Berichtsvorlage - 0075/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Beschluss der BV-Hohenlimburg vom 24.11.2022 (DS 1035/2022)

Die Verwaltung wird gebeten, in der BV-Sitzung über die Parksituation in der Piepenstockstraße und die Gründe für die Ausschilderung des beidseitig geltenden absoluten Halteverbots zu berichten, ebenso über denkbare Alternativen, die es den Anwohnern ermöglichen würden, ihre Autos weiterhin wohnungsnah abzustellen.

 

 

Stellungnahme

Seit Jahren gingen im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (FB 32) Beschwerden ein, dass in der Einbahnstraße Piepenstockstraße zwischen den beiden Einmündungen des Ahmer Wegs aufgrund geparkter Fahrzeuge kein Durchkommen ist. So waren in der Vergangenheit oftmals Anlieferungen nicht möglich, Anwohner beschwerten sich, dass sie Ihre Zufahrten aufgrund ggü. geparkter Fahrzeuge nicht verlassen konnten. Am 20.10.2022 ging dann im FB 32 eine Stellungnahme der Feuerwehr Hagen ein, aus der hervorgeht, dass zur Aufrechterhaltung der Rettungswege zwingend das bereits gesetzlich geltende Halteverbot durch Beschilderung zu verdeutlichen ist.

Nach §12 Abs. 1 Nr. 1 der StVO gilt an engen Straßenstellen generell ein Halteverbot, dieses hatte aufgrund der schmalen Straßenführung in der Piepenstockstre auch Gültigkeit, wurde jedoch nicht beachtet.

Auch wenn der hohe Parkdruck bekannt war und von daher bislang zurückhaltend mit Verkehrsregelungen seitens der Stadtverwaltung umgegangen wurde, bestand durch die Stellungnahme der Feuerwehr kein Ermessensspielraum mehr. Aus diesem Grund wurde die Piepenstockstraße insgesamt von den Einmündungen Ahmer Weg bis Ahmer Weg beidseitig mit der Beschilderung Z. 283- 10- 20- 30 StVO versehen.

 

Der Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) hat gemäß dem Beschluss der BV-Hohenlimburg vom 24.11.2022 (Vorlage 1035/2022) die Möglichkeiten geprüft Umgebungsnah, alternativen Parkraum für die Anwohner zu schaffen. Da sich aber im näheren Umfeld des besagten Straßenabschnittes der Piepenstockstraße keine dafür nutzbaren Flächen im Eigentum der Stadt Hagen befinden, ist dies nicht möglich. Der vorhandene Straßenraum lässt dies ebenfalls nicht zu. Die „Wegnahme des ohnehin kaum nutzbaren Mini-Bürgersteigs“, wie von der Fraktion BfHo vorgeschlagen, scheidet als Möglichkeit ebenfalls aus, da es sich hierbei um ein sog. Schrammbord handelt, welches zu Freihaltung des erforderlichen Lichtraumprofils notwendig ist. Lediglich im Bereich der Ausbuchtungen in Höhe der Häuser Nr. 43-47 konnten einige Stellplätze ausgewiesen werden.


 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

rperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.02.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen