Beschlussvorlage - 1108/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung und Start des Förderprogramms "Rückenwind für Lastenräder in Hagen" hier: Umsetzung Billigkeitsrichtlinie I und II des Landes NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.01.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.02.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.02.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Lastenräder und E-Lastenräder tragen zur Luftreinhaltung, Energieeinsparung und Sicherheit auf Straßen und Wegen für viele Verkehrsteilnehmer bei, da Lastenräder Fahrten mit Kraftfahrzeugen ersetzen können. Die Förderung erfolgt im Hinblick auf die Ziele der Stadt Hagen, die sie sich zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur nachhaltigen Mobilität gesetzt hat. Das geplante „Förderprogramm Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ ist eine zusätzliche Maßnahme der Verwaltung, die den Zielen des Masterplans „Nachhaltige Mobilität der Stadt Hagen“ dienen soll.
Die Mittel für dieses Programm stammen aus der Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW. Bereits im Frühjahr 2022 konnte die Verwaltung erfolgreich Mittel für Investitionen in den Klimaschutz über die sogenannte Billigkeitsrichtlinie I des Landes NRW einwerben (Kompensationsleistung in Höhe von 266.624,35 €). Von diesen Billigkeitsmitteln waren bisher 25.000 € für ein Lastenrad-Förderprogramm vorgesehen (siehe auch Vorlagen 0387/2022, 1027/2022 und 1110/2022). Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie II stellt das Land NRW den Kommunen und Kreisen erneut finanzielle Mittel für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz zur Verfügung. Die Verwaltung hat im November 2022 erneut erfolgreich Mittel beim Land abgerufen (Kompensationsleistung in gleicher Höhe von 266.624,35 €). Mit einem Teil dieser Mittel möchte die Verwaltung nun das Förderprogramm „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ um weitere 25.000 € aufstocken.
Die Stadt Hagen kann nun mit 50.000 € die Anschaffung von werksneuen Lastenrädern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden, in Hagener Haushalten unterstützen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben und ihren Erstwohnsitz in Hagen haben. Die Bezuschussung des Kaufs von Lastenrädern von Unternehmen und Freiberuflern ist über dieses Programm nicht möglich. Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist über das Programm „Emissionsarme Mobilität“ über Progress.NRW möglich; auch können interessierte Unternehmen über den Bund (sogenannte BAFA-Förderung) einen Zuschuss für den Kauf von Schwerlastenrädern beantragen.
Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen für eine Förderung informiert die entsprechende Förderrichtlinie der Stadt Hagen, über die der Rat der Stadt Hagen abschließend in der Sitzung am 09.02.2023 entscheiden soll.
Begründung
Insgesamt stehen über die Billigkeitsrichtlinie I und II des Landes NRW der Stadt Hagen nun 50.000 € für das geplante Lastenrad-Förderprogramm zur Verfügung. Damit kann die Verwaltung den Hinweisen aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 25.10.2022 nachkommen und das geplante Programm mit weiteren Mitteln aufstocken. Damit möglichst viele Haushalte in den Genuss eines Zuschusses kommen, schlägt die Verwaltung den städtischen Gremien vor, den Kauf bzw. den Mietkauf von Lastenrädern mit Motorunterstützung mit maximal 1.000 € und von Lastenrädern ohne Motorunterstützung mit maximal 500 € je Lastenrad zu unterstützen. Pro Haushalt kann nur ein Lastenrad gefördert werden.
Die Stadt Hagen setzt mit einer Bezuschussung des Erwerbs von Lastenrädern einen Impuls für emissionsarme Mobilität und für eine alternative Mobilitätsform – gerade auch vor dem Hintergrund der Ziele des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ und der damit verbundenen Konzepte. Gerade auf kurzen Strecken ist das Lastenrad eine gute Alternative zum Auto, denn damit kann Vieles transportiert werden, ob Kinder oder Hunde, Werkzeug oder Getränkekisten, und dank der elektronischen Unterstützung sind auch die Steigungen in Hagen kein Problem mehr. Interessierten Haushalten soll mit dieser Förderung der Kauf eines Lastenrades erleichtert werden.
Das Förderprogramm wird dazu beitragen, diese neue Mobilitätsform in Hagen bekannter zu machen.
Vorgeschaltetes Losverfahren bei hoher Nachfrage nach einem Zuschuss:
Das Förderprogramm für die Lastenräder wird voraussichtlich zum 16.02.2023 starten. Da nicht abzusehen ist, wie viele Förderanträge bei der Stadt Hagen ab diesem Startzeitpunkt eingehen werden, ist geplant, die eingehenden Förderanträge bis zum Stichtag 31.03.2023 zu sammeln. Sollten in diesem sechswöchigen Zeitraum mehr Förderanträge eingehen als Fördermittel vorhanden sind, werden unter allen eingegangenen Bewerbungen die Haushalte ausgelost, die den Kauf eines Lastenrades bezuschusst bekommen. Um ein mögliches Losverfahren durchführen zu können, wird die Verwaltung eine Jury zusammenstellen, die sich zum Beispiel aus Mitgliedern der Verwaltung, der Politik und auch Fachverbänden, wie dem ADFC, VCD, etc. zusammensetzen wird. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass eine Verlosung nicht erforderlich sein wird, da mit 50.000 € genügend Mittel vorhanden sind, diesen sich bundesweit entwickelnden Markt für Lastenräder auch in Hagen mit der Gewährung von Zuschüssen zu unterstützen.
Interessierte Hagener Bürgerinnen und Bürger haben also zunächst in der Zeit vom 16.02. bis zum 31.03.2023 die Möglichkeit, einen Förderantrag einzureichen. Die Antragstellenden erhalten eine Eingangsbestätigung sowie einen Hinweis auf ein mögliches Losverfahren. Die Anträge werden im Vorfeld auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, werden diese von den Antragstellenden nachgefordert werden, so dass möglichst alle Interessenten an einem möglichen Losverfahren teilnehmen könnten. Frühestens ab Anfang April 2023 können die eingegangenen Förderanträge dann abschließend geprüft und bewilligt werden. Sofern im April noch Fördermittel vorhanden sind, können interessierte Haushalte ab diesem Monat natürlich weiterhin Förderanträge auf die Gewährung eines Zuschusses für ein Lastenrad stellen – und zwar solange bis die Fördermittel für das Jahr 2023 ausgeschöpft sind.
Bis zu fünfzig oder mehr als fünfzig Lastenräder könnten gefördert werden
Mit einem Fördervolumen von 50.000 € könnten mindestens fünfzig (50) Haushalte beim Kauf eines Lastenrades bezuschusst werden (bei einer Ausnutzung der maximal zulässigen Fördersumme von 1.000 € pro Haushalt). Ggf. könnten auch mehr als fünfzig Haushalte einen Zuschuss erhalten, wenn Privatpersonen Lastenräder kaufen werden, die über keine Motorunterstützung verfügen.
Im Anhang ist die Förderrichtlinie „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ beigefügt, welche die Förderbedingungen genauer regelt. Von der Allgemeinen Zuschuss-Richtlinie der Stadt Hagen vom 19.09.2006 soll abgewichen werden, weil diese dem hier angestrebten Förderzweck nicht entspricht. Das Förderprogramm soll nach Beschlussfassung des Rates zum 16.02.2023 starten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Lastenräder haben vielfältige Einsatzmöglichkeiten und können einen Beitrag leisten, den Verkehr in der Stadt Hagen menschen- und umweltfreundlicher zu gestalten. Sie tragen zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei, verbessern die Luftqualität und mindern letztendlich auch die Treibhausgas-Emissionen. Lastenräder sind somit ein Baustein hin zu einer klimafreundlichen Mobilitätswende.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Die Fördermittel stammen von Land NRW und werden zu 100 % an antragstellende Personen/ Haushalte aus Hagen durchgeleitet. Für das Förderprogramm wird aus der Billigkeitsrichtlinie eine Summe von 50.000 € eingesetzt. Bezuschusst werden sollen 1.000 € für den Kauf eines elektrisch betriebenen Lastenrades; und 500 € für ein nicht elektrisch betriebenes Lastenrad. Würde pro geförderten Haushalt die maximale Fördersumme ausgeschüttet, dann könnten mindestens fünfzig (50) Lastenräder gefördert werden. |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umwelt- und Immissionsschutz |
Finanzstelle: | 5000756 | Bezeichnung: | Förderprogramm Beschaffung Lastenräder |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
| 781800 | Bezeichnung: | Auszahlungen an übrige Bereiche |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681100 | -50.000 € | - 50.000 € |
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Auszahlung (+) 781800 | 50.000 € |
| 50.000 € |
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Eigenanteil | 0 € | - 50.000 €
| 50.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist durch die Förderung des Landes in voller Höhe sichergestellt. Auszahlungen in 2023 werden durch Ermächtigungsübertragung gedeckt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Anschaffung von Lastenrädern durch Privatpersonen in Höhe von 50.000 € stellen Investitionszuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, die als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese sind über eine Zweckbindungsdauer von 3 Jahren abzugrenzen. Somit betragen die jährlichen Abgrenzungen rd. 16.667 € (monatlich rd. 1.389 €) und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung aus Fördermitteln des Landes erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz entsprechend passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 50.000 € auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt, parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite, über die Zweckbindungsdauer von 3 Jahren und führt somit in gleicher Höhe zu Erträgen (jährlich rd. 16.667 €, monatlich rd. 1.389 €) in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 16.667 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 16.667 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 16.667 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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140,9 kB
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