Beschlussvorlage - 0170/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 79 – Im Spieck – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA – Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße .

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Offenlegung des Planes soll bis zum Herbst 2006 erfolgen.

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Sachverhalt

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für eine geordnete Erschließung und Bebauung innerhalb des Plange­bietes geschaffen werden.

 


 
 


Durch die Aufgabe eines Gewerbebetriebes im Ortskern von Elsey steht das Betriebs­gelände zur Disposition. Die Fläche mit einer Größenordnung von ca. 9000 qm stellt ein Potential für die weitere Entwicklung von Elsey dar.

Durch die exponierte Lage im Ortskern von Elsey ist es erforderlich , Planungs- und Nutzungsvarianten zu erarbeiten, die der Bedeutung des zentralen Bereiches gerecht werden. Dabei muss die vorhandene, schwierige Topographie berücksichtigt werden.

Weitergehende Nutzungsüberlegungen unter Einbeziehung eines Projektentwicklers haben nach Analyse der Einzelhandelssituation erkennen lassen, dass hier unmittelbar vor Ort ein zusätzliches Angebot für die umliegenden Wohnquartiere geschaffen werden könnte. Dieses Konzept ist zwischenzeitlich konkretisiert worden. Im Ergebnis soll hier als Kernnutzung der ehemals industriell- gewerblich genutzten Immobilie ein großflächi­ger Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche (VK) von ca. 1.200 qm sowie ein weiterer Fachmarkt mit ca. 300 qm VK angesiedelt werden.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für eine geordnete Erschließung und Bebauung innerhalb des Plange­bietes geschaffen werden

Dementsprechend ist die Darstellung dieses Bereiches im Flächenutzungsplan von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche anzupassen, um die Realisierung entsprechen­der Vorhaben zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig soll innerhalb dieses FNP-Änderungsverfahrens der Gesamtbereich der Geschäftslage an der Möllerstraße generell in die geplante Gemischte Baufläche einbezogen werden.

 

Zur Vorbereitung des Vorhabens wird parallel zu dieser FNP Teiländerung verbindliches Planungsrecht durch einen Bebauungsplan geschaffen.

 

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Beschlüsse

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08.03.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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23.03.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 79 – Im Spieck – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA – Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Dorfplatz Elseyer Dorfplatz.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Offenlegung des Planes soll bis zum Herbst 2006 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen