Beschlussvorlage - 1091/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Hohenlimburg beschließt die Richtlinien des Hof- und Fassadenprogramms für das INSEK Hohenlimburg entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat im September 2021 einen Antrag zur Aufnahme der Hohenlimburger Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" gestellt.

Am 21.10.2022 erhielt die Stadt Hagen den Zuwendungsbescheid für die Aufnahme in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ mit einer Mittelzusage in Höhe von 984.000 €. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 1.230.000 €.

In dieser Summe sind 500.000 €; aufgeteilt in 400.000 €rderung und 100.000 € Eigenanteil, für die Verbesserung des Wohnumfelds durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen enthalten.

Diese Mittel sollen dazu beitragen das Lebensumfeld im Programmgebiet nachhaltig zu verbessern. Sie sollen im Rahmen des Förderprogramms mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen private Maßnahmen zusammen mit öffentlichen Bau- und Gestaltungsmaßnahmen initiieren.

Eine sinnvolle, dem bürgerschaftlichen Interesse entsprechende Verbesserung des Erscheinungsbildes der Hohenlimburger Innenstadt kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn öffentliche und private Maßnahmen koordiniert und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Daher soll das Hof- und Fassadenprogramm Bemühungen der BürgerInnen unterstützen, die innerstädtischen Bereiche durch Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen aufzuwerten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Beachtung von Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen.

Das Hof- und Fassadenprogramm für die Hohenlimburger Innenstadt orientiert sich mit seinen Richtlinien an dem Fassadenprogramm für die "Soziale Stadt" Wehringhausen. Unterschiede ergeben sich in erster Linie aus den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die bevorzugte Förderung von Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen vorsehen.

rderfähig sind nur Anträge, die aus dem Antragsgebiet des InSEKs Hagen-Hohenlimburg stammen.

Die Maßnahme soll über ca. 6 Jahre laufen. Daraus ergibt sich pro Jahr eine Summe von 80.500 €, die für diese Maßnahme zur Verfügung stehen.

Um den BürgerInnen eine Beratung vor und während der Antragsstellung zu ermöglichen, ist dieses Angebot Teil des Leistungsverzeichnisses und somit des Aufgabenspektrums des zu beauftragenden Citymanagements.

r die Mittelvergabe wurden beigefügte Richtlinien erarbeitet (Anlage 1).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht betigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

INSEK Hohenlimburg; hier Hof- und Fassadenprogramm

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

15110

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1511041

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

542600

Bezeichnung:

Prüfung, Beratung

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

414100

64.400

64.400

64.400

64.400

64.400

Aufwand (+)

542600

80.500

80.500

80.500

80.500

80.500

Eigenanteil

 

16.100

16.100

16.100

16.100

16.100

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2023

2024

2025

2026

2027

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehreinzahlung  (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen