Beschlussvorlage - 0186/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 64 - Steinbruch Vorhalle - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 BauGB in verbindung mit den Überleitungs- vorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.03.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.03.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen
und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem
Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle –
zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu der 64. Teiländerung des
FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom 18.11.2005, welcher
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Der Verfahrensabschluss wird bis Juni 2006 angestrebt.
Sachverhalt
1.
Beschlussfassung
zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
2.
Abschließender
Beschluss zur FNP – Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle.
Zu a) und b):
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 den Entwurf der
Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – zum FNP der Stadt Hagen
beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom
9.01.2006 – 10.02.2006 einschließlich öffentlich aus.
In dieser Zeit wurde von folgenden
Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
1. Ruhrgas AG, Essen
Privatpersonen brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.
Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangenen
Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch
bedurfte der dazugehörige Erläuterungsbericht keiner redaktionellen
Überarbeitung.
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte dem
beigefügten Erläuterungsbericht von 18.11.2005.
Zu 1:
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Ruhrgas AG,
Huttropstr. 60, 45138 Essen vom 13.02.2006 zur Teiländerung Nr. 64 –
Steinbruch Vorhalle – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Leitungstrasse der durch das Plangebiet verlaufenden Ferngasleitung
ist bereits im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt.
Der Anregung wurde bereits gefolgt.
