Beschlussvorlage - 0208/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und der Stadt Attendorn über die Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in Attendorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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21.03.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
1.)
Die Trägerschaft
für die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in
der Stadt Attendorn läuft zum Schuljahreswechsel am 31.07.2008 aus.
2.)
Die Verwaltung
wird ermächtigt, die dafür notwendige Aufhebung der bestehenden
öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die Gegenstand der Vorlage sind, mit der
Stadt Attendorn abzuschließen.
Sachverhalt
Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe.
Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1.600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich eine Verselbstständigung der beiden Außenstellen, wobei die Außenstelle in der Stadt Attendorn durch den Kreis Olpe übernommen werden soll.
Durch diese Vorlage wird die Verwaltung ermächtigt, die Beendigung der Schulträgerschaft für die Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in Attendorn seitens der Stadt Hagen mit Ablauf des 31.07.2008 herbeizuführen.
Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen
unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils
eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn
und im Kreis Olpe.
Die Zahl der Studierenden in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe haben sich wie folgt entwickelt:
|
Schuljahr |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (insgesamt) |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (Außenstelle Olpe) |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (Außenstelle Attendorn) |
|
2003/2004 |
1446 |
309 |
106 |
|
2004/2005 |
1560 |
305 |
79 |
|
2005/2006 |
1645 |
305 |
100 |
Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1.600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich sowohl in organisatorischer als auch pädagogischer Hinsicht eine Verselbstständigung der beiden Außenstellen, wobei die Außenstelle in der Stadt Attendorn durch den Kreis Olpe übernommen werden soll.
Diese Bewertung wird auch von der Schulleitung des Rahel-Varnhagen-Kollegs geteilt.
Zu dieser Gesamtthematik hat es in den letzten Monaten vorbereitende Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Stadt Hagen, dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unter Beteiligung der Schulaufsicht gegeben.
Letztlich wurde vereinbart, dass die Trägerschaft für die beiden Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.08.2006) auf den Kreis Olpe übergeht, sondern erst zum 01.08.2008.
Damit ist sichergestellt, dass die Stadt Hagen als Schulträger im Rahmen des aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes die entsprechenden Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz weiterhin für die Studierenden der Außenstellen in Olpe und Attendorn erhält.
Einzelheiten dazu sind in der als Anlage 1 beigefügten “Beendigung der öffentlich-rechtlich Vereinbarung” zu entnehmen.
Die Stadtverwaltung Attendorn beabsichtigt die von ihr zu erstellende Verwaltungsvorlage ihrem Schulausschuss am 20.03.2006 und anschließend dem Rat am 29.03.2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die abzuschließende Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Schulaufsichtsbehörde wurde vorab informiert, Einwände gegen die Vereinbarung sind nach dortiger Auskunft nicht zu erwarten.
Neben dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unterhält das Rahel-Varnhagen-Kolleg zur Zeit Außenstellen in Hemer, Gevelsberg, Lüdenscheid und Menden.
Der Übergang der Trägerschaft für die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen auf den Kreis Olpe wird durch die Vorlage 0171/2006 abgehandelt.
Der
Rat der Stadt Hagen und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Attendorn
haben am ______________ und am
______________ die jeweilige Verwaltung ermächtigt, Änderungen der
Vereinbarung über die Errichtung einer
Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in der Stadt Attendorn durchzuführen.
Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Errichtung einer Außenstelle des
Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in der Stadt Attendorn vom 23.06.1999
Durch öffentlich-rechtliche
Vereinbarung vom 23.06.1999 haben die Stadt Hagen und die Stadt Attendorn die
Errichtung einer Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt
Attendorn, welche ein Angebot als Abendgymnasium vorhält, vereinbart. Zu diesem
Zweck hat die Stadt Attendorn Räumlichkeiten im Rivius-Gymnasium unentgeltlich
zur Verfügung gestellt.
Durch die gestiegenen
Schülerzahlen des Rahel-Varnhagen-Kollegs auf über 1.600 Schüler wird es für
die Schulleitung zunehmend schwieriger, den Schulbetrieb in den Außenstellen in
qualifizierter Weise sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund und
unter Abwägung beiderseitiger Interessen beenden nunmehr die Stadt Hagen und
die Stadt Attendorn einvernehmlich die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum
Schuljahreswechsel am 31.07.2008.
(Rechtsgrundlagen: §§ 1 und
23 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01. 10. 1979 (GV NW S. 621/SGV NW S. 202) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05. 04. 2005 ( GV NW S. 274) in Verbindung mit §§ 23, 81 und 82 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom
15.02.2005 (GV NW S. 102))
Hagen,
______________
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Demnitz Dr.
Schmidt
Oberbürgermeister Erster
Beigeordneter
Attendorn,
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Stumpf Graumann
Bürgermeister Beigeordneter
