist:

 

Beauftragung der Geschäftsführung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH mit der Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen betreffend “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder”.

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 2. März 2006 zum TOP “Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder” (Sitzung RAT/02/2006, Öffentlicher Teil, TOP 5.2) unter Ziff. 7 beschlossen, dass der Rat den/die Vertreter/in beauftragt, in einer noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung von HVG bzw. HAGENBAD GmbH die Geschäftsführung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) bzw. HAGENBAD GmbH zu beauftragen, die unter Ziffern 1. bis 6. dargestellte Bäderkonzeption umzusetzen und alle dafür notwendigen Genehmigungsverfahren und Ausführungsplanungen einzuleiten.

 

Die Einberufung ist erforderlich, um den Beschluss des Rates der Stadt Hagen entsprechend umzusetzen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Beschluss zur Beauftragung der Geschäftsführung der HVG bzw. HAGENBAD GmbH ergibt sich aus dem Ratsbeschluss vom 02.03.2006, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG am 20.06.2005 hat Frau Rita Huvers teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen