Beschlussvorlage - 0868/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten und im Plan dargestellten Standorte für Anlehnbügel in der Fußngerzone Haspe.

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Sachverhalt

Begründung

Das Radverkehrskonzept der Stadt Hagen, beschlossen im Jahr 2019, führt in den Abschnitten 4.6 „Fahrradparken im zentralen Innenstadt- und Bahnhofsbereich“ und 5.2.1 „Generelle Zielsetzungen“ die Thematik der Abstellanlagen für Fahrräder auf. In Kapitel 8.1.1 wird dies in der Tabelle unter dem Buchstaben „P Erweiterung der Fahrradabstellanlagen“ konkretisiert.

 

Mit Verweis auf die Vorlage 0593/2020 findet die Installation von Anlehnbügel der Firma Ziegler mit der Bezeichnung „UTAH“ inkl. Querholm statt.

 

 

Die Auswahl der Standorte erfolgt nicht zuletzt unter Beachtung von Wünschen der einzelnen Bezirksvertretungen. Die BV Haspe hat für die Fußngerzone Haspe Interesse bekundet, da die bisherigen Anlehnbügel in der Technik veraltet sind und ein sicheres Abstellen damit nicht mehr gewährleistet werden kann. Aufgrund der Anmerkungen können für den Bereich rund um die Fußngerzone Haspe fünf konkrete Standorte ausgewählt werden, welche jeweils mit zwei Anlehnbügeln berücksichtigt werden können. Aufgrund einer Förderbewilligung und der damit verbundenen Deckelung von neun Anlehnbügeln für den Bezirk Haspe findet die Installation von neun Anlehnbügeln statt. Ein Anlehnbügel wird auf Wunsch und Kosten der BV Haspe errichtet.

 

Die konkreten Standorte sind in der Karte aufgeführt. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort. Die Neuerrichtung der Anlehnbügel vor dem Hasper Torhaus werden von der Feuerwehr Hagen bei Rettungseinsätzen nicht als störend gesehen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die in der Vorlage 0593/2020 ausgewählten Fahrradbügel Typ „UTAH“ kosten pro Stück 590 € brutto. Für die Refinanzierung aus Landeszuschüssen wurde im Bewilligungsbescheid eine Zuschussquote von 95% festgelegt.

Somit betragen die Anschaffungs- und Herstellungskosten für 10 Bügel 5.900 €, die Zuschusszahlung für 9 Bügel beträgt 5.045 €.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände < 800 EUR netto

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414100

 

 

-5.045 €

 

 

Aufwand (+)

543140

 

 

5.310 €

 

 

Eigenanteil

 

 

 

265 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Teilplan:

1110

Bezeichnung:

Politische Gremien

Auftrag:

1111043

Bezeichnung:

Bezirksvertretungen

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände < 800 EUR netto

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

543140

 

 

590 €

 

 

Eigenanteil

 

 

 

590 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

X

Die Mittel sind im laufenden Haushalt bereits eingeplant

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

13 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

89 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

102 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

102 €

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.01.2023 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten und im Plan dargestellten Standorte für Anlehnbügel in der Fußngerzone Haspe.
  2. Die Bezirksvertretung Haspe stellt aus ihren Mitteln für das laufende Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000,00 €r die Anschaffung des zehnten Anlehnbügels zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

1

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-