Berichtsvorlage - 0026/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1.1. Auswirkungen von Sondereffekten auf die aktuelle Haushaltslage 2022


Das Jahr 2022 und damit auch das Jahresergebnis des städtischen Haushalts war geprägt von drei Sondereffekten. Zum einen handelt es sich dabei um die bereits in 2021 vorhandenen Ergebniseinflüsse aus der Corona-Pandemie und der Schadensbeseitigung von Hochwasserschäden. Zum anderen sind Belastungen als Folge des Ukrainekriegs hinzugekommen.

r die Effekte aus der Corona-Pandemie beinhaltet der Planansatz im abgelaufenen Haushaltsjahr 2022 einen außerordentlichen Ertrag von rd. 15,9 Mio. €. Dieser Ertrag wird voraussichtlich durch die coronabedingten Mehrerträge aus der Gewerbesteuer nicht erforderlich sein. Analog hierzu hat der Gesetzgeber mit dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NKF-CUIG gültig ab dem 15.12.2022 auch für Mehr- oder Minderbelastungen infolge des Ukrainekriegs den Ansatz einer solchen Bilanzierungshilfe vorgesehen.

r die aus der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 resultierenden Schäden ist am 30.06.2022 der Wiederaufbauplan der Stadt Hagen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht worden. Mit dem Bewilligungsbescheid vom 07.12.2022 sind rd. 76,5 Mio. zur Finanzierung der Schadensbeseitigung von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt worden. Der bedarfsgerechte Abruf aus dem Wiederaufbaubudget erfolgt auf der Ebene von Einzelprojekten, die Bestandteil des Wiederaufbauplans sind.

Die endgültige Ermittlung aller zuvor genannten Einflussgrößen und deren Beträge erfolgt im Rahmen des aktuellen Jahresabschlussprozesses für das Jahr 2022.

 

1.2. Vorläufiges Ergebnis 2022

Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis wird zurzeit bearbeitet und muss gemäß der Genehmigungsverfügung vom 13.06.2022 bis zum 30.04.2023 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Aufgrund des coronabedingt guten Ergebnisses der Gewerbesteuer ist davon auszugehen, dass das Jahresergebnis 2022 tendenziell besser als geplant ausfallen wird.

 

1.3. Haushaltssicherungskonzept 2022

Die Geltung des Stärkungspaktgesetzes endete bereits am 31.12.2021. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2022 beträgt 6,47 Mio. . Die Ermittlung des IST-Wertes für das abgelaufene Jahr ist im Rahmen des Jahresabschlusses zurzeit in Bearbeitung.

 


1.4. Gewerbesteuer 2022

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 beträgt 101,0 Mio. €. Das entspricht in etwa den Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2021.

Das vorläufige Ergebnis 2022 verzeichnet dagegen einen erheblichen Anstieg und beläuft sich auf ca. 143,2 Mio. €. Wie bereits im Controllingbericht zum III. Quartal 2022 erwähnt, handelt es sich hierbei um einen Sondereffekt i. V. m. der Corona-Pandemie. Vor dem Hintergrund getrübter Konjunkturaussichten und damit einhergehend geringeren Gewinnerwartungen sind Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Firmen seinerzeit niedriger angesetzt worden. Dieser Ansatz erweist sich im Nachhinein als tendenziell zu pessimistisch und führt in der Folge zu erheblichen Gewerbesteuernachzahlungen in 2022.

1.5. Gewerbesteuerentwicklung 2023

Aufgrund ihres finanziellen Volumens stellt die Gewerbesteuer eine tragende Säule auf der Ertragsseite des Haushaltes dar. Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den Änderungslauf in der zweiten Kalenderwoche auf 102,3 Mio. €. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz durch die weiteren unterjährigen Steuerveranlagungen erreicht wird.

 

2. Fortschreibung der mittelfristigen Planung im zweiten Jahr der Haushalts-planung

Das für Kommunales zuständige Ministerium hat die Orientierungsdaten (O-Daten) zum Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht. Diese bilden im Wesentlichen die Basis für die jetzt abgeschlossene Fortschreibung der mittelfristigen Planung. Die Fortschreibung geht dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Hagen in einer eigenen Vorlage (0050/2023) zu.

 

3. Schuldenstand

 

         09.01.2023

         Vorjahr

Liquiditätskredite

887.200.000 €

936.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

5.184.324 €

5.515.192 €

Liquiditätskredite gesamt

892.384.324 €

942.015.192 €

Investitionskredite

40.935.528 €

47.088.321 €

rderkredite

4.365.110 €

4.677.030 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

18.492.538 €

19.620.830 €

Investitionskredite gesamt

63.793.176 €

71.386.181 €

 


3.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die Inflation ist im Dezember leicht gesunken. Dies dürfte allerdings unter anderem auf Einmaleffekte, in Deutschland insbesondere auf die im Rahmen der Gaspreisbremse erfolgte staatliche Übernahme des Dezember-Abschlags, zurückzuführen sein. Auch wenn die Inflationserwartungen scheinbar ihren Höhepunkt erreicht haben, ist mit Rücksetzern zu rechnen. Zweitrundeneffekte wie zum Beispiel inflationsbedingt hohe Lohnsteigerungen können die Inflation längerfristig auf hohem Niveau halten.

 

Es wird daher erwartet, dass die EZB ihren Straffungskurs beibehält und auf den nächsten beiden Sitzungen jeweils weitere Zinsschritte von 50 Basispunkten beschließen wird.

 

 

Nachdem die EZB die Leitzinsen im Dezember um 50 Basispunkte erhöht hat, sind die Geldmarktzinsen entsprechend gestiegen. Der €STR liegt nun bei 1,900 % (07.11.2022: 1,400 %) Die erwarteten weiteren Zinsschritte werden sich unmittelbar auf die kurzfristigen Geldmarktzinsen auswirken.

Das Niveau der Kapitalmarktzinsen war zum Jahreswechsel weiter volatil. Der 10-Jahres-Swap stieg von 2,517 % am 08.12.2022 auf 3,144 % am 27.12.2022 um nun wieder auf unter 3 % zu fallen. Aufgrund der vielen Unsicherheiten wird auf Jahressicht mit einem volatilen Verlauf auf hohem Niveau gerechnet.

 

3.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)

 

 

29.09.2022

07.11.2022

05.01.2023

 STR (Tagesgeld)

0,661 (-0,572)

1,400 (-0,575)

1,900 (-0,578)

  3 Monats-Euribor

1,160 (-0,543)

1,742 (-0,572)

2,178 (-0,576)

12 Monats-Euribor

2,578 (-0,491)

2,820 (-0,501)

3,303 (-0,500)

  3 Jahre Swapsatz

3,084 (-0,348)

3,030 (-0,270)

3,123 (-0,134)

  5 Jahre Swapsatz

3,169 (-0,191)

3,028 (-0,148)

2,979 ( 0,037)

10 Jahre Swapsatz

3,247 ( 0,156)

3,105 ( 0,114)

2,923 ( 0,328)

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.01.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen