Beschlussvorlage - 0256/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der mark-E AG für die Wahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor:

 

_________________________________ (als Vertreter/in nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

 

_________________________________

 

_________________________________

 

_________________________________

 

_________________________________

 

_________________________________

 

 

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen schlägt dem Aufsichtsrat der mark-E AG für die Bestellung in den Beirat Herrn/Frau ______________________________________ vor.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 13.04.2006.

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Sachverhalt

Die Amtsdauer der Mitglieder des Aufsichtsrates der mark-E AG läuft mit der Hauptversammlung am 21.06.2006 ab. Es ist eine Nachwahl erforderlich, für die durch die Stadt Hagen sechs Personen vorgeschlagen werden können. Hierzu muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen.

 

Die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats der mark-E AG endet mit der ersten Sitzung des neuen Aufsichtsrates der mark-E AG. Für die erforderliche Neubestellung kann die Stadt Hagen ein Mitglied vorschlagen.


 
Aufsichtsrat

 

Die letzte ordentliche Wahl für den Aufsichtsrat der mark-E AG fand in der Hauptversammlung am 03.07.2001 statt. Nach § 11 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für einen Zeitraum, der längstens bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet wird. Die Neuwahl ist somit in der Hauptversammlung am 21.06.2006 erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der mark-E AG besteht aus insgesamt 21 Mitgliedern, wovon 14 durch die Hauptversammlung (Aktionärsvertreter) und 7 von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter) gewählt werden.

 

Die Stadt Hagen entsendet 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat. Diese sind z. Zt.:

 

Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz

Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann

Herr Dr. Stephan Ramrath

Frau Brigitte Kramps

Herr Jochen Weber

Herr Claus Thielmann

 

Für die Wahl der Aktionärsvertreter hat der amtierende Aufsichtsrat gemäß § 124 Abs. 3 Aktiengesetz der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu unterbreiten. Um einen entsprechenden Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates vorbereiten zu können, bittet die mark-E AG um Benennung von Persönlichkeiten für dieses Amt.

 

 

 

Beirat

 

In diesem Kalenderjahr endet die Amtszeit des Beirats mit der ersten Arbeitssitzung des in der Hauptversammlung am 21.06.2006 neu zu wählenden Aufsichtsrates. Für die Neubesetzung steht den Aktionären und den Konzessionsgemeinden, die nicht Aktionäre sind, ein Vorschlagsrecht zu. Auf Grundlage dieser Vorschläge wird der neu gewählte Aufsichtsrat die Beiratsmitglieder bestellen. Dieses Verfahren ist in § 16 a der Satzung der mark-E AG vorgesehen.

 

Die mark-E AG bittet um einen entsprechenden Vorschlag.

 

Die Stadt Hagen wird im Beirat bislang durch Herrn Beigeordneten Dr. Christian Schmidt vertreten.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen