Berichtsvorlage - 0019/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Klimaanalysekarte der Stadt Hagen im Zuge von Stadtentwicklung und Bauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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24.01.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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01.02.2023
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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02.02.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Klimaanalysekarte wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellt. Sie bietet wichtige Hinweise für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung auf kommunaler Ebene und wird daher auch bei der Stadt Hagen angewandt.
Eine Aktualisierung der Karte kann durch den RVR kostenfrei erfolgen. Darüber hinaus wird der RVR die Erstellung der Karte sowie deren Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 27.02.2023 erläutern.
Begründung
Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgenden Beschluss gefasst (DS1105/2022):
„Die Verwaltung wird gebeten, die Klimaanalysekarte der Stadt Hagen, ihre Systematik, Art und Qualität der Angaben sowie ihre Nutzung im Zuge der Stadtentwicklungs- und Bauplanung vorzustellen. Dabei soll auch auf die Frage eingegangen werden, ob eine Aktualisierung der Karte (gegenwärtiger Stand: 30. April 2017) und eine Ausweitung ihrer Nutzung geboten sind.“
Die Verwaltung nimmt dazu im Folgenden Stellung.
Erstellung, Inhalt und Aktualisierung der Klimaanalysekarte
Die vorliegende Klimaanalysekarte wurde im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes vom Regionalverband Ruhr (RVR) im Jahr 2018 erstellt und beinhaltet eine flächenhafte Darstellung der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse innerhalb des Stadtgebietes. Sie teilt das Stadtgebiet in sogenannte Klimatope ein, d.h. in Flächen, die durch ähnliche oder vergleichbare mikroklimatische Bedingungen gekennzeichnet sind (z.B. Innenstadtklima oder Waldklima). Außerdem lässt sich daraus ableiten, wo im Stadtgebiet Wärmeinseln vorkommen, wo nächtliche Kaltluft entsteht oder wo die für die Versorgung mit Frisch- und Kaltluft wichtigen Belüftungsbahnen verlaufen.
Die Erstellung der Klimaanalysekarte erfolgte nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3787 Blatt 1 („Umweltmeteorologie - Klima- und Lufthygienekarten für Städte und Regionen“) und unter Heranziehung verschiedener Datengrundlagen (Messprogramme, Luftbilder, topographische Karten, Flächennutzungskartierungen und Modellierungen). Der RVR teilte auf Anfrage mit, dass eine aktualisierte Datengrundlage vorliegt und für die Stadt Hagen eine neue Auswertung der Daten kostenfrei durchgeführt werden kann. Wann genau mit der aktualisierten Karte gerechnet werden kann, ist allerdings noch nicht absehbar.
Für eine detaillierte Vorstellung der Klimaanalysekarte bietet das Umweltamt in Kooperation mit dem RVR eine Online-Informationsveranstaltung am 27.02.2023 um 17 Uhr an. Im Rahmen der Veranstaltung wird der RVR die Erstellung der Karte sowie deren Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten erläutern und für fachlich-inhaltliche Fragen zur Verfügung stehen. Zielgruppe sind alle interessierten Mitglieder des SBW, des UKM sowie des Naturschutzbeirates. Eine Einladung mit den Zugangsdaten zur Veranstaltung erfolgt frühzeitig per E-Mail über die Geschäftsführungen der jeweiligen Ausschüsse. Hintergrundgedanke für diesen separaten Online-Termin ist, dass alle drei Gremien – d.h. über den SBW hinaus – den Vortrag verfolgen und fachlich-inhaltliche Fragen an die Referentin stellen können.
Die Veranstaltung soll sich darüber hinaus auch an Mitarbeitende aus der Verwaltung richten, die mit der Klimaanalysekarte arbeiten. So sollen diese ebenfalls vom Vortrag des RVR profitieren und die Möglichkeit bekommen, Fragen zur Klimaanalysekarte zu stellen.
Nutzung innerhalb der Verwaltung
Die Klimaanalysekarte bietet wichtige Hinweise für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung auf kommunaler Ebene. Das Umweltamt berücksichtigt die Klimaanalysekarte daher bei jeglichen Stellungnahmen wie bspw. im Rahmen von -Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange in Bauleit- und Planungsverfahren mit dem Ziel, bestehende Belastungspotenziale zu erkennen bzw. abzubauen und somit die Lebens- und Wohnqualität zu sichern und zu verbessern.
Weiterer Gegenstand der Erarbeitung im Zuge des integrierten Klimaanpassungskonzeptes war neben der Klimaanalysekarte die sogenannte Planungshinweiskarte. Diese wird ebenfalls für die Beurteilung von Flächen in Bauleitplänen herangezogen. Während sich die Klimaanalysekarte noch auf der beschreibenden Sachebene bewegt, beinhaltet die Planungshinweiskarte eine klimaökologische Bewertung von Flächen und Vorhaben im Hinblick auf die menschliche Gesundheit. Die flächigen Bewertungen werden durch raumspezifische Hinweise zu Begrünungsbedarfen im Stadt- und Straßenraum sowie zu verkehrlich bedingten Schadstoffbelastungspotentialen für Hauptverkehrsstraßen ergänzt.
Die Planungshinweiskarte entfaltet – anders als beispielsweise Luftreinhaltepläne – jedoch keinerlei rechtliche Bindungskraft. Sie ist aber bei der Umweltprüfung von Vorhaben im Rahmen der Abwägung von Planungsbelangen nach Baugesetzbuch heranzuziehen (vgl. unten).
Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung teilt ergänzend dazu Folgendes mit:
„Die Klimaanalysekarte der Stadt Hagen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen immer berücksichtigt. Eine Anwendung der Klimaanalysekarte ergibt sich bereits aus den im BauGB genannten Grundsätzen der Bauleitplanung sowie den Vorschriften zum Umweltschutz (vgl. §§ 1 und 1a BauGB). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist demnach die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben.
Bauleitpläne sollen gem. § 1 BauGB einen Beitrag dazu leisten, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, speziell auch in der Stadtentwicklung, voranzubringen. § 1 Absatz. 5 BauGB nennt als Planungsleitlinien die generellen Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung. Obwohl das BauGB diese Begriffe ausdrücklich erwähnt, ist damit eine Gewichtung im Rahmen der Abwägung nicht gegeben. Insofern werden den Grundsätzen und Zielen kein Vorrang gegenüber anderen Belangen und Interessen eingeräumt. Gemäß § 1 Absatz. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 "Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung" beschlossen, die dazu dienen sollen die Klima- sowie Umweltqualität in der Bauleitplanung zu erhöhen und damit auch für einen qualitativ höherwertigen Städtebau zu sorgen (s. Drucksachennr.: 0506/2020). Ein Baustein, der in den Standards Berücksichtigung findet, nennt Maßnahmen zum Thema Stadtklima / Klimaanpassung. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in Bebauungsplänen Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Für die Umsetzung eines Vorhabens ist es erforderlich, sich mit vorhandenen Kartenmaterialien, die das Stadtklima betreffen, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auseinanderzusetzen.“
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | Belange von Menschen mit Behinderungen werden durch die Berücksichtigung stadtklimatischer Belange in der Bebauungsplanung positiv beeinflusst, da diese Belange durch die Reduzierung von Luftschadstoffbelastung und Wärmestress grundsätzlich positive Auswirkungen auf die gesundheitliche Verfassung eines Menschen haben. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
