Beschlussvorlage - 0938-2/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Planung des Ruhrtalradweges (Modul 2) in das Wettbewerbsverfahren mit einzubeziehen.

 

2. Damit ein zeitlicher Verzug des Projekts SeePark vermieden wird, beschließt der Rat der Stadt Hagen das Wettbewerbsverfahren gemäß dem Ratsbeschluss (DS-Nr.: 0938/2022) vom 15.12.2022 ohne personelle Veränderung fortzuführen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

1. Die neue Planung des Ruhrtalradwegs (Rad- und Fußweg) ist ein fester Bestandteil des SeePark Konzeptes und auch im Haushalt 2022/2023 eingeplant, aufgrund der planerischen Abläufe bietet es sich an diese Planung nun auch im Zuge des freiraumplanerischen Wettbewerbes zu erarbeiten.

 

Durch die zusätzliche Berücksichtigung der Planung des Ruhrtalradwegs (Modul 2) im Wettbewerbsverfahren, erhöhen sich die anrechenbaren Gesamtkosten und somit auch die Preisgelder um ca. 30.000 € (brutto).

 

2. Das im Integrationsrat formulierte Anliegen zusätzliche Sachpreisrichter für das Wettbewerbsverfahren zu benennen wird aufgrund fehlender spezifischer Betroffenheit und erheblichen organisatorischen Erschwernissen die damit einher gehen abgelehnt.

 

In der Sitzung des Rates vom 15.12.2022 wurde die Durchführung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für das Projekt SeePark sowie die hierfür vorgesehene Zusammensetzung des Preisgerichts beschlossen. Der Beschluss erfolgte ohne Gegenstimmen.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses erfolgte die Ausgestaltung dieses förmlichen Verfahrens, welches nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW RL 2013) durchgeführt wird und die erforderliche europaweite Ausschreibung des Fachplaners ersetzt. Der Zeitplan sieht vor Mitte Februar 2023 die Auslobung des Verfahrens starten zu können.

 

Eine besondere Betroffenheit der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund von der Seeparkplanung wird gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen (z. B. Jugend, Senioren, Menschen mit Behinderung…) nicht erkannt.

 

Bei einer Änderung der Konstellation der Sachpreisrichter würde zudem das gesamte Verfahren neu organisiert werden ssen, zusätzliche Kosten entstehen und die gesamte zeitliche Verfahrensplanung müsste verschoben werden. Die für das Wettbewerbsverfahren vorgesehenen zeitlichen Abläufe sind aufgrund des sehr engen Zeitraumes bis zur IGA 2027 nötig, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes nicht zu gefährden.

 

Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens erfolgt am 27.02.2023 eine spezielle Bürgerveranstaltung in der alle interessierten rgerinnen und rger aufgerufen werden, sich aktiv an der Planung des SeeParks zu beteiligen. Hier können Impulse der rgerinnen und rger zur Planung am See aufgeführt und besprochen werden. Die Ergebnisse dieses Termins werden dann gebündelt in die Preisgerichtsvorbesprechung eingebracht und innerhalb des Gremiums diskutiert werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass alle Bedürfnisse in die spätere Entwurfsplanung einfließen können.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keine Veranlassung für das geplante förmliche Wettbewerbsverfahren eine besondere Ausnahmenregelung für den Integrationsrat zu treffen.

 

Begründung

 

1. In der Sitzung des Rates am 15.12.2022 wurde in der Vorlage (DS-Nr.: 0938/2022) die Durchführung des freiraumplanerischen Wettbewerbs beschlossen sowie die anschließende Umsetzung des Projektes durch den Preisträger.

 

Die Umsetzung der wesentlichen Module (Module 4 - 7) des SeePark-Konzepts im Zuge des Wettbewerbs beinhalten geschätzte Baukosten in Höhe von 6,2 Mio. € (Brutto). Die Preisgelder hierfür wurden mit ca. 95.000 € (brutto) veranschlagt.

 

Damit durch den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb des SeeParks eine möglichst ganzheitliche Planung gewährleistet wird, empfiehlt die Verwaltung die Planung des Ruhrtalradwegs (Modul 2, Fuß- und Radweg) in das Wettbewerbsverfahren mit einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der aktuell bevorstehenden Förderantragstellung des ersten Bauabschnittes zwischen Laufwasserbrücke und DLRG (Qualifizierung RTRW, 1 BA) bildet der weitere Ausbau des Ruhrtalradwegs einen aktuellen Schwerpunkt, der ebenfalls schon im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt werden sollte (vgl. Vorlage 0375-1/2022).

 

Die Planung des Ruhrtalradwegs (Modul 2) wurde zuvor als eigenständige Planung betrachtet, die ursprünglich erst nach dem Wettbewerb stattfinden sollte. Die entsprechenden Mittel hierfür sind bereits im Haushaltsplan 2022/2023 eingeplant sowie in der mittelfristigen Planung bis 2027 berücksichtigt.

 

Damit eine ganzheitliche Planung und zeitnahe Realisierung der Gesamtmaßnahme (Modul 2) bis zur IGA 2027 gewährleistet werden kann, bietet es sich an, den weiteren Verlauf des Ruhrtalradwegs im Rahmen des freiraumplanerischen Wettbewerbs mit zu planen.

 

Die Kosten für den weiteren Verlauf des Rad- und Fußweges (1.500 m, DLRG Dortmunder Straße) wurden auf ca. 1.963.500 € (brutto) geschätzt (neue Kostenschätzung 2023, ISR).

 

Hierdurch erhöht sich die Summe der anrechenbaren Kosten für den Wettbewerb (Modul 2 und Modul 4 - 7) von 6,2 Mio. € (brutto) auf 8,2 Mio. € (brutto), da die Preisgelder in Abhängigkeit zur Bausumme liegen, würden sich die vorgesehene Summe der Preisgelder um 30.000 € auf insgesamt 125.000 € (brutto) erhöhen.

 

Die Aufteilung der Preisgelder könnte hiernach wie folgt gestaltet werden:

1. Preis = 50.000 €

2. Preis = 31.000 €

3. Preis = 19.000 €

Anerkennungen = 25.000 €

 

Die Kosten des Wettbewerbsverfahrens ohne Berücksichtigung der Preisgelder erhöhen sich nicht und liegen weiterhin bei 27.400 €.

 

2. Mit dem Ratsbeschluss am 15.12.2022 wurde die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie die Juryzusammensetzung für das Preisgericht einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses politischen Auftrags wurde in den zurückliegenden Monaten das Wettbewerbsverfahren zusammen mit dem Planungsbüro ISR für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb organisiert und vorbereitet.

 

Die aufwendigen Vorbereitungen des Verfahrens beinhalten u. a. die Auswahl der sechs Fachpreisrichter, die verbindliche Zusage an der Teilnahme, die Abstimmung mit weiteren sechs Vertretern, die ebenfalls zum Zeitpunkt verfügbar sein müssen, die entsprechende Abstimmung der zwei Preisgerichtstermine etc.. Das gleiche gilt ebenfalls für die Organisation der fünf Sachpreisrichter und den weiteren fünf Vertretern der Sachpreisrichter. Hinzu kommt noch die Abstimmung mit weiteren beratenden Mitgliedern des Preisgerichts. Darüber hinaus wurde in Vertrauen auf den Ratsbeschluss vom 15.12.2022 dieses Wettbewerbsverfahren mit der Architektenkammer NRW vorabgestimmt, um zeitnah die Auslobung des Verfahrens starten zu können.

 

r den Wettbewerb ist vorgesehen, 15 teilnehmende Planungsbüros für das Verfahren zu gewinnen. Der Gewinnerentwurf soll schlussendlich eine Umsetzung finden.

 

In der Sitzung des Integrationsrates am 17.01.2023 wurde unter dem TOP Ö 5.4 folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat der Stadt Hagen bittet den Rat der Stadt Hagen in seiner chsten Sitzung folgende Personen als Sachpreisrichter:innen mit Stimmrecht für den Realisierungswettbewerb „SeePark Hengstey“ zu berufen:

1. Özlem Basöz

2. Viktoria Tounousidou.“.

 

Aufgrund des Regulariums der RPW RL 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe), nach dem das Wettbewerbsverfahren durchgeführt wird, müsste mit einer Änderung der Anzahl von Sachpreisrichtern ein weiterer Fachpreisrichter ernannt werden sowie ein entsprechender Vertreter. Es muss nach der RPW RL 2013 immer eine ungerade Zahl an Preisrichtern vorliegen sowie sich die Mehrheit aus Fachpreisrichtern zusammensetzen.

 

Dies würde dazu führen, dass die enge Zeitplanung der vorgesehenen Auslobung des Verfahrens nicht plangemäß erfolgen, die damit verbundenen vergabetechnischen Fristen sich verschieben und schlussendlich auch die Preisgerichtstermine verschoben werden müssen. Die neue Terminierung der Preisgerichtstermine müsste wiederum mit über 30 Mitgliedern des Preisgerichtgremiums neu abgestimmt werden. Hierzu kämen zusätzliche Kosten (z. B. Honorar Fachpreisrichter), die ebenfalls mit dieser Änderung einhergehen würden. Ein Abschluss des Wettbewerbsverfahrens in diesem Jahr wäre hierdurch gefährdet.

 

Der Verwaltung ist es wichtig, alle Belange der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des SeeParks zu berücksichtigen und die rgerinnen und rger aktiv in den Planungsprozess mit einzubringen. Der SeePark Hengstey soll einen multifunktionalen Freiraum für alle Menschen darstellen. All diese Belange werden in der Aufgabenstellung entsprechend Berücksichtigung finden. Unter anderem wird die Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung im Planungsprozess in einer Bürgerveranstaltung im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens gegeben, in der die Impulse derrgerinnen undrger zur Planung am See diskutiert werden. Die Ergebnisse dieses Termins werden dann gebündelt in die Preisgerichtsvorbesprechung eingebracht.

 

Die Mitsprache bei der Planung geht nach dem Wettbewerbsverfahren weiter. Es wird auch nach dem Wettbewerbsverfahren den rgerinnen und rgern die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Ausgestaltung der Maßnahmen teilzunehmen. Dieser nächste Schritt, der insbesondere die detaillierte Ausgestaltung der im Entwurf festgelegten Inhalte darstellen wird, nennt sich Ausführungsplanung. In dieser Phase können dann Gestaltungselemente in ihren jeweiligen Ausführungen nach den Präferenzen der zukünftigen SeePark-Nutzerinnen und -nutzer mitbestimmt werden.

 

So ist beispielsweise vorgesehen, ähnlich wie bei der Planung von anderen städtischen Vorhaben (z. B. Spielplätzen), die Kinder und Jugendlichen aktiv zu den Sport- und Spielgeräten zu befragen und in den Planungsprozess einzubringen. Auf diese Weise können beispielsweise durch Abstimmungen Spielgeräte oder einzelne Attraktionen, nach den Wünschen von Kindern oder Jugendlichen gebaut werden. Die Einbindung der rgerinnen und rger kann dann in dieser Phase gezielt die nötigen Entscheidungen herbeiführen, die gewünscht werden und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Dies gilt auch für alle anderen Interessierten oder zukünftigen Nutzer, wie z. B. Senioren oder Menschen mit Behinderungen usw..

 

Aktuelle Zeitplanung Wettbewerbverfahren SeePark Hengstey:

 

27.02.2023   Veranstaltung Bürgerbeteiligung

04.05.2023    Preisgerichtsvorbesprechung & Rückfragenkolloquium

bis 01.08.2023   Entwurfsphase 15 Teams (anonym)

30.08.2023  Sitzung des Preisgereichts

31.08.2023  Ausstellung der Arbeiten im Rathaus

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

Die Belange sind durch die Beschlüsse nicht betroffen, werden aber im weiteren Planungsprozess des SeeParks entsprechend Berücksichtigt werden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

r eine ganzheitliche und wirtschaftliche Planung bietet es sich für das Großprojekt SeePark Hengstey an, einen freiraumplanerischen Wettbewerb durchzuführen.

Die Kosten eines Wettbewerbs bzw. die Summe der Preisgelder sind an die Baukosten gekoppelt.

Die Wettbewerbskosten liegen für diesen Wettbewerb bei ca. 152.400,00 € (brutto). Die nachträgliche Bezuschussung im Rahmen der Zuschussantragstellung für die zu realisierende Planung ist möglich. Die Zuschussquote wurde hier mit 80 % angesetzt.

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Öffentliches Grün

Finanzstelle:

5000588

Bezeichnung:

SeePark Hengstey

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

6nnnnn

-121.920 €

 

 

 

-121.920 €

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

152.400 €

 

152.400 €

 

 

 

Eigenanteil

30.480 €

 

152.400 €

 

-121.920 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Architektenwettbewerb in Höhe von 152.400 € stellen nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer geschätzten durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren für die entstehenden Vermögensgegenstände ergeben sich Abschreibungen in Höhe von jährlich 5.862 in der Ergebnisrechnung

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Bei einer voraussichtlichen Förderquote von 80 % der Ausgaben, sind Sonderposten in Höhe von 121.920 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.

Diese Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauern der entstehenden Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei einer geschätzten durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren ergeben sich Erträge in Höhe von 4.689 in der Ergebnisrechnung.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

457 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

5.862 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

6.319 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

4.689 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.630 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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09.02.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Planung des Ruhrtalradweges (Modul 2) in das Wettbewerbsverfahren mit einzubeziehen.

 

2. Damit ein zeitlicher Verzug des Projekts SeePark vermieden wird, beschließt der Rat der Stadt Hagen das Wettbewerbsverfahren gemäß dem Ratsbeschluss (DS-Nr.: 0938/2022) vom 15.12.2022 ohne personelle Veränderung fortzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

13

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

1

4

 

Hagen Aktiv

4

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, eine der beiden vom Integrationsrat vorgeschlagenen Personen als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht, die andere Person als Verhinderungsvertreter/in, zu entsenden. Das Sachpreisgericht soll personell nicht verändert werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

6

6

1

SPD

13

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

1

4

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

2

FDP

2

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

38

Dagegen:

11

Enthaltungen:

3