Beschlussvorlage - 0868/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradanlehnbügel in der Fußgängerzone Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Leon Riemer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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19.01.2023
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Sachverhalt
Begründung
Das Radverkehrskonzept der Stadt Hagen, beschlossen im Jahr 2019, führt in den Abschnitten 4.6 „Fahrradparken im zentralen Innenstadt- und Bahnhofsbereich“ und 5.2.1 „Generelle Zielsetzungen“ die Thematik der Abstellanlagen für Fahrräder auf. In Kapitel 8.1.1 wird dies in der Tabelle unter dem Buchstaben „P – Erweiterung der Fahrradabstellanlagen“ konkretisiert.
Mit Verweis auf die Vorlage 0593/2020 findet die Installation von Anlehnbügel der Firma Ziegler mit der Bezeichnung „UTAH“ inkl. Querholm statt.
Die Auswahl der Standorte erfolgt nicht zuletzt unter Beachtung von Wünschen der einzelnen Bezirksvertretungen. Die BV Haspe hat für die Fußgängerzone Haspe Interesse bekundet, da die bisherigen Anlehnbügel in der Technik veraltet sind und ein sicheres Abstellen damit nicht mehr gewährleistet werden kann. Aufgrund der Anmerkungen können für den Bereich rund um die Fußgängerzone Haspe fünf konkrete Standorte ausgewählt werden, welche jeweils mit zwei Anlehnbügeln berücksichtigt werden können. Aufgrund einer Förderbewilligung und der damit verbundenen Deckelung von neun Anlehnbügeln für den Bezirk Haspe findet die Installation von neun Anlehnbügeln statt. Ein Anlehnbügel wird auf Wunsch und Kosten der BV Haspe errichtet.
Die konkreten Standorte sind in der Karte aufgeführt. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort. Die Neuerrichtung der Anlehnbügel vor dem Hasper Torhaus werden von der Feuerwehr Hagen bei Rettungseinsätzen nicht als störend gesehen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die in der Vorlage 0593/2020 ausgewählten Fahrradbügel Typ „UTAH“ kosten pro Stück 590 € brutto. Für die Refinanzierung aus Landeszuschüssen wurde im Bewilligungsbescheid eine Zuschussquote von 95% festgelegt. Somit betragen die Anschaffungs- und Herstellungskosten für 10 Bügel 5.900 €, die Zuschusszahlung für 9 Bügel beträgt 5.045 €. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Auftrag: | 1541040 | Bezeichnung: | Straßen |
Kostenart: | 543140 | Bezeichnung: | Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände < 800 EUR netto |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 |
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| -5.045 € |
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Aufwand (+) | 543140 |
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| 5.310 € |
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Eigenanteil |
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| 265 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Teilplan: | 1110 | Bezeichnung: | Politische Gremien |
Auftrag: | 1111043 | Bezeichnung: | Bezirksvertretungen |
Kostenart: | 543140 | Bezeichnung: | Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände < 800 EUR netto |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Aufwand (+) | 543140 |
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| 590 € |
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Eigenanteil |
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| 590 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
X | Die Mittel sind im laufenden Haushalt bereits eingeplant |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 13 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 89 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 102 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 102 € |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune (Technischer Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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19.01.2023 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten und im Plan dargestellten Standorte für Anlehnbügel in der Fußgängerzone Haspe.
- Die Bezirksvertretung Haspe stellt aus ihren Mitteln für das laufende Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000,00 € für die Anschaffung des zehnten Anlehnbügels zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 4 | - | - | |||||
CDU | 1 | - | - | |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 | - | - | |||||
Hagen Aktiv | 2 | - | - | |||||
AfD | 1 | - | - | |||||
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X | Einstimmig beschlossen
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Dafür: | 10 | |||||||
Dagegen: | - | |||||||
Enthaltungen: | - | |||||||