Beschlussvorlage - 1092/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des WBH, den Vorstand des WBH um eine dritte Person, einen kaufmännischen Vorstand, zu erweitern, zu.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass die Stelle der Fachbereichsleitung Verwaltung und Rechnungswesen (WBH/4) ab dem 01.01.2023 nicht wiederbesetzt wird.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit Wirkung vom 01.01.2023 verlässt Herr Dr. Adrian Richter als Fachbereichsleiter Verwaltung und Rechnungswesen den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR. Der Fachbereichsleitung sind die Abteilungen Betriebswirtschaft, Friedhofswesen, Personal und Einkauf sowie Recht unterstellt. Die Personalverantwortung liegt bei derzeit 27 Beschäftigten. Die Stelle ist nach EG 15 TVöD bewertet. Das Aufgabenprofil gestaltet sich wie folgt:

 

  • Leitung und Organisation des Fachbereichs „Verwaltung und Rechnungswesen“
  • Entwicklung und Fortschreibung bzw. Betreuung der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Betriebes
  • Fortentwicklung der Satzungen des Kommunalunternehmens
  • Federführung/Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, der Stellenübersicht sowie der Gebührenkalkulation
  • Aufstellung der Jahresabschlüsse
  • Finanz- und Schuldenmanagement, Aufnahme von Darlehen und Finanzplanung
  • Zentraler Nachweis der Schuldenstatistiken, Analysen
  • Begleitung von Rechtsstreitigkeiten
  • Beteiligung an der Erstellung von Verträgen für das Kommunalunternehmen
  • Vorbereitung und Erstellung von Beschlussvorlagen
  • Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien
  • Sonderprojekte wie z. B. die Friedhofsentwicklungsplanung

 

Aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation wird sich die Suche nach einer geeigneten Nachfolge sehr schwierig gestalten. Der Markt ist aufgrund der Vielzahl von qualifizierten Stellen übersättigt und die hochkarätigen Führungspositionen werden zum Großteil im Rahmen von Headhunting direkt besetzt.

 

Derzeit wird der WBH von zwei Vorständen geleitet. Während Herr Henning Keune als Vorstandssprecher für grundsätzliche Angelegenheiten des WBH und Abstimmungen von Vorgängen besonderer Bedeutung mit der Stadt Hagen zuständig ist, leitet Herr Hans-Joachim Bihs das operative Geschäft des Wirtschaftsbetriebes alleine. Herr Bihs wird Ende 2025 aus dem Dienst ausscheiden. Bereits in Verbindung mit der Verlängerung der Vorstandstätigkeit von Herrn Bihs wurde in der Verwaltungsratssitzung am 13.06.2022 beschlossen, dass eine Nachfolge zeitnah in die Strukturen des WBH eingearbeitet werden soll. Durch den Weggang der Fachbereichsleitung sind es nun neben den technischen Strukturen, auch die kaufmännischen Strukturen, die es zu Durchblicken und Strukturieren gilt. Um langfristig einen geregelten Ablauf und die Kontinuität beim WBH sicherzustellen, ist es beabsichtigt, die Stelle der Fachbereichsleitung nicht wiederzubesetzen. Stattdessen soll kurzfristig ein kaufmännischer Vorstand eingestellt werden.

 

Die Bestellung und Anstellung des kaufmännischen Vorstandes soll entsprechend der Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen für fünf Jahre erfolgen. Eine Besetzung des Postens wird frühestens für das zweite Halbjahr 2023 erwartet.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des WBH besteht der Vorstand aus zwei Personen, die das Kommunalunternehmen grundsätzlich gemeinschaftlich vertreten. Für die Bestellung eines zusätzlichen kaufmännischen Vorstandes ist zuvor die Satzung des WBH in § 6 Abs. 1 Satz 1 wie folgt neu zu fassen:

 

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die das Kommunalunternehmen grundsätzlich gemeinschaftlich vertreten.

 

Gemäß § 114a GO NRW ist die Gemeinde und damit der Rat der Stadt Hagen zuständig für die Änderung der WBH-Satzung.

 

Die Ausschreibung der Position des kaufmännischen Vorstands soll in Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister erfolgen. Zwingend erforderlich für die Erfüllung des Anforderungsprofils ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswirtschaft bzw. der Abschluss eines gleichwertigen Hochschulstudiums.

 

Des Weiteren werden Verwaltungs- und Führungserfahrung sowie Erfahrungen in Gebührenkalkulationen erwartet.

 

Das Jahresgehalt wird sich im Rahmen vergleichbarer Gesellschaften im Konzern Stadt bewegen. Ein Dienstwagen soll zur Verfügung gestellt werden. Die Vorstandsassistenz von Herrn Bihs wird ebenfalls die Vorstandsassistenz des kaufmännischen Vorstands abdecken. Ein eigenes Vorzimmer ist nicht vorgesehen.

 

Die Fachabteilungen Betriebswirtschaft, Friedhofswesen, Personal und Einkauf sowie Recht werden dem kaufmännischen Vorstand direkt unterstellt sein. Eine Zwischenebene der Leitung wird es zukünftig nicht mehr geben.

 

r die Übergangszeit, in der es weder eine Fachbereichsleitung noch einen kaufmännischen Vorstand gibt, wird Hans-Joachim Bihs die Leitung der zum Fachbereich WBH/4 gehörenden vorgenannten Abteilungen übernehmen.

 

Dem Verwaltungsrat des WBH liegt für den 02.12.2022 folgender Beschlussvorschlag vor:

 

  1. Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen, die Satzung des WBH entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
  2. Vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses zu 1. beschließt der Verwaltungsrat den Vorstand des WBH um eine dritte Person, einen kaufmännischen Vorstand, zu erweitern.
  3. Die Stelle der Fachbereichsleitung Verwaltung und Rechnungswesen (WBH/4) wird ab dem 01.01.2023 nicht wiederbesetzt.

 

Die Beschlussfassung zu 1. obliegt wie bereits oben ausgeführt dem Rat der Stadt Hagen. Die Beschlussfassung zu 2. steht gem. § 11 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 11 Abs. 4 der WBH Satzung unter dem Entscheidungsvorbehalt des Rates.

 

Personalangelegenheiten sind gemäß § 2 Abs. 3 a) der Geschäftsordnung des Rates nichtöffentlich zu beraten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungenr den Haushalt der Stadt Hagen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen