Mitteilung - 0085/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Volme, im Bereich der Gerberstraße / Am Widey muss der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) Arbeiten durchführen, die ihren Ursprung noch in dem Hochwasserereignis im Juli 2021 haben.

Durch die durchgehende Einfassung der Volme mit einer Stützmauer ist ein Zugang äerst schwierig. Eine andere Zuwegung, als in diesem angesprochenen Bereich, ist aus Sicht des WBH und des beauftragten Unternehmens nicht möglich (siehe beigefügten Lageplan).

 

Um eine Rampe in die Volme zu erstellen müssen mehrere Gehölze gefällt werden. Hierbei handelt es sich um 9 Eschen, 3 Bergahorne und eine Weide. 2 Eschen, die Weide und ein Bergahorn fallen mit einem Stammumfang > 1,00 m unter die Regelungen der Baumpflege-satzung. Eine entsprechende Anzeige gemäß § 9 der Satzung wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Der erforderliche Ersatz wird nach Abschluss der Arbeiten durch die Anpflanzung standortgerechter Gehölze in Form von Schwarzerlen geleistet.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

negative Auswirkungen (-)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

Das Fällen von Bäumen hat grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, die jedoch durch die Verpflichtung von Ersatzpflanzungen minimiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2023 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

02.03.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte