Anfrage - 0071/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternative Standorte für den Bau einerzwei- bis dreizügigen Grundschule im Stadtbezirk Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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02.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wer ist Eigentümer des vor dem Kino „CineStar“ befindlichen Platzes an der Springe?
2. Gibt es für die Nutzung dieses Platzes seitens der Stadt Hagen vertragliche Verpflichtungen mit externen Firmen/Personen? Wenn ja: Um welche Firmen/Personen handelt es sich und bis wann laufen diese Verträge?
3. Welche Veranstaltungen finden regelmäßig auf dem Springeplatz statt?
4. Wäre es möglich, diese Veranstaltungen – der jeweiligen Veranstaltungsgröße entsprechend – auf andere zentrumsnahe Plätze wie den Friedrich-Ebert-Platz oder den Otto-Ackermann-Platz zu verlegen?
5. Besitzt das Areal „Springeplatz“ die für den Bau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule nötigen Ausmaße?
6. Käme das Areal „Springeplatz“ aus statischer Sicht für den Bau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule in Betracht, obwohl sich unterhalb des Geländes eine Tiefgarage befindet?
7. Laut § 99 (2) des Schulgesetzes NRW „ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig.“ Inwieweit wäre von diesem Gesetz eine Grundschule betroffen, die sich im selben Gebäude wie ein Discounter befindet?
8. Mit wie vielen zusätzlichen Verkehrsteilnehmern täglich rechnet die Stadtverwaltung im Bereich des Bettermann-Areals, wenn sich dort ein Discounter und eine Grundschule befinden?
9. In dem Konzeptpapier „HAGENplant 2035 - Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ heißt es: „Mit Blick auf eine Verbesserung des Stadtklimas sollten Maßnahmen zur Oberflächen- und Grüngestaltung im Bereich des Innenstadt-Rings diskutiert werden.“ Inwiefern sind der Bau eines Discounters auf dem Bettermann-Areal oder der Bau einer Grundschule in einer zentral gelegenen Parkanlage mit dieser Aussage zu vereinbaren?
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Zuwanderung steigen die Schülerzahlen in Hagen an, sodass der vorhandene Schulraum vor allem im Stadtbezirk Mitte schon jetzt nicht mehr ausreicht. Um diesem steigenden Bedarf an Schulplätzen im Bereich der Hagener Innenstadt gerecht zu werden, wurden unlängst sowohl in den Fachausschüssen als auch in der lokalen Presse das Areal Bettermann sowie der Volmepark als mögliche neue Schulstandorte thematisiert. Beide Standorte bieten aber keineswegs ideale Voraussetzungen für einen Schulneubau. So liegt das Bettermann-Areal direkt an einer Hauptverkehrsstraße, was nicht nur eine Gefährdung der Grundschüler aufgrund der Verkehrsdichte, sondern auch eine extrem schlechte Luftqualität mit sich bringt. Mit einer Bebauung des dortigen Parkplatzes und der Ansiedlung eines Discounters würde nicht nur eine wichtige Frischluftschneise für die Innenstadt wegfallen, sondern voraussichtlich auch die bereits sehr hohe Verkehrsdichte weiter zunehmen . Gemeinsam mit dem Volkspark bildet der Volmepark den Anwohnern die zentralste Möglichkeit zur Erholung in der Hagener Innenstadt. Sollte ein Teil dieser Fläche wegfallen, bedeutete dies nicht nur eine Minderung der Lebensqualität in der City, sondern widerspräche auch dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (s. o.). Aus diesen Gründen sollten in der Innenstadt alternative Standorte für den Bau einer Grundschule in Erwägung gezogen werden. Ein solcher Standort könnte eventuell der Springeplatz sein, der aufgrund des in der Vergangenheit stetig geschrumpften Wochenmarktes nicht mehr als Marktplatz genutzt wird und wegen der geänderten Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) seit 2019 nicht mehr als Rettungshubschrauber-Landeplatz dient. Zudem befinden sich die Weiterbildungseinrichtungen Stadtbücherei und Musikschule am Standort Springeplatz selbst für Grundschüler in fußläufiger Entfernung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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297,2 kB
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