Mitteilung - 0020/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Ergänzend zur Mitteilung DS 0961/2022 in der Sitzung am 07.12.2022 wird Folgendes mitgeteilt:

 

Das Regenrückhaltebecken ist nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik bemessen. Das Regenrückhaltebecken wurde gemäß Arbeitsblatt 117 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA-A 117) dimensioniert. Gemäß der Bemessung nach DWA-A 117 ist ein Volumen im Regenrückhaltebecken von ca. 230 m³ (n=0,2/a) erforderlich. Das Regenrückhaltebecken hat ein maximal nutzbares Volumen von ca. 600 m³.

 

Der Aufwuchs im Regenrückhaltebecken hat keinen Einfluss auf die Funktion des Beckens.

 

Das Regenrückhaltebecken wird 2 - 3 x im Jahr von Aufwuchs befreit. Im vergangenen Jahr erfolgten die Pflegemaßnahmen am 01.07.2022 und 15.09.2022. Die nächste Grünpflege erfolgt im Frühjahr 2023.

 

Leitungsverläufe sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2023 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen