Mitteilung - 1138/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Solarmetropole Ruhr

Die Stadt Hagen nimmt ab dem Jahr 2023 an der Photovoltaik-Ausbauinitiative „Solarmetropole Ruhr“ teil. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen mit Hilfe von öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie z.B. Vorträgen, Rundgängen und Sonderaktionen zu beschleunigen. Das Projekt wurde bereits 2019 vom Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk Region Ruhr ins Leben gerufen und war damals mit 15 Pilotkommunen gestartet. Unterstützt wird die Solarmetropole durch die Verbraucherzentrale NRW und NRW.Energy4Climate (ehemals EnergieAgentur.NRW).

 

Das Umweltamt hatte sich bereits für das Jahr 2022 um eine Teilnahme beworben, allerdings konnte der RVR das Projekt aufgrund unvorhersehbarer personeller Engpässe erst im Jahr 2023 auf weitere Kommunen ausweiten. Mit der Teilnahme kann die Stadt Hagen nun an den Aktionen des RVR partizipieren und Synergien mit anderen Kommunen und dem Handwerk nutzen, um das Thema Photovoltaik öffentlichkeitswirksam voranzutreiben. Die Teilnahme an der Solarmetropole Ruhr trägt somit auch zur Umsetzung der Maßnahme 6.1.2.1 aus der Nachhaltigkeitsstrategie bei (Regelmäßige Informationsveranstaltungen / Messen“).

 

Weitere Informationen zum Projekt sind abrufbar unter http://www.solarmetropole.ruhr/

 

Wattbewerb

Die Stadt Hagen beteiligt sich seit Ende 2022 auch an der bundesweiten Initiative „Wattbewerb“. Es handelt sich dabei um einen Wettbewerb zwischen Kommunen mit dem Ziel, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen voranzutreiben und somit die Energiewende zu beschleunigen. Der „Wattbewerb“ wurde bereits im Frühjahr 2021 durch die Bürgerinitiative „Fossil Free Karlsruhe“ ins Leben gerufen. Es gewinnt die Stadt, die im Wettbewerbszeitraum die meiste Wp-Leistung pro Einwohner*in zugebaut hat. Die Aktion endet, sobald die erste Großstadt ihre installierte Leistung pro Kopf verdoppelt hat.

 

Die Kommunen können sich durch den Vergleich besser einordnen und die aktuellen Entwicklungen des Photovoltaik-Zubaus auf dem eigenen Stadtgebiet besser nachverfolgen. So erhält jede Kommune im Rahmen ihrer Teilnahme ein sogenanntes eigenes „Dashboard“, auf welchem der aktuelle Stand des Anlagenzubaus graphisch dargestellt wird und öffentlich einsehbar ist. Die Daten dazu stammen direkt aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Teilnahme am Wattbewerb trägt somit ebenso zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie bei (Maßnahme 6.1.2.2 „IST-Stand der PV-Anlagen erheben“).

 

Demnach sind in Hagen aktuell etwa 1.700 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 24.500 kWp installiert. Im Wettbewerbszeitraum erfolgte ein Zubau von 32,1 Wp pro Einwohner. Hagen befindet sich damit im Gesamtranking der deutschen Großstädte zwischen Aachen und Saarbrücken und belegt den 42. von derzeit 68 Plätzen (Stand 05.01.2023).

 

Weitere Informationen zum Wattbewerb sowie das Dashboard für Hagen sind einsehbar unter http://www.wattbewerb.de

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Eine der Teilnahmevoraussetzungen seitens der Kommunen ist eine Budgetbereitstellung in Höhe von mindestens 2.500 Euro im Jahr für die Durchführung von kommunalen Veranstaltungen und Aktionen. Das Umweltamt hatte r Öffentlichkeitsarbeit zu den Klimakonzepten der Stadt Hagen 7.500 Euro im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant, sodass Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Teilnahme am Wattbewerb ist kostenfrei.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umwelt- und Immissionsschutz

Auftrag:

1561040

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

542950

Bezeichnung:

Sonst. Aufw. Inanspruchnahme v. Diensten

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542950

2.500 €

 

 

 

 

Eigenanteil

 

2.500 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt
Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.02.2023 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen