Beschlussvorlage - 1094/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetriebs Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2022
|
Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen bestellt zum 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH AöR) zusätzlich
als ordentliche Mitglieder als stellvertretende Mitglieder
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
in den Verwaltungsrat der WBH AöR.
II. Der Rat der Stadt Hagen beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen sowie die Stellvertreter*innen im Verwaltungsrat der WBH AöR mit Ablauf des 31.12.2022 ab.
III. Der Rat der Stadt Hagen bestellt ab dem 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der WBH AöR
als Arbeitnehmervertreter*in als Stellvertreter*in
- Christoph Temming Bettina Schwerdt
- Stefan Arnold Thilo Ostra
- Monika Kepka Jendrik Hoppmann
- Ralph Westerhoff Norbert Reuter-Droste
- Kathrin Kleinemeier Frank Brockhaus
- Adrian Joseph Frank Eichhorn
- Carsten Philipp Ina Hecht
- Maik Pozimek Andreas Göbel
- Sandro Specogna Marc Handwerker
- Andreas Schmidt-Marx Maximilian Reineke
in den Verwaltungsrat der WBH AöR.
.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 10.11.2022 ist die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH AöR) beschlossen worden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat inzwischen mitgeteilt, dass es sich bei der beschlossenen Satzungsänderung inkl. der Betrauung nicht um einen anzeigepflichten Tatbestand gemäß § 115 GO NRW handelt. Die Satzung kann nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.
Gem. § 8 Abs. 1 der neuen Satzung besteht der Verwaltungsrat künftig aus dem Vorsitzenden, den 29 übrigen Mitgliedern sowie fünf beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den fünf Bezirksvertretungen bestellt. Der Rat bestellt die 29 übrigen Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer der Amtsperiode des Rates (Amtsdauer).
Damit wird der Verwaltungsrat von bislang 15 Mitgliedern auf künftig 30 Mitgliedern zzgl. fünf beratenden Mitgliedern vergrößert. Die beratenden Mitglieder werden durch eine gesonderte Beschlussfassung durch die Bezirksvertretungen entsandt.
Gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW sowie einer Vereinbarung vom 14.07.2011 sind 1/3 der übrigen Mitglieder, aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des WBH AöR gewählten Vorschlagsliste (Arbeitnehmervertreter), durch den Rat der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat zu entsenden.
Auf die zu verteilende Anzahl der der politisch zu besetzenden Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die durch Arbeitnehmervertreter zu besetzenden Sitze nicht teil.
Die 30 stimmberechtigten Sitze des Verwaltungsrates verteilen sich ab der Satzungsänderung daher wie folgt (siehe auch die Ausführungen zur DS 0924/2021):
1. Der Vorsitzende,
2. 19 politischen Vertreter und
3. 10 Arbeitnehmervertretern
Die zusätzlichen fünf beratenden Mitglieder durch die Bezirksvertretungen durch gesonderte Beschlussfassung der Bezirksvertretungen entsandt
Unter Nutzung des seitens des Fachbereichs des Oberbürgermeisters zur Verfügung gestellten Rechners zur Ermittlung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer würden die Fraktionen und Gruppen des Rates der Stadt Hagen bei den 19 politisch zu besetzenden Verwaltungsratssitzen wie folgt berücksichtigt:
Fraktion/Gruppe | Sitze neu | Sitze aktuell | zusätzliche |
CDU | 5 | 3 | 2 |
SPD | 5 | 2 | 3 |
B90/Grüne | 2 | 1 | 1 |
AfD | 2 | 1 | 1 |
Hagen Aktiv | 1 | 1 | 0 |
BfHo/Die Partei | 1 | 1 | 0 |
FDP | 1 |
| 1 |
Die Linke | 1 |
| 1 |
HAK | 1 |
| 1 |
| 19 | 9 | 10 |
Die Entsendung der 10 zusätzlichen Verwaltungsratsmitglieder sowie die Stellvertretungen im Verwaltungsrat soll entsprechend der o. g. Verteilung ab dem 01.01.2023 erfolgen.
Die 10 Arbeitnehmervertreter entsendet der Rat gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW sowie der Vereinbarung vom 14.07.2011 aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens gewählten Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste für die Arbeitnehmervertreter ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus hat der Personalrat der WBH AöR am 05.12.2022 mitgeteilt, dass in Abstimmung mit allen bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen und deren Stellvertreter*innen eine komplett neue Liste für den Rat der Stadt Hagen zur Neuwahl vorbereitet und vorgelegt wurde.
Daher wird vorgeschlagen, die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen abzuberufen und entsprechend der Vorschlagliste komplett neu zu entsenden.
Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter*innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | Keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz
Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
85,8 kB
|

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
I. Die bisherigen ordentlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH AöR) werden mit Ablauf des 31.12.2022 abberufen.
II. Der Rat der Stadt Hagen bestellt zum 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH AöR) gemäß der vorliegenden Tabelle die folgenden Personen
als ordentliche Mitglieder als stellvertretende Mitglieder
1 Jörg Klepper Tobias Fischer
2 Dr. Stephan Ramrath Christoph Purps
3 Emanuel Schmidt Andreas Lüddecke
4 Dennis Rehbein Martin Scholz
5 Detlef Reinke Gerhard Romberg
6 Claus Rudel Werner König
7 Kevin Niedergriese Christian Mechnich
8 Martin Stange Dietmar Thieser
9 Flemming Borchert Günter Stricker
10 Vera Besten Anja Engelhardt
11 Nicole Pfefferer Jörg Fritzsche
12 Dr. Rainer Preuß Rüdiger Ludwig
13 Rolf-Rüdiger Römer Michael Zimmer
14 Lisa-Kristin Oheim Karin Sieling
15 Jochen Löher Olaf Born
16 Peter Arnusch Frank Schmidt
17 Christian Schulz Daniel George
18 Kevin Hentschel Ralf Sondermeyer
19 Ömer Oral Fatih Caliskan
in den Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH).
III. Der Rat der Stadt Hagen beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen sowie die Stellvertreter*innen im Verwaltungsrat der WBH AöR mit Ablauf des 31.12.2022 ab.
IV. Der Rat der Stadt Hagen bestellt ab dem 01.01.2023 in die laufende Amtszeit des Verwaltungsrats der WBH AöR
als Arbeitnehmervertreter*in als Stellvertreter*in
1. Christoph Temming Bettina Schwerdt
2. Stefan Arnold Thilo Ostra
3. Monika Kepka Jendrik Hoppmann
4. Ralph Westerhoff Norbert Reuter-Droste
5. Kathrin Kleinemeier Frank Brockhaus
6. Adrian Joseph Frank Eichhorn
7. Carsten Philipp Ina Hecht
8. Maik Pozimek Andreas Göbel
9. Sandro Specogna Marc Handwerker
10. Andreas Schmidt-Marx Maximilian Reineke
in den Verwaltungsrat der WBH AöR.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |