Beschlussvorlage - 0250/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 16.03.2006:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen fordert die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH auf, umgehend einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, durch den der Geschäftsführer Herr Thomas Grothe abberufen und Herr Beigeordneter Dr. Herbert Bleicher zum neuen Übergangs-Geschäftsführer bestellt wird.

 

Ø      Der Oberbürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, diesem schriftlichen Gesellschafterbeschluss zuzustimmen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.03.2006.

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Sachverhalt

Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, soll die Beschlussfassung in schriftlicher Form erfolgen. Dies ist gemäß § 48 GmbHG möglich, auch ohne dass eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag enthalten ist.

 


 
Der Sonderprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes hat Zweifel an der korrekten Verfahrensabwicklung aufgeworfen.

 

Als Konsequenz soll Herr Technischer Beigeordneter Thomas Grothe vorübergehend von seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung Hagen GmbH entbunden werden.

 

Gesellschaftsrechtlich ist dies nur durch Abberufung/Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer möglich.

 

Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, muss die Geschäftsführung zeitgleich neu besetzt werden.

 

Eine endgültige Entscheidung zu dauerhaften Zuordnung der Aufgaben soll nach Abschluss der Untersuchungen erfolgen.

 

Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung eine externe Überprüfung beauftragen wird.

 

Verwaltungsintern wird die Zuständigkeit ebenfalls vorübergehend verändert. Dies erfordert keinen Beschluss des Rates der Stadt Hagen, da die Aufgaben Straßenbeleuchtung im Beschluss zur Neufestlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten nicht aufgeführt und verwaltungsintern Herrn Technischen Beigeordneten Grothe zugewiesen worden war.

 

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus folgendem:

 

Auf Grund der bestehenden Unsicherheiten zur rechtlichen Situation um die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH stehen die Gesellschaft und ihr Geschäftsführer in beständiger Kritik der Öffentlichkeit. Diese Situation bedarf im allseitigen Interesse umgehenden Handelns. Eine Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 30.03.2006 erscheint hierzu nicht mehr zeitgerecht.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen