Beschlussvorlage - 1096/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2023 umgesetzt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger*innen wurde im Juni 2022 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der abgerundet und um ein Ganzes vermindert wird, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.682 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 248 Kinder) auf 1.930 Kindern berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 82 Eingangsklassen.

 

Das Anmeldeverfahren für 2023/2024 wurde zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt, um im Hinblick auf Planungssicherheit eine möglichst hohe Anmeldequote zum Zeitpunkt der Festlegung der KKR zu haben. Die derzeit immer noch ausstehenden 248 Anmeldungen zeigen deutlich die Notwendigkeit des frühen Anmeldeverfahrens. Das Schulentwicklungsgutachten geht zum Vergleich von insgesamt 1.769 Schulanfänger*innen an den städtischen Grundschulen aus (Spalte 4 der Anlage). Damit wird die tatsächliche Zahl der Erstklässler*innen absehbar die Prognosezahl übersteigen.

 

Weiterhin zum Vergleich die Zahlen aus dem Anmeldeverfahren 2022/2023: Die KKR wurde für dieses Schuljahr aufgrund von 1.701 vorliegenden Anmeldungen und weiteren 100 Anmeldungen (bei 143 offenen Fällen) gebildet. Laut Schulstatistik befinden sich tatsächlich 1.864 Schüler*innen im 1. Jahrgang der städtischen Grundschulen. Neben der allgemein anhaltenden Zuwanderung ist der Anstieg der Zahl der Schüler*innen vor allem auf die diesjährige Fluchtbewegung aus der Ukraine zurückzuführen.

 

Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:

 

         15  bis   29 Schüler*Innen = 1 Eingangsklasse

         30  bis   56 Schüler*Innen = 2 Eingangsklassen

         57  bis   81 Schüler*Innen = 3 Eingangsklassen

         82  bis 104 Schüler*Innen = 4 Eingangsklassen

 

Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich somit bereits 72 Eingangsklassen. Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 82 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt. Angesichts der noch zu erwartenden weiteren Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn schlägt die Verwaltung gemäß der beigefügten Anlage vor, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume 80 Eingangsklassen zu bilden. Dazu gehören auch einige Reserveklassen, die je nach Entwicklung bis zum Schuljahresbeginn hinzugenommen werden.

 

Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schüler*innen aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.

 

Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 5, 6 und 7) berücksichtigt ferner, dass die Schüler*innen in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der weiterhin Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen und der Schulaufsicht daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl (Spalte 2 der Anlage) zu bleiben, um für Schüler*innen, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2023/2024 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.

 

 

Stadtbezirk Haspe:

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Falls durch zukünftige Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Plätze in Haspe nicht ausreichen, kann Schüler*innen durch die eingerichtete Buslinie an der Grundschule Freiherr-vom-Stein ein Schulplatz angeboten werden.

 

 

Stadtbezirk Mitte:

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Gleichwohl bestehen bei einigen Grundschulen Anmeldeüberhänge. Die Grundschule Kuhlerkamp hat Anmeldungen für zwei Eingangsklassen, kann aufgrund der Raumsituation aber nur eine Eingangsklasse bilden. Durch die Lenkung von Kindern zu anderen Grundschulen ist derzeit die Gesamtversorgung mit Schulplätzen in Mitte noch möglich.

 

r den Fall, dass die zusätzlich zu erwartenden Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Zahl der freien Plätze übersteigt, verbliebe die Möglichkeit, Kinder mittels bereits eingerichteter Buslinien zu Grundschulen mit freien Plätzen zu bringen, ggf. auch unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Reserveklassen.

 

Voraussichtlich wird die zukünftige Containeranlage auf dem Post-Sportplatz (bislang THG) organisatorisch an die Grundschule Henry-van-de-Velde angebunden. Damit besteht auch die Möglichkeit, eine neue Eingangsklasse zu berücksichtigen, die wegen des jahrgangsübergreifenden Unterrichts (Jahrgangstufen 1 und 2) auf 15 Schulanfänger*innen begrenzt wird.

 

 

Stadtbezirk Nord:

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

 

Stadtbezirk Hohenlimburg:

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen aus Hohenlimburg liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

 

Stadtbezirk Eilpe/Dahl

 

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Für die Grundschule Astrid Lindgren sind am vorübergehenden Standort Selbecker Straße 185 (ehemaliges Gebäude der Förderschule August-Hermann-Francke) zwei Reserveklassen berücksichtigt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.12.2022 - Schulausschuss

Reduzieren

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) mit folgender Änderung gemäß der Anlage beschlossen:

An der Grundschule Kuhlerkamp werden zwei Eingangsklassen mit insgesamt 50 Schüler*innen gebildet.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2023 umgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen