Beschlussvorlage - 0171/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.)        Der Übergang der Trägerschaft für die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen auf den Kreis Olpe erfolgt zum Schuljahreswechsel am 01.08.2008.

 

2.)        Die Verwaltung wird ermächtigt, die dafür notwendigen Änderungen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die Gegenstand der Vorlage sind, mit dem Kreis Olpe abzuschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe.

Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich eine Verselbstständigung der Außenstelle im Kreis Olpe.

Die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn würde durch den Kreis Olpe übernommen/weitergeführt.

 

Durch den 1. Nachtrag wird der Übergang der Trägerschaft zum 01.08.2008 von der Stdat Hagen auf den Kreis Olpe geregelt.

Zudem werden für die “Restlaufzeit” der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendige ergänzende Regelungen getroffen.

 


 
Begründung:

 

Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe.

 

Die Zahl der Studierenden in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe haben sich wie folgt entwickelt:

 

Schuljahr

Rahel-Varnhagen-Kolleg

(insgesamt)

Rahel-Varnhagen-Kolleg

(Außenstelle Olpe)

Rahel-Varnhagen-Kolleg

(Außenstelle Attendorn)

2003/2004

1446

309

106

2004/2005

1560

305

79

2005/2006

1645

305

100

 

 

Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich sowohl in organisatorischer als auch pädagogischer Hinsicht eine Verselbstständigung der Außenstelle im Kreis Olpe.

Die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn würde durch den Kreis Olpe übernommen/weitergeführt.

 

Diese Bewertung wird auch von der Schulleitung des Rahel-Varnhagen-Kollegs geteilt.

 

Darüber hinaus haben sich für den Kreis Olpe seit dem 01.09.2004 auch die finanziellen Rahmenbedingungen geändert . Während bislang der Kreis Olpe durch Kooperationen mit dem Katholischen Jugendwerk Förderband e.V.  und dem Ketteler - Cardijn - Werk e.V. die erforderlichen Räume (Unterrichtsräume, ggf. Aufenthaltsräume) kostenlos zur Verfügung gestellt bekam, ist dies aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bei der Arbeitsförderung für diese Werke nicht mehr möglich. Der Kreis Olpe muss daher die schulische Unterbringung unter geänderten finanziellen Rahmenbedingen neu organisieren.

 

Zu dieser Gesamtthematik hat es in den letzten Monaten vorbereitende Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Stadt Hagen, dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unter Beteiligung der Schulaufsicht gegeben.

 

Letztlich wurde vereinbart, dass die Trägerschaft für die beiden Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.08.2006) auf den Kreis Olpe übergeht, sondern erst zum 01.08.2008.

Damit ist sichergestellt, dass die Stadt Hagen als Schulträger im Rahmen des aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes die entsprechenden Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz weiterhin für die Studierenden der Außenstellen  in Olpe und Attendorn erhält.

Im Gegenzug wurde vereinbart, dass der Kreis Olpe für die “Restlaufzeit” der Vereinbarung einen finanziellen Ausgleich in Form von Pauschalbeträgen zur Teildeckung der Kosten erhält, die dem Kreis aufgrund der bereits erwähnten Refinanzierungsproblematik seitens der Kooperationspartner seit dem 01.09.2004 entstehen.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die vereinbarten Zahlungen an den Kreis Olpe nur ein Teil der prognostizierten Schlüsselzuweisungen ausmachen.

 

Einzelheiten dazu sind in der als Anlage 1  (siehe Artikel 2) beigefügten Nachtragsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu entnehmen.

Die Pauschalbeträge für den Zeitraum 01.09.-31.12.2004 und für das  Kalenderjahr 2005 wurden bereits in Gesamthöhe von 60.000 € durch die 2. Veränderungsliste zum Haushaltsplan der Stadt Hagen veranschlagt und so beschlossen.

 

Der Kreis Olpe hat die von ihm erstellte Verwaltungsvorlage dem Schulausschuss am 28.11.2005 und anschließend dem Kreistag am 12.12.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Vorlage wurde einstimmig so beschlossen.

 

Die abzuschließende Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Schulaufsichtsbehörde wurde vorab informiert, Einwände gegen die Vereinbarung sind nach dortiger Auskunft nicht zu erwarten.

 

Neben dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unterhält das Rahel-Varnhagen-Kolleg zur Zeit Außenstellen in Hemer, Gevelsberg, Lüdenscheid und Menden.

 

 

 

 

Der Beendigung der Trägerschaft für die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in Attendorn und den beabsichtigten Übergang dieser Außenstelle auf den Kreis Olpe wird durch die Vorlage 0208/2006 abgehandelt.

 

 

 

 


Der Rat der Stadt Hagen und der Kreistag des Kreises Olpe haben am ______________  und am ______________ die jeweilige Verwaltung ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung  über die Errichtung einer Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen  im Kreis Olpe durchzuführen.

 

 

I. Nachtragsvereinbarung

zur

Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

über die Errichtung einer Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen im Kreis Olpe vom 15.06./23.06.1999

 

 

Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 15.06./23.06.1999 haben die Stadt Hagen und der Kreis Olpe die Errichtung einer Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs im Kreis Olpe, welche ein Angebot als Abendrealschule mit Tagesangebot vorhält, vereinbart. Hierbei hat sich der Kreis Olpe verpflichtet, in Kooperation mit dem Katholischen Jugendwerk Förderband e.V. und dem Ketteler-Cardijn-Werk e.V. die erforderlichen Räume kostenlos im Kreis Olpe zur Verfügung zu stellen.

 

Zwischenzeitlich werden für das Angebot der Abendrealschule nur noch Räume des Katholischen Jugendwerkes Förderband in Olpe und Lennestadt genutzt.

 

Durch die gestiegenen Schülerzahlen des Rahel-Varnhagen-Kollegs auf insgesamt ca. 1.600 Schüler wird es für die Schulleitung zunehmend schwieriger, den Schulbetrieb in den Außenstellen in qualifizierter Weise sicherzustellen. Auch ist das Katholische Jugendwerk Förderband e.V. u.a. aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen auf dem Gebiet der Arbeitsförderung, der Förderung berufsvorbereitender und berufsbegleitender Maßnahmen zukünftig nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Räume für die Abendrealschule kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Vor diesem Hintergrund und unter Abwägung beiderseitiger Interessen ändern nunmehr der Kreis Olpe und die Stadt Hagen mit sofortiger Wirkung die öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

 

(Rechtsgrundlagen: §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. 10. 1979 (GV NW S. 621/SGV NW S. 202) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. 04. 2005 ( GV NW S. 274) in Verbindung mit §§ 23,  81 und 82 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV NW S. 102))

 

 

 

 

§ 1 bleibt unverändert

 

 

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Der Kreis Olpe stellt in Kooperation mit dem Katholischen Jugendwerk Förderband e.V. die erforderlichen Räume (Unterrichtsräume, ggf. Aufenthaltsräume) im Kreis Olpe zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume einschl. aller Nebenkosten zahlt die Stadt Hagen ab dem 1. 09. 2004 bis zum 31. 12. 2009 eine pauschale Entschädigung von jährlich 45.000 EUR.

 

§ 2 Abs. 2 bleibt unverändert

 

§ 2 Abs. 3 bleibt unverändert

 

es wird ein neuer Absatz 4 mit folgender Fassung eingefügt:

 

Entsprechend den Vorschriften des Gemeindefinanzierungsgesetzes gilt für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune die Schülerzahl lt. amtlicher Schulstatistik zum Stichtag 15.10. des dem entsprechenden Haushaltsjahr vorvorangegangenen Jahres. Dadurch empfängt die Stadt Hagen auch in den Jahren 2008 und 2009 die entsprechenden Schlüsselzuweisungen, die auf die Schüler der Zweigstelle Olpe des Rahel-Varnhagen-Kollegs entfallen. Zur teilweisen Deckung der zukünftig anfallenden Personal- und Sachkosten, die dem Kreis Olpe aus der Trägerschaft des Weiterbildungskollegs ab dem Schuljahreswechsel am 01.08.2008 entstehen, zahlt die Stadt Hagen zusätzlich zu der in  Abs. 1 genannten jährlichen Entschädigung in den Jahren 2008 und 2009 jeweils pauschal 20.000 EUR.

 

§ 3 bleibt unverändert

 

§ 4 bleibt unverändert

 

§ 5 bleibt unverändert

 

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Diese Vereinbarung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008. Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen, dass zum Schuljahreswechsel am 01.08.2008 die Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs im Kreis Olpe mit den Zweigen Abendrealschule Olpe/Lennestadt und Abendgymnasium Attendorn aufgelöst wird und der Kreis Olpe ein eigenes Weiterbildungskolleg errichtet.

Die vereinbarten pauschalen Entschädigungen für die Jahre 2008 und 2009 werden auch nach Beendigung der Vereinbarung von der Stadt Hagen an den Kreis Olpe gezahlt.

 

Abs. 2 bleibt unverändert

 

Abs. 3 bleibt unverändert

 

 

 

Hagen, den _______________

 

 

 

 

___________________________                                                 ________________________

Demnitz                                                                                                Dr. Schmidt

Oberbürgermeister                                                                                 Erster Beigeordneter

 

 

 

Olpe, den _________________

 

 

 

 

 

___________________________                                                 ________________________

 

Beckehoff                                                                                              Melcher

Landrat                                                                                                 Kreisdirektor

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.03.2006 - Schulausschuss

Erweitern

30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen