Beschlussvorlage - 1127/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, WBH hier: III. Nachtrag zur Friedhofssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den II. Nachtrag zur Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche als Friedhofsträger in der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2022 den III. Nachtrag zur Friedhofssatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 02.12.2022 und ihren Anlagen zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
x |
| sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x |
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. gez.
Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
241,1 kB
|
