Beschlussvorlage - 1111/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung beschließt die Errichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk an einem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort mit den hier vorgelegten voraussichtlichen investiven und konsumtiven finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit der vorliegenden Vorlage wird ein Sachstandsbericht zur Arbeit der Verwaltung für die Einrichtung einer Hundewiese in Hohenlimburg gegeben.

Es werden die in der Vergangenheit geprüften Flächen kurz dargestellt sowie weitere neue Potentialstandorte vorgestellt, die von der Verwaltung als geeignete Flächen eingeschätzt werden.

 

In der Anlage sind Informationen, Kostenermittlung zu Herstellungskosten und Unterhaltungskosten, Fotos sowie Kartenausschnitte zu den Vorschlagsflächen zusammengestellt.

 

Begründung

Schon seit vielen Jahren wird in Hagen über die Anlage von eingezäunten Hundewiesen im Stadtgebiet diskutiert. Auch die Bezirksvertretung Nord wünscht die Einrichtung einer solchen Fläche im Stadtbezirk. Im Ennepepark in Haspe besteht seit mehreren Jahren eine solche Anlage, die gut von den Hundebesitzern angenommen wird.

 

r die Anlage einer solchen Hundewiese sprechen mehrere Gründe. In Nordrhein-Westfalen herrscht gemäß Hundegesetz Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grünflächen. Damit Hunde ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, ist ein Laufen, Toben und Spielen ohne Leinenzwang alleine oder mit anderen Hunden von großer Bedeutung. Dies soll auch helfen, Verhaltensfehlentwicklungen bei Hunden zu verhindern.

Zur Sicherheit anderer Bürger und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dies nur auf dafür gekennzeichneten Flächen oder in durch Zaunanlagen gesicherten Flächen ermöglicht werden. Eine Einzäunung der Hundewiese erhöht die Sicherheit für Passanten ebenso wie für die Hunde selbst. Diese werden so an einem Verlassen der Fläche gehindert, so dass sie Passanten auf angrenzenden Straßen/Wegen nicht anrennen/anspringen können. Ebenso verhindert dies aber auch, dass die Hunde auf der angrenzenden Straße in den Straßenverkehr geraten und zu Schaden kommen können.

 

In Hohenlimburg wurde bereits im Jahr 2015 von der Fraktion der SPD die Einrichtung auf der Fläche des ehemaligen Kinderspielplatzes am Damaschkeweg vorgeschlagen (DS 0344/2015). Die Fläche wurde damals von der Verwaltung abgelehnt, da sie mit ca. 750 m² nicht über die gewünschte Mindestgröße von ca. 2.000 m² verfügt.

 

Mit der DS 0960/2020 wurde die Verwaltung 2020 gebeten, eine Fläche an der Lenne sowie eine Grünfläche in der Straße Im Kley als Hundewiese zu prüfen. Die Fläche muss ringsum eingezäunt werden, so dass auch quer zur Fließrichtung der Lenne Zäune stehen würden. An diesen kann sich Treibgut sammeln und den geregelten Abfluss verhindern. Die Fläche an der Lenne wurde deshalb abschließend als potentielle Hundewiese verworfen.

 

Die Fläche Im Kley kommt als Hundewiese u.a. deshalb nicht in Frage, weil in ihr ein Bach fließt und die angrenzenden Wohnhäuser ihren Zugang zu ihren Gärten verlieren würden.

 

Außerdem wurde von der CDU die Fläche des ehemaligen Kinderspielplatzes an der Bahnstraße als Hundewiese vorgeschlagen (DS 0080/2021). Die Fläche wurde von der Verwaltung als ungeeignet beurteilt, da sich auf dem Nachbargrundstück ein Seniorenheim befindet, welches dieser Nutzung mit zu erwartendem regelmäßigem Hundegebell entgegensteht.

 

r die weitere Suche nach geeigneten Flächen hat die Verwaltung zunächst einen Kriterienkatalog für die Eignung einer Fläche als Hundewiese erarbeitet, um die Auswahl einzugrenzen.

 

Kriterium

Ausprägung

Größe der Fläche

Ca. 2.000 m²

Lage der Fläche

Fußufig gut erreichbar für viele Hundebesitzer, aber nicht unmittelbar inmitten von Wohnbebauung

Parkmöglichkeiten

glichst frei verfügbare Parkplätze in der Nähe für Hundebesitzer, die mit dem PKW kommen

Topographie

glichst wenig Gefälle innerhalb der Fläche

Ausgestaltung der Fläche

glichst freie Wiese ohne Gehölzbestand

 

r die Hundewiese werden ausschließlich Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, in Betracht gezogen. Im Folgenden werden die auf ihre Tauglichkeit als Hundewiese geprüften Flächen, die nach einer Luftbildanalyse, Vorschlägen aus Politik und Verwaltung zusammengetragen wurden, vorgestellt.

 

Da sich in Hohenlimburg die Suche nach einer Fläche in der Größenordnung von ca. 2.000 m² kaum finden lässt, wurde die zu kleine Größe einer potentiellen Fläche nicht von vornherein als Ausschlusskriterium gewertet. Deshalb wurden auch deutlich kleinere Flächen geprüft, wie sie in anderen Städten teilweise als Hundewiesen genutzt werden. In diesem Rahmen wurde deshalb auch die 2015 abgelehnte Fläche des ehemaligen Kinderspielplatzes am Damaschkeweg erneut geprüft.

 

  1. Fläche an der Hohenlimburger Straße

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9, Teil aus dem Flurstück 538

Lage

Zwischen der Bahnanlage und der Hohenlimburger Straße in Höhe des Bilstein-Fabrikgeländes

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Abgegrenzte Fläche ca. 1.300 m²

Derzeitige Nutzung

Öffentliche Grünfläche, Rasenfläche mit Einzelbäumen und Sitzbänken

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächennutzungsplan

Grünfläche

Festsetzung im Bebauungsplan

r den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor

Festsetzung im Landschaftsplan

Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind an der Straße in der Nähe der Wiese vorhanden

Vorteile der Fläche

gute fußufige Erreichbarkeit,

die Fläche wird bereits jetzt stark von Hundeausführern frequentiert,

wenig Konfliktpotential mit Anwohnern, da größere Entfernung zu Wohnbebauung

Nachteil der Fläche

Fläche ist geringfügig kleiner als Wunschgröße der Verwaltung

Fazit zur Eignung

gut geeignet als Hundewiese

 

  1. Fläche Am Berge/Im Stockhof

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 12, Flurstück 749

Lage

Ecke Am Berge und Im Stockhof

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Gesamtfläche 4.103 m², abgegrenzt ca. 1.700 m²

Derzeitige Nutzung

Rasenfläche unter der Hochspannungsleitung

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächennutzungsplan

Wohnbaufläche (Herstellung einer Wohnbebauung unter der Hochspannungsleitung ist nicht beabsichtigt, Festsetzung lässt die Nutzung als Hundewiese zu)

Festsetzung im Bebauungsplan

Fläche liegt im Bebauungsplan 32 Hohenlimburg (von 1976), Festsetzung als Grünfläche im Schutzstreifen der Hochspannungsleitung, Zweckbestimmung Kleingärten (es ist keine Umsetzung der Kleingärten geschehen oder zu erwarten)

Festsetzung im Landschaftsplan

Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind in unmittelbarer Nähe mit öffentlichem Parkplatz vorhanden

Vorteile der Fläche

gute Erreichbarkeit aus verschiedenen Wohngebieten,

gute Größe für Hundewiese,

Fläche ist von der Straße abgetrennt durch vorhandene Heckenstrukturen und dadurch eingerahmt,

Bereich ist durch die südlich verlaufende Autobahn bereits mit Lärm belastet, Hundegebell wird übertönt

Nachteil der Fläche

Konfliktpotential mit Anwohnern gering, da Wohnbebauung in allen Richtungen mit Abstand vorhanden,

Fläche liegt in Hanglange mit Gefälle,

Lage in der Trasse der Hochspannungsleitung für die aktuell das Planfeststellungsverfahren läuft mit Mastentfernung und -neubau auf der Fläche, Zeitraum der Arbeiten ist nicht bekannt

Fazit zur Eignung

Fläche ist gut geeignet als Hundewiese,

Herstellung der Fläche ist aber erst nach Fertigstellung der neuen Leitung sinnvoll

 

  1. Fläche Am Finkenhof

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 31, Teilfläche des Flurstücks 697

Lage

Grünfläche am Finkenhof

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Gesamtfläche der Grünfläche ca. 400 m²

Derzeitige Nutzung

Rasenfläche mit Bäumen

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächennutzungsplan

Wohnbaufläche (Festsetzung lässt die Nutzung als Hundewiese zu)

Festsetzung im Bebauungsplan

Fläche liegt im Durchführungsplan Im Klei - Niederfeld, Festsetzung als Öffentliche Grünfläche

Festsetzung im Landschaftsplan

Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind in unmittelbarer Nähe an den umliegenden Straßen vorhanden

Vorteile der Fläche

Fußufig sehr gute Erreichbarkeit aus den umgebenden Wohngebieten

Nachteil der Fläche

Erhöhtes Konfliktpotential mit Anwohnern, da Wohnbebauung in fast allen Richtungen nah vorhanden, nach Norden grenzen Garagenhof und Kleingärten an,

Fläche entspricht nicht der Wunschgröße der Verwaltung

Fazit zur Eignung

Fläche ist geeignet als Hundewiese, aber klein

 

  1. Fläche am Damaschkeweg

 

Kriterium

Status der Fläche

Flurstücksbezeichnung

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 31, Teilfläche des Flurstücks 837

Lage

Ehemaliger Kinderspielplatz Damaschkeweg, östlich der Kleingartenanlage am Wendehammer und Parkplatz

Eigentümer

Stadt Hagen

Größe

Ca. 750 m² als Hundewiese nutzbare Fläche

Derzeitige Nutzung

Grünfläche

Planerische Festsetzungen

 

Darstellung im Flächennutzungsplan

Grünfläche, Zweckbestimmung Kinderspielplatz

Festsetzung im Bebauungsplan

Fläche liegt im Bebauungsplan Nr.4 der Stadt Hohenlimburg, Festsetzung ursprünglich als private Grünfläche, geändert als nichtüberbaubare Fläche

Festsetzung im Landschaftsplan

Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans

Allgemeine Angaben

 

Parkmöglichkeiten

sind direkt an der Fläche auf dem Parkplatz am Wendehammer vorhanden

Vorteile der Fläche

Fußufig sehr gute Erreichbarkeit aus den umgebenden Wohngebieten,

Bebauung liegt nur in südlicher Richtung,

nach Norden grenzt die Autobahn mit Lärmschutzwand und Grüngürtel an,

Fläche wird bereits intensiv als Fläche für den Hundeauslauf/Hundeklo genutzt

Nachteil der Fläche

Fläche entspricht nicht der Wunschgröße der Verwaltung,

noch vorhandene Fallschutzvorrichtungen des ehemaligen Spielplatzes müssen entfernt werden und die Fläche muss als Rasenfläche hergestellt werden, was die Herstellungskosten erhöht,

der vorhandene Zaun muss abgebaut und neu errichtet werden, da er mit 1,20 m Höhe zu niedrig ist für eine Hundewiese

Fazit zur Eignung

Fläche ist geeignet als Hundewiese, aber klein mit erhöhten Herstellungskosten

 

Wie oben gezeigt, besitzen alle Flächen mehr oder weniger starke Vor- und Nachteile, die für oder gegen die Einrichtung einer Hundewiese für den Freilauf der Tiere sprechen.

 

Nach einer Besichtigung der Flächen vor Ort erscheint die Fläche Am Berge/Im Stockhof am besten geeignet zur Nutzung als Hundewiese. Diese steht aber erst nach der Fertigstellung der neuen Hochspannungsleitung zur Verfügung, da hier die vorhandenen Masten demontiert werden und ein neuer Mast errichtet wird. Die damit verbundenen Bautätigkeiten sind zeitlich nicht einzugrenzen, da aktuell noch das Planfeststellungsverfahren läuft. Eine kurzfristige Nutzung als eingezäunte Hundewiese kommt deshalb nicht in Frage.

 

Als am besten geeignet zur nächstmöglichen Umsetzung der Hundewiese in Hohenlimburg verbleibt abschließend die Fläche an der Hohenlimburger Straße. Diese Fläche ist von Bahnanlagen östlich und der vielbefahrenen Hohenlimburger Straße westlich eingerahmt. Eine Lärmschutzwand grenzt den Bereich von der Bahnstrecke ab. Eine gut eingegrünte Böschung grenzt die Fläche von der höher gelegenen Stre ab. Ein stark frequentierter Fußweg führt direkt an der Fläche vorbei, der regelmäßig und gerne von Fußngern mit Hunden genutzt wird, die eine Runde vom Zentrum Hohenlimburg bis zum Lennepark machen und auf dem Rückweg an dieser Fläche vorbeikommen und mit dem Hund anhalten.

 

Ausstattung der Fläche:

 

r die Hundewiesen muss unabhängig vom gewählten Standort folgende Ausstattung zur Verfügung gestellt werden:

  • Einzäunung mit eine Stabgitterzaun in Höhe von 1,60 m mit einer Toranlage für Besucher und der Wirtschaftsbetrieb Hagen zur Pflege der Flächen,
  • Aufstellen von Sitzbänken, sofern keine vorhanden, bzw. Ergänzung auf 2 Sitzbänke pro Fläche sowie Müllbehälter,
  • Aufstellen von einem Hundekotbeutel-Spender mit Müllbehälter zum Sauberhalten der Fläche,
  • Aufstellen eines Hinweisschildes mit Regeln zur Benutzung der Fläche.

 

Nach der Herstellung sind regelmäßige Pflege und Kontrolle der Fläche durch der Wirtschaftsbetrieb nötig. Insbesondere die Leerung der Mülleimer und das Auffüllen der Hundekotbeutel-Spender muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fläche zu einem attraktiven Aufenthaltsort für Mensch und Tier zu machen.

Die Flächen müssen als intensiv gepflegte Rasenflächen bis zu zwölf mal pro Jahr gemäht werden. Dies bedeutet eine deutliche Intensivierung des Mahdzyklus für die Fläche Am Berge, die bisher als Landschaftsrasen mit drei Schnitten pro Jahr gepflegt wird. Die übrigen Flächen werden bereits jetzt als Intensivrasen mit zehn bis zwölf Schnitten pro Jahr gepflegt.

 

Herstellungskosten für die Hundewiese:

 

Zur Errichtung der Hundewiese sind Kosten in Höhe von ca. 24.000,00 €r die Fläche an der Hohenlimburger Straße, ca. 34.000,00 €r die Fläche Am Berge, ca. 16.000,00 €r die Fläche am Finkenhof und ca. 30.000,00 €r die Fläche am Damaschkeweg zu veranschlagen. Die Kosten setzen sich bei allen Flächen aus der Errichtung des Zauns mit Tür und Tor, Aufstellen von Bänken, Hundekotbeutel-Spender, Mülleimer und Hinweisschild zusammen. Bei der Fläche am Damaschkeweg sind die Kosten für die kleine Fläche durch die Kosten für Entfernung und Entsorgung der Fallschutzmatten sowie Herstellung des Rasens in diesen Bereichen und des alten, zu niedrigen Zaunes des ehemaligen Kinderspielplatzes als vergleichsweise zu hoch zu bewerten.

 

 

Unterhaltungskosten für die Hundewiese:

 

Zusätzlich müssen die dauerhaft deutlich höheren Kosten der Pflege und Wartung der Flächen im Vergleich zur bisherigen Pflege berücksichtigt werden. An den Flächen Hohenlimburger Straße und Finkenhof stehen bereits Bänke und Müllbehälter, die auch jetzt regelmäßig geleert und kontrolliert werden.

 

r die Flächen sind die folgenden Unterhaltungskosten pro Jahr zu berücksichtigen:

 

Hohenlimburger Straße: ca. 7.400 €, statt bisher ca. 3.300,00 €

Am Berge: ca. 9.600 €, statt bisher ca. 650,00 €

Finkenhof: ca. 2.300 €, statt bisher ca. 1.000,00 €

Damaschkeweg: ca. 4.300 €, statt bisher ca. 1.100,00 €

 

r diese investiven und konsumtiven Kosten sind im aktuellen Haushalt keine Mittel vorhanden. Die Haushaltsmittel müssen für den nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen)

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt die Errichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk an einem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort mit den hier vorgelegten voraussichtlichen investiven und konsumtiven finanziellen Auswirkungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Zusatzbeschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung der Hundewiese am Standort Hohenlimburger Straße noch im Kalenderjahr 2023 unter Nutzung unterjährig frei gewordener Investitionsmittel zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0