Berichtsvorlage - 0075/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation Piepenstockstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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23.02.2023
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Sachverhalt
Beschluss der BV-Hohenlimburg vom 24.11.2022 (DS 1035/2022)
Die Verwaltung wird gebeten, in der BV-Sitzung über die Parksituation in der Piepenstockstraße und die Gründe für die Ausschilderung des beidseitig geltenden absoluten Halteverbots zu berichten, ebenso über denkbare Alternativen, die es den Anwohnern ermöglichen würden, ihre Autos weiterhin wohnungsnah abzustellen.
Stellungnahme
Seit Jahren gingen im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (FB 32) Beschwerden ein, dass in der Einbahnstraße Piepenstockstraße zwischen den beiden Einmündungen des Ahmer Wegs aufgrund geparkter Fahrzeuge kein Durchkommen ist. So waren in der Vergangenheit oftmals Anlieferungen nicht möglich, Anwohner beschwerten sich, dass sie Ihre Zufahrten aufgrund ggü. geparkter Fahrzeuge nicht verlassen konnten. Am 20.10.2022 ging dann im FB 32 eine Stellungnahme der Feuerwehr Hagen ein, aus der hervorgeht, dass zur Aufrechterhaltung der Rettungswege zwingend das bereits gesetzlich geltende Halteverbot durch Beschilderung zu verdeutlichen ist.
Nach §12 Abs. 1 Nr. 1 der StVO gilt an engen Straßenstellen generell ein Halteverbot, dieses hatte aufgrund der schmalen Straßenführung in der Piepenstockstraße auch Gültigkeit, wurde jedoch nicht beachtet.
Auch wenn der hohe Parkdruck bekannt war und von daher bislang zurückhaltend mit Verkehrsregelungen seitens der Stadtverwaltung umgegangen wurde, bestand durch die Stellungnahme der Feuerwehr kein Ermessensspielraum mehr. Aus diesem Grund wurde die Piepenstockstraße insgesamt von den Einmündungen Ahmer Weg bis Ahmer Weg beidseitig mit der Beschilderung Z. 283- 10- 20- 30 StVO versehen.
Der Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) hat gemäß dem Beschluss der BV-Hohenlimburg vom 24.11.2022 (Vorlage 1035/2022) die Möglichkeiten geprüft Umgebungsnah, alternativen Parkraum für die Anwohner zu schaffen. Da sich aber im näheren Umfeld des besagten Straßenabschnittes der Piepenstockstraße keine dafür nutzbaren Flächen im Eigentum der Stadt Hagen befinden, ist dies nicht möglich. Der vorhandene Straßenraum lässt dies ebenfalls nicht zu. Die „Wegnahme des ohnehin kaum nutzbaren Mini-Bürgersteigs“, wie von der Fraktion BfHo vorgeschlagen, scheidet als Möglichkeit ebenfalls aus, da es sich hierbei um ein sog. Schrammbord handelt, welches zu Freihaltung des erforderlichen Lichtraumprofils notwendig ist. Lediglich im Bereich der Ausbuchtungen in Höhe der Häuser Nr. 43-47 konnten einige Stellplätze ausgewiesen werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
X | keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
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| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 4nnnnn |
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Aufwand (+) | 5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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Finanzposition: | 6nnnnn | Bezeichnung: |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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| Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
| Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune |
| Technischer Beigeordneter |
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