Beschlussvorlage - 1094/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen bestellt zum 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH AöR) zusätzlich

als ordentliche Mitglieder                als stellvertretende Mitglieder

  1. _________________________      _________________________
  2. _________________________      _________________________
  3. _________________________      _________________________
  4. _________________________      _________________________
  5. _________________________      _________________________
  6. _________________________      _________________________
  7. _________________________      _________________________
  8. _________________________      _________________________
  9. _________________________      _________________________
  10. _________________________      _________________________

in den Verwaltungsrat der WBH AöR.

II. Der Rat der Stadt Hagen beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen sowie die Stellvertreter*innen im Verwaltungsrat der WBH AöR mit Ablauf des 31.12.2022 ab.

 

 

 

III. Der Rat der Stadt Hagen bestellt ab dem 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der WBH AöR

 

als Arbeitnehmervertreter*in            als Stellvertreter*in

  1. Christoph Temming                          Bettina Schwerdt
  2. Stefan Arnold                                    Thilo Ostra
  3. Monika Kepka                                   Jendrik Hoppmann
  4. Ralph Westerhoff                              Norbert Reuter-Droste
  5. Kathrin Kleinemeier                           Frank Brockhaus
  6. Adrian Joseph                                   Frank Eichhorn
  7. Carsten Philipp                                  Ina Hecht
  8. Maik Pozimek                                    Andreas Göbel
  9. Sandro Specogna                              Marc Handwerker
  10. Andreas Schmidt-Marx                      Maximilian Reineke

in den Verwaltungsrat der WBH AöR.

 

.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 10.11.2022 ist die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH AöR) beschlossen worden.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat inzwischen mitgeteilt, dass es sich bei der beschlossenen Satzungsänderung inkl. der Betrauung nicht um einen anzeigepflichten Tatbestand gemäß § 115 GO NRW handelt. Die Satzung kann nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.

 

Gem. § 8 Abs. 1 der neuen Satzung besteht der Verwaltungsrat künftig aus dem Vorsitzenden, den 29 übrigen Mitgliedern sowie fünf beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den fünf Bezirksvertretungen bestellt. Der Rat bestellt die 29 übrigen Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer der Amtsperiode des Rates (Amtsdauer).

 

Damit wird der Verwaltungsrat von bislang 15 Mitgliedern auf künftig 30 Mitgliedern zzgl. fünf beratenden Mitgliedern vergrößert. Die beratenden Mitglieder werden durch eine gesonderte Beschlussfassung durch die Bezirksvertretungen entsandt.

 

Gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW sowie einer Vereinbarung vom 14.07.2011 sind 1/3 der übrigen Mitglieder, aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des WBHR gewählten Vorschlagsliste (Arbeitnehmervertreter), durch den Rat der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat zu entsenden.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der der politisch zu besetzenden Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die durch Arbeitnehmervertreter zu besetzenden Sitze nicht teil.

 

Die 30 stimmberechtigten Sitze des Verwaltungsrates verteilen sich ab der Satzungsänderung daher wie folgt (siehe auch die Ausführungen zur DS 0924/2021):

1. Der Vorsitzende,

2. 19 politischen Vertreter und

3. 10 Arbeitnehmervertretern

 

Die zusätzlichen fünf beratenden Mitglieder durch die Bezirksvertretungen durch gesonderte Beschlussfassung der Bezirksvertretungen entsandt

 

Unter Nutzung des seitens des Fachbereichs des Oberbürgermeisters zur Verfügung gestellten Rechners zur Ermittlung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer würden die Fraktionen und Gruppen des Rates der Stadt Hagen bei den 19 politisch zu besetzenden Verwaltungsratssitzen wie folgt berücksichtigt:

 

Fraktion/Gruppe

Sitze

neu

Sitze aktuell

zusätzliche
Sitze

CDU

5

3

2

SPD

5

2

3

B90/Grüne

2

1

1

AfD

2

1

1

Hagen Aktiv

1

1

0

BfHo/Die Partei

1

1

0

FDP

1

 

1

Die Linke

1

 

1

HAK

1

 

1

 

19

9

10

 

Die Entsendung der 10 zusätzlichen Verwaltungsratsmitglieder sowie die Stellvertretungen im Verwaltungsrat soll entsprechend der o. g. Verteilung ab dem 01.01.2023 erfolgen.

 

Die 10 Arbeitnehmervertreter entsendet der Rat gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW sowie der Vereinbarung vom 14.07.2011 aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens gewählten Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste für die Arbeitnehmervertreter ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus hat der Personalrat der WBH AöR am 05.12.2022 mitgeteilt, dass in Abstimmung mit allen bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen und deren Stellvertreter*innen eine komplett neue Liste für den Rat der Stadt Hagen zur Neuwahl vorbereitet und vorgelegt wurde.

Daher wird vorgeschlagen, die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen abzuberufen und entsprechend der Vorschlagliste komplett neu zu entsenden.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter*innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

Keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Die bisherigen ordentlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBHR) werden mit Ablauf des 31.12.2022 abberufen.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen bestellt zum 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH AöR) gemäß der vorliegenden Tabelle die folgenden Personen

 

als ordentliche Mitglieder   als stellvertretende Mitglieder

1 rg Klepper     Tobias Fischer

2 Dr. Stephan Ramrath   Christoph Purps

3 Emanuel Schmidt    Andreas Lüddecke

4 Dennis Rehbein    Martin Scholz

5 Detlef Reinke    Gerhard Romberg

6 Claus Rudel     Werner König

7 Kevin Niedergriese    Christian Mechnich

8 Martin Stange    Dietmar Thieser

9 Flemming Borchert    nter Stricker

10 Vera Besten     Anja Engelhardt

11 Nicole Pfefferer    rg Fritzsche

12 Dr. Rainer Preuß    diger Ludwig

13 Rolf-Rüdiger Römer    Michael Zimmer

14 Lisa-Kristin Oheim    Karin Sieling

15 Jochen Löher    Olaf Born

16 Peter Arnusch    Frank Schmidt

17 Christian Schulz    Daniel George

18 Kevin Hentschel    Ralf Sondermeyer

19 Ömer Oral     Fatih Caliskan

 

in den Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH).

 

III. Der Rat der Stadt Hagen beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen sowie die Stellvertreter*innen im Verwaltungsrat der WBH AöR mit Ablauf des 31.12.2022 ab.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen bestellt ab dem 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der WBH AöR

 

als Arbeitnehmervertreter*in  als Stellvertreter*in

1. Christoph Temming    Bettina Schwerdt

2. Stefan Arnold    Thilo Ostra

3. Monika Kepka    Jendrik Hoppmann

4. Ralph Westerhoff    Norbert Reuter-Droste

5. Kathrin Kleinemeier    Frank Brockhaus

6. Adrian Joseph    Frank Eichhorn

7. Carsten Philipp    Ina Hecht

8. Maik Pozimek    Andreas Göbel

9. Sandro Specogna    Marc Handwerker

10. Andreas Schmidt-Marx   Maximilian Reineke

 

in den Verwaltungsrat der WBH AöR.