Beschlussvorlage - 1119/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Zweckverband Südwestfälisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung und Verwaltungsakademie für Westfalen Hier: Entsendung von Mitgliedern in die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Ina Burgath
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Thorsten Banski, stellvertretender Fachbereichsleiter des Fachbereiches Personal und Organisation (11), als ordentliches Mitglied und Herrn Rene Kortenacker, Abteilungsleiter Personalmanagement im Fachbereich Personal und Organisation (11), als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss des Zweckverbandes zu entsenden.
Außerdem werden Herr Dirk Neuhäuser, Fachbereichsleiter des Fachbereiches Finanzen und Controlling (20), als ordentliches Mitglied und Frau Christina Borrmann, Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Rechnungsprüfung (14), als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes entsandt.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis, der Kreis Olpe, der Kreis Siegen-Wittgenstein, der Kreis Unna, die kreisfreie Stadt Hagen und der Zweckverband Südwestfalen-IT bilden als Träger nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit einen Zweckverband, der die kommunale Fortbildungseinrichtung „Studieninstitut“ mit Sitz in Hagen betreibt. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist der Landrat des Kreises Olpe, Theo Melcher, Verbandsvorsteher ist Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz.
Alle Träger sind aufgerufen, entsprechende Mitglieder in die Gremien des Zweckverbandes zu entsenden. Die Gremien sind durchgängig mit Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Verwaltungen der Träger besetzt. Die Tätigkeit dort erfolgt ohne Vergütung i. S. von § 13 der Verbandssatzung.
Durch personelle Wechsel innerhalb der Verwaltung und Ausscheiden einiger Mitglieder aus dem Dienst der Stadt Hagen werden zum Jahr 2023 die vorgelegten Änderungen erforderlich.
Um einen entsprechenden Beschluss wird insoweit gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister |
