Beschlussvorlage - 0250/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbeleuchtung Hagen GmbHhier: Einberufung einer außerordentlichen GesellschafterversammlungGenehmigung eines Beschlusses nach § 60 Abs. 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 16.03.2006:
1. Der Rat der Stadt Hagen fordert die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH auf, umgehend einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, durch den der Geschäftsführer Herr Thomas Grothe abberufen und Herr Beigeordneter Dr. Herbert Bleicher zum neuen Übergangs-Geschäftsführer bestellt wird.
Ø Der Oberbürgermeister wird beauftragt und
bevollmächtigt, diesem schriftlichen Gesellschafterbeschluss zuzustimmen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.03.2006.
Sachverhalt
Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, soll die Beschlussfassung in schriftlicher Form erfolgen. Dies ist gemäß § 48 GmbHG möglich, auch ohne dass eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag enthalten ist.
Der Sonderprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
hat Zweifel an der korrekten Verfahrensabwicklung aufgeworfen.
Als Konsequenz soll Herr Technischer
Beigeordneter Thomas Grothe vorübergehend von seinen Aufgaben im Zusammenhang
mit der Straßenbeleuchtung Hagen GmbH entbunden werden.
Gesellschaftsrechtlich ist dies nur durch
Abberufung/Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer möglich.
Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu
erhalten, muss die Geschäftsführung zeitgleich neu besetzt werden.
Eine endgültige Entscheidung zu dauerhaften Zuordnung
der Aufgaben soll nach Abschluss der Untersuchungen erfolgen.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die
Verwaltung eine externe Überprüfung beauftragen wird.
Verwaltungsintern wird die Zuständigkeit
ebenfalls vorübergehend verändert. Dies erfordert keinen Beschluss des Rates
der Stadt Hagen, da die Aufgaben Straßenbeleuchtung im Beschluss zur
Neufestlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten nicht aufgeführt und
verwaltungsintern Herrn Technischen Beigeordneten Grothe zugewiesen worden war.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich
aus folgendem:
Auf Grund der bestehenden Unsicherheiten zur
rechtlichen Situation um die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH stehen die
Gesellschaft und ihr Geschäftsführer in beständiger Kritik der Öffentlichkeit. Diese
Situation bedarf im allseitigen Interesse umgehenden Handelns. Eine
Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 30.03.2006 erscheint hierzu
nicht mehr zeitgerecht.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
