Beschlussvorlage - 1125/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, WBHhier: IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat hat den IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung in seiner Sitzung am 02.12.2022 ohne Beschlussfassung in 1. Lesung beraten. In der für den 15.12.2022 angesetzten Sondersitzung des WBH Verwaltungsrats wird voraussichtlich der IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Über das Abstimmungsergebnis des Verwaltungsrates wird in der Ratssitzung berichtet.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 15.12.2022 und ihren Anlagen zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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361,1 kB
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