Beschlussvorlage - 0256/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Mitglieds des Beirates der mark-E AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der mark-E AG für die Wahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:
_________________________________
(als Vertreter/in nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
2.
Der Rat der
Stadt Hagen schlägt dem Aufsichtsrat der mark-E AG für die Bestellung in den
Beirat Herrn/Frau ______________________________________ vor.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
13.04.2006.
Sachverhalt
Die Amtsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrates der mark-E AG läuft mit der Hauptversammlung am 21.06.2006 ab. Es ist eine Nachwahl erforderlich, für die durch die Stadt Hagen sechs Personen vorgeschlagen werden können. Hierzu muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats der
mark-E AG endet mit der ersten Sitzung des neuen Aufsichtsrates der mark-E AG.
Für die erforderliche Neubestellung kann die Stadt Hagen ein Mitglied
vorschlagen.
Aufsichtsrat
Die letzte ordentliche Wahl für den Aufsichtsrat
der mark-E AG fand in der Hauptversammlung am 03.07.2001 statt. Nach § 11 Abs.
2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für einen Zeitraum,
der längstens bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das
Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet wird. Die Neuwahl ist somit in der
Hauptversammlung am 21.06.2006 erforderlich.
Der Aufsichtsrat der mark-E AG besteht aus
insgesamt 21 Mitgliedern, wovon 14 durch die Hauptversammlung
(Aktionärsvertreter) und 7 von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)
gewählt werden.
Die Stadt Hagen entsendet 6 Mitglieder in den
Aufsichtsrat. Diese sind z. Zt.:
Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz
Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann
Herr Dr. Stephan Ramrath
Frau Brigitte Kramps
Herr Jochen Weber
Herr Claus Thielmann
Für die Wahl der Aktionärsvertreter hat der
amtierende Aufsichtsrat gemäß § 124 Abs. 3 Aktiengesetz der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu unterbreiten. Um einen entsprechenden Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates vorbereiten zu können, bittet die mark-E AG um Benennung von
Persönlichkeiten für dieses Amt.
Beirat
In diesem Kalenderjahr endet die Amtszeit des
Beirats mit der ersten Arbeitssitzung des in der Hauptversammlung am 21.06.2006
neu zu wählenden Aufsichtsrates. Für die Neubesetzung steht den Aktionären und
den Konzessionsgemeinden, die nicht Aktionäre sind, ein Vorschlagsrecht zu. Auf
Grundlage dieser Vorschläge wird der neu gewählte Aufsichtsrat die
Beiratsmitglieder bestellen. Dieses Verfahren ist in § 16 a der Satzung der
mark-E AG vorgesehen.
Die mark-E AG bittet um einen entsprechenden
Vorschlag.
Die Stadt Hagen wird im Beirat bislang durch
Herrn Beigeordneten Dr. Christian Schmidt vertreten.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
