Beschlussvorlage - 1091/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien der Stadt Hagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen im Antragsgebiet des InSEKs Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Uschdraweit
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen hat im September 2021 einen Antrag zur Aufnahme der Hohenlimburger Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" gestellt.
Am 21.10.2022 erhielt die Stadt Hagen den Zuwendungsbescheid für die Aufnahme in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ mit einer Mittelzusage in Höhe von 984.000 €. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 1.230.000 €.
In dieser Summe sind 500.000 €; aufgeteilt in 400.000 € Förderung und 100.000 € Eigenanteil, für die Verbesserung des Wohnumfelds durch die Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen enthalten.
Diese Mittel sollen dazu beitragen das Lebensumfeld im Programmgebiet nachhaltig zu verbessern. Sie sollen im Rahmen des Förderprogramms mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen private Maßnahmen zusammen mit öffentlichen Bau- und Gestaltungsmaßnahmen initiieren.
Eine sinnvolle, dem bürgerschaftlichen Interesse entsprechende Verbesserung des Erscheinungsbildes der Hohenlimburger Innenstadt kann allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn öffentliche und private Maßnahmen koordiniert und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Daher soll das Hof- und Fassadenprogramm Bemühungen der BürgerInnen unterstützen, die innerstädtischen Bereiche durch Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen aufzuwerten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Beachtung von Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen.
Das Hof- und Fassadenprogramm für die Hohenlimburger Innenstadt orientiert sich mit seinen Richtlinien an dem Fassadenprogramm für die "Soziale Stadt" Wehringhausen. Unterschiede ergeben sich in erster Linie aus den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, welche die bevorzugte Förderung von Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen vorsehen.
Förderfähig sind nur Anträge, die aus dem Antragsgebiet des InSEKs Hagen-Hohenlimburg stammen.
Die Maßnahme soll über ca. 6 Jahre laufen. Daraus ergibt sich pro Jahr eine Summe von 80.500 €, die für diese Maßnahme zur Verfügung stehen.
Um den BürgerInnen eine Beratung vor und während der Antragsstellung zu ermöglichen, ist dieses Angebot Teil des Leistungsverzeichnisses und somit des Aufgabenspektrums des zu beauftragenden Citymanagements.
Für die Mittelvergabe wurden beigefügte Richtlinien erarbeitet (Anlage 1).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
INSEK Hohenlimburg; hier Hof- und Fassadenprogramm |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 15110 | Bezeichnung: | Raumplanungen |
Auftrag: | 1511041 | Bezeichnung: | Bauleitplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 542600 | Bezeichnung: | Prüfung, Beratung |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ertrag (-) | 414100 | 64.400 | 64.400 | 64.400 | 64.400 | 64.400 |
Aufwand (+) | 542600 | 80.500 | 80.500 | 80.500 | 80.500 | 80.500 |
Eigenanteil |
| 16.100 | 16.100 | 16.100 | 16.100 | 16.100 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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Finanzposition: | 6nnnnn | Bezeichnung: |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehreinzahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
| Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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