Beschlussvorlage - 0054/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung des voraussichtlichen Jahresbedarfes der Stadt Hagen von Toilettenpapier und Handtuchpapier zum 01.04.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Silke Steinmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In den vergangenen Jahren wurde der Hygienebedarf für Toiletten- und Handtuchpapier im Rahmen des interkommunalen Einkaufes (gemeinsam mit den Städten Dortmund und Bochum) beschafft. Im aktuell bis 31.03.2023 laufenden Vertrag ergaben sich, durch nicht zu vertretende äußere Einflüsse, größere Einschränkungen. Die Auswirkungen der Coronapandemie, eine anhaltende Energie- und Rohstoffverknappung sowie nicht zuletzt die Auswirkungen des Ukrainekrieges haben erhebliche Lieferprobleme hervorgerufen und zu starken Preissteigerungen geführt.
In Absprache mit den beiden Städten des Interkommunalen Einkaufes, wird in diesem Jahr jede Stadt eine eigene Beschaffung vornehmen.
Der Bedarf soll als Einmallieferung an die Lieferstellen direkt erfolgen. Spätere Bedarfe werden, um die preisliche Entwicklung abzuwarten, erneut angefragt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die negativen Auswirkungen werden so gering wie möglich gehalten. Es handelt sich um 100 % Recyclingpapier. Das Papier muss das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein vergleichbares Zertifikat enthalten.
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Beschaffung Jahresbedarf Toiletten- und Handtuchpapier |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1116 | Bezeichnung: | IT und Zentrale Dienste |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 1116 | Bezeichnung: | Geschäftsaufwand |
Kostenart: | 543900 | Bezeichnung: | Sonstiger Geschäftsaufwand Zentral |
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| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 4nnnnn |
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Aufwand (+) | 543900 |
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| 160.000 |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 1116 | Bezeichnung: | IT und Zentrale Dienste |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 715020 | Bezeichnung: | Geschäftsaufwand |
| Kostenart | Bezeichnung | 2022 | 2023 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 527511 |
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| 40.000 |
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
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X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
