Mitteilung - 0094/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf der Tennisanlage im Hameckepark müssen rund 250 Strauchfläche gerodet werden. Erhaltenswerte Großume werden nicht entfernt.

 

 

Begründung

 

Neben seinen vielfältigen Freizeitmöglichkeiten bietet der Hameckepark auch ein breites Angebot an verschiedenen Sport- und Freizeitaktivitäten, die bezirksübergreifend unterschiedliche Alters- und Nutzergruppen ansprechen.

Diell- und Rodungsmaßnahmen werden bis Ende Februar 2023 durch den WBH durchgeführt, da die erforderlichen Maßnahmen nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs. 5 Nr. 2 bis zum 1.März 2023 abgeschlossen sein müssen.

Am genannten Objekt erfolgte 2019 ein Rückschnitt der Strauchfläche, die aktuell durch den starken Zuwachs der letzten Jahre die Einsehbarkeit der Tennisanlage stark beeinträchtigt. Dies befördert unerwünschte Verhaltensweisen und Vandalismus. Darüber hinaus wird die dichte Strauchstruktur als Ablageort von Unrat und r Toilettengänge genutzt.

Durch die vollständige Rodung wird die Einsehbarkeit auf die Tennisanlage hergestellt. Es wird damit der Entstehung eines Angstraums entgegengewirkt, was voraussichtlich zusätzliche Nutzer zur Aktivität im Hameckepark anspricht.

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Im Zuge weiterer Maßnahmen im näheren Umfeld ist vorgesehen, den ökologischen Verlust der Vegetationsstrukturen im räumlichen Zusammenhang auszugleichen.

 

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.02.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord